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Auftreten vor Gericht
Auftreten vor Gericht
Unregistered
 
#1
17.06.2021, 22:08
Ich bin erst seit kurzem Anwältin. Demnächst stehen die ersten Gerichtstermine vor dem VG an und ich habe ehrlich gesagt keinen blassen Schimmer, wie ich es schaffe souverän aufzutreten. Meine größte Sorge ist, dass man mich nicht ernst nimmt oder ich völligen Nonsens von mir gebe. Ich bin naturell unsicher veranlagt, würde aber gerne selbstsicher auftreten. Insbesondere in Verfahren, von denen ich jetzt schon weiß, dass mein Mandant im Prozess unterlegen sein wird. Wie war es bei euch? Wie habt ihr eure ersten Verhandlungen bewältigt?
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Praktiker
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#2
17.06.2021, 22:20
Auch wenn ich nicht primär angesprochen bin, aber vielleicht ist die Richterperspektive auch interessant: es ist überhaupt nicht schlimm, auf einen Hinweis zu sagen: das ist ein neuer Aspekt, das müssen wir erst klären, ich möchte gern schriftsätzlich dazu Stellung nehmen.

Im Zivilprozess ist im Termin das Eigentliche eh schon gelaufen: je besser Du schreibst, desto weniger kannst Du gefragt werden.

Was mitunter auffällt: gerade unsichere (und leider auch fachlich nicht so gute, aber das betrifft Dich sicherlich nicht) flüchten sich manchmal in ein besonders ruppig-kämpferisches Auftreten, um Mandanten und Gericht zu beeindrucken. Jedenfalls beim Gericht bewirkt das oft das Gegenteil.
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HerrKules
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#3
17.06.2021, 22:44
Ums Gericht geht's aber nicht, das zahlt nicht die Rechnung. Ansonsten schwierig. Wie ist man sicher, wenn man unsicher ist?
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Praktiker
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#4
18.06.2021, 15:46
(17.06.2021, 22:44)HerrKules schrieb:  Ums Gericht geht's aber nicht, das zahlt nicht die Rechnung. Ansonsten schwierig. Wie ist man sicher, wenn man unsicher ist?

O doch, 91 ZPO  Wink
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Gast
Unregistered
 
#5
19.06.2021, 09:11
(17.06.2021, 22:08)Auftreten vor Gericht schrieb:  Ich bin erst seit kurzem Anwältin. Demnächst stehen die ersten Gerichtstermine vor dem VG an und ich habe ehrlich gesagt keinen blassen Schimmer, wie ich es schaffe souverän aufzutreten. Meine größte Sorge ist, dass man mich nicht ernst nimmt oder ich völligen Nonsens von mir gebe. Ich bin naturell unsicher veranlagt, würde aber gerne selbstsicher auftreten. Insbesondere in Verfahren, von denen ich jetzt schon weiß, dass mein Mandant im Prozess unterlegen sein wird. Wie war es bei euch? Wie habt ihr eure ersten Verhandlungen bewältigt?

Nachdem beide Vorposter nicht mehr viel beigetragen haben, noch was sinnvolles. 

Das Meiste kommt mit der Zeit. Vieles ist in der Hinsicht einfach Übung. 

Sich vergegenwärtigen, dass einem in der Regel niemand was böses will. Du kannst vieles (zB die Angst Unsinn von dir zu geben) mit Planung und Vorbereitung minimieren. 

Die Situation als solche muss man aber einfach erleben, um da souveräner und besser zu werden. Das wird schon :)
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Gast
Unregistered
 
#6
19.06.2021, 11:45
(17.06.2021, 22:20)Praktiker schrieb:  Auch wenn ich nicht primär angesprochen bin, aber vielleicht ist die Richterperspektive auch interessant: es ist überhaupt nicht schlimm, auf einen Hinweis zu sagen: das ist ein neuer Aspekt, das müssen wir erst klären, ich möchte gern schriftsätzlich dazu Stellung nehmen.

Im Zivilprozess ist im Termin das Eigentliche eh schon gelaufen: je besser Du schreibst, desto weniger kannst Du gefragt werden.

Was mitunter auffällt: gerade unsichere (und leider auch fachlich nicht so gute, aber das betrifft Dich sicherlich nicht) flüchten sich manchmal in ein besonders ruppig-kämpferisches Auftreten, um Mandanten und Gericht zu beeindrucken. Jedenfalls beim Gericht bewirkt das oft das Gegenteil.

Hier am VG (danach ist ja auch ausdrücklich gefragt) ist das regelmäßig ein Problem, weil in erster Linie um Rechtsfragen gestritten wird und die Argumente im schriftlichen Verfahren schon ausgetauscht worden sind. Ich würde in der mV keine Schriftsatzfrist einräumen, nur weil ein Anwalt sich rechtlich nicht vorbereitet hat.
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Gast
Unregistered
 
#7
19.06.2021, 11:50
Steht am VG das Urteil nicht sowieso schon vor der Verhandlung fest?
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Praktiker
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Beiträge: 2.101
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
19.06.2021, 22:47
(19.06.2021, 11:45)Gast schrieb:  
(17.06.2021, 22:20)Praktiker schrieb:  Auch wenn ich nicht primär angesprochen bin, aber vielleicht ist die Richterperspektive auch interessant: es ist überhaupt nicht schlimm, auf einen Hinweis zu sagen: das ist ein neuer Aspekt, das müssen wir erst klären, ich möchte gern schriftsätzlich dazu Stellung nehmen.

Im Zivilprozess ist im Termin das Eigentliche eh schon gelaufen: je besser Du schreibst, desto weniger kannst Du gefragt werden.

Was mitunter auffällt: gerade unsichere (und leider auch fachlich nicht so gute, aber das betrifft Dich sicherlich nicht) flüchten sich manchmal in ein besonders ruppig-kämpferisches Auftreten, um Mandanten und Gericht zu beeindrucken. Jedenfalls beim Gericht bewirkt das oft das Gegenteil.

Hier am VG (danach ist ja auch ausdrücklich gefragt) ist das regelmäßig ein Problem, weil in erster Linie um Rechtsfragen gestritten wird und die Argumente im schriftlichen Verfahren schon ausgetauscht worden sind. Ich würde in der mV keine Schriftsatzfrist einräumen, nur weil ein Anwalt sich rechtlich nicht vorbereitet hat.


Würde ich im Zivilprozess auch nicht. Aber sie hat ja Angst vor überraschenden Fragen, auf die sie sich nicht vorbereiten konnte. Dass sie sich vorbereitet, unterstelle ich mal, denn das ist natürlich das Naheliegendste, um nicht in unangenehme Situationen zu kommen.

Was man als Richter (hoffentlich, jedenfalls ist es nicht der Regelfall) nicht tut, ist, den Anwalt vor dem Mandanten vorzuführen. Zumal bei Berufseinsteigern. Ich bin daher sicher, dass es nicht schlimm werden wird. Und ansonsten kommt die Souveränität sicher auch mit der Erfahrung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2021, 22:49 von Praktiker.)
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Threaderstellerin
Unregistered
 
#9
20.06.2021, 00:52
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Die Tipps nehme ich gerne mit. Ich hoffe, dass die Unsicherheit mit zunehmender Erfahrung nachlässt.
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