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Gerichtskostenvorschuss
Gast
Unregistered
 
#1
13.07.2021, 13:26
Hallo Leute,

wie läuft das denn in der Praxis mit der Erstattung des Gerichtskostenvorschusses (Zivilprozess) wenn der Kläger die Klage gewinnt und der Beklagte zur Kostentragung verpflichtet wird. Ist der Gerichtskostenvorschuss dann Gegenstand des Kostenfestsetzungsbeschlusses, den de KLäger dann vollstrecken kann?

Vielen Dank
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Gast
Unregistered
 
#2
13.07.2021, 13:34
(13.07.2021, 13:26)Gast schrieb:  Hallo Leute,

wie läuft das denn in der Praxis mit der Erstattung des Gerichtskostenvorschusses (Zivilprozess) wenn der Kläger die Klage gewinnt und der Beklagte zur Kostentragung verpflichtet wird. Ist der Gerichtskostenvorschuss dann Gegenstand des Kostenfestsetzungsbeschlusses, den de KLäger dann vollstrecken kann?

Vielen Dank

Ja, genauso läuft es. Der Staat behält die GK natürlich ein. Diese muss sich der Kläger dann vom Beklagten wiederholen. 
Ausnahme ist, wenn der GK-Vorschuss nicht alle GK abdeckt (z.B. wegen Streitwerterhöhung). Dann fordert die Justizkasse idR den überschießenden Betrag gleich vom Kostenschuldner.
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Gast
Unregistered
 
#3
13.07.2021, 13:51
(13.07.2021, 13:34)Gast schrieb:  
(13.07.2021, 13:26)Gast schrieb:  Hallo Leute,

wie läuft das denn in der Praxis mit der Erstattung des Gerichtskostenvorschusses (Zivilprozess) wenn der Kläger die Klage gewinnt und der Beklagte zur Kostentragung verpflichtet wird. Ist der Gerichtskostenvorschuss dann Gegenstand des Kostenfestsetzungsbeschlusses, den de KLäger dann vollstrecken kann?

Vielen Dank

Ja, genauso läuft es. Der Staat behält die GK natürlich ein. Diese muss sich der Kläger dann vom Beklagten wiederholen. 
Ausnahme ist, wenn der GK-Vorschuss nicht alle GK abdeckt (z.B. wegen Streitwerterhöhung). Dann fordert die Justizkasse idR den überschießenden Betrag gleich vom Kostenschuldner.


Super, vielen Dank.
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