15.08.2021, 19:36
Hallo,
ich bin Referendarin in Frankfurt/Main und privat versichert. Die Hälfte der Rechnung zahlt ja grundsätzlich die Beihilfe.
Nun war ich bei einer Vorsorgeuntersuchung und habe darüber zwei getrennte Rechnungen bekommen. Einmal ca. 58€ (Labor) und einmal 156€ (Frauenärztin). Die erste Rechnung haben ich bereits eingereicht und sie wurde auch reguliert.
Allerdings stand auf der Abrechnung der Hess. Beihilfe der Hinweis, dass Beträge bis 250€ selbst bezahlt werden müssten. Muss ich jetzt erstmal alle Rechnungen mit geringeren Beträgen sammeln und in Vorleistung gehen?
Das ist ja dann auch irgendwie blöd... Vor allem, wenn man quasi nur Vorsorgeuntersuchungen hat und vllt gar nicht über den Betrag hinaus kommt.
Vllt hat jemand eine Tipps, denn erklärt wurde uns dazu überhaupt nichts.
LG
ich bin Referendarin in Frankfurt/Main und privat versichert. Die Hälfte der Rechnung zahlt ja grundsätzlich die Beihilfe.
Nun war ich bei einer Vorsorgeuntersuchung und habe darüber zwei getrennte Rechnungen bekommen. Einmal ca. 58€ (Labor) und einmal 156€ (Frauenärztin). Die erste Rechnung haben ich bereits eingereicht und sie wurde auch reguliert.
Allerdings stand auf der Abrechnung der Hess. Beihilfe der Hinweis, dass Beträge bis 250€ selbst bezahlt werden müssten. Muss ich jetzt erstmal alle Rechnungen mit geringeren Beträgen sammeln und in Vorleistung gehen?
Das ist ja dann auch irgendwie blöd... Vor allem, wenn man quasi nur Vorsorgeuntersuchungen hat und vllt gar nicht über den Betrag hinaus kommt.
Vllt hat jemand eine Tipps, denn erklärt wurde uns dazu überhaupt nichts.
LG
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
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15.08.2021, 19:59
Die Lösung findet sich in § 17 Abs. 2 BeihilfeVO:
„Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 250 Euro betragen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird abweichend von Satz 1 eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.“
„Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 250 Euro betragen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird abweichend von Satz 1 eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.“
15.08.2021, 20:00
(15.08.2021, 19:59)Gast schrieb: Die Lösung findet sich in § 17 Abs. 2 BeihilfeVO:
„Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 250 Euro betragen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird abweichend von Satz 1 eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.“
Mit einer Professionellen Zahnreinigung dürftest du dann insgesamt über 250 Euro kommen.









