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Verlagsbeteiligung bei der VG Wort
Napo
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2021
#1
04.07.2021, 13:53
Liebe Kolleg*innen,

ich habe kürzlich meine Ausschüttung der VG Wort für meine Dissertation erhalten und mich noch einmal vertiefter mit dem Thema auseinandergesetzt. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich dazu verpflichtet bin, die Ausschüttung an meinen Verlag auszuzahlen.

Mein Autorenvertrag mit dem Verlag enthält hierzu folgende Regelung:

"Der Autor räumt dem Verlag mit Vertragsabschluss für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes einschließlich etwaiger Schutzfristenverlängerungen an dem Werk die ausschließlichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte sowie auf alle Ausgaben und Auflagen und in allen Sprachen, insbesondere auf die folgenden Rechte:
[...]
- alle sonstigen durch Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort) wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungs- vertrag und Verteilungsplan, sofern eine Übertragung dieser Rechte gesetzlich sowie gemäß den entsprechenden Bestimmungen zulässig ist. Der Autor tritt dem Verlag ferner die gesetzlichen Vergütungsansprüche gem. §§ 44a ff. UrhG ab, soweit der Verlag sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt (§ 63a Satz 2 UrhG). Der Verlag nimmt die Abtretungen an. Die dem Autor selbst nach Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan zustehenden Vergütungsansprüche gegenüber der VG Wort bleiben hiervon unberührt."


Die Regelung ist für mich leider total unverständlich, insbesondere aufgrund des letzten Satzes. Ich habe mich zu dem Thema nie explizit mit dem Verlag ausgetauscht und bin daher jetzt unsicher.

Vielen Dank für jede Unterstützung und schöne Grüße
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GAsst
Unregistered
 
#2
12.07.2021, 08:09
Hast du mal in die Satzung Etc. geschaut? Wenn du "vg wort Abtretung verlag" Googlest, findest du ein Merkblatt, vielleicht hilft das ja ein bisschen
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