14.06.2021, 18:08
Liebe Forummitglieder,
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
14.06.2021, 18:26
Mach dein Ref mit Vollgas, wie du sagst und dir werden nur wenige Türen verschlossen sein. Lass dir nichts anderes einreden. Auch nicht von dir selbst.
14.06.2021, 18:31
(14.06.2021, 18:08)Gast schrieb: Liebe Forummitglieder,
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
Das ist unglücklich gelaufen, denn der Staat schaut bspw. ausdrücklich auf die Gesamtnote. Dass dir gerade der Schwerpunkt diese vermiest, ist wirklich doof. Wenn du kannst, schreib den Verbesserungsversuch. Auch da wird dich dein Schwerpunkt runterziehen, logisch, aber je besser der Staatsteil ist desto eher landest du im befr.
Das zweite Examen kann eine Menge wiedergutmachen, wenn es gut ausfällt. Viele Kanzleien schauen weit überwiegend hierauf und sind von einem Leistungssprung von zB ausreichend auf oberes befr. oder gar noch besser sehr positiv überrascht. Sogar die Justiz schaut in manchen Bundesländern nur auf‘s zweite. Wenn allerdings auch dieses ein a wird, wird es deutlich schwieriger, aber auch da gibt es Jobs. Vergiss nicht: Die Anwaltschaft steht dir immer offen, und wenn man sich im Zweifel spezialisiert und ein Rechtsgebiet jahrelang gut beackert, kann man auch als selbständiger RA sehr gut davon leben.
Insofern mach dich nicht allzu verrückt. Das zweite steht noch aus, und auch da hast du nen Verbesserungsversuch, wenn nötig. Es ist
absolut nichts unwiderbringlich verloren (außer vllt Tier1-GKen und einige Bundesländer Justiz)
14.06.2021, 18:44
Möglicherweise reicht ein befriedigend in 2-3 Jahren bereits für die Verwaltung. Ansonsten kommst du damit in Großstädten in mittelständischen Kanzleien unter, wenn dein CV sonst halbwegs rund ist. Einfach machen.
14.06.2021, 18:55
(14.06.2021, 18:31)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:08)Gast schrieb: Liebe Forummitglieder,
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
Das ist unglücklich gelaufen, denn der Staat schaut bspw. ausdrücklich auf die Gesamtnote. Dass dir gerade der Schwerpunkt diese vermiest, ist wirklich doof. Wenn du kannst, schreib den Verbesserungsversuch. Auch da wird dich dein Schwerpunkt runterziehen, logisch, aber je besser der Staatsteil ist desto eher landest du im befr.
Das zweite Examen kann eine Menge wiedergutmachen, wenn es gut ausfällt. Viele Kanzleien schauen weit überwiegend hierauf und sind von einem Leistungssprung von zB ausreichend auf oberes befr. oder gar noch besser sehr positiv überrascht. Sogar die Justiz schaut in manchen Bundesländern nur auf‘s zweite. Wenn allerdings auch dieses ein a wird, wird es deutlich schwieriger, aber auch da gibt es Jobs. Vergiss nicht: Die Anwaltschaft steht dir immer offen, und wenn man sich im Zweifel spezialisiert und ein Rechtsgebiet jahrelang gut beackert, kann man auch als selbständiger RA sehr gut davon leben.
Insofern mach dich nicht allzu verrückt. Das zweite steht noch aus, und auch da hast du nen Verbesserungsversuch, wenn nötig. Es ist
absolut nichts unwiderbringlich verloren (außer vllt Tier1-GKen und einige Bundesländer Justiz)
in der tat schaut der staat im bereich justiz in der hälfte der BL auf das 2. - die landesverwaltung will tatsächlich auch oft im ersten die 7.0p insgesamt und bundesbehörden wollen oft eine gesamtsumme aus beiden, meist 13-15P, BAMF z.B..13.
ich habe dasselbe "problem":
5.5 erstes examen, bei 6.0 staatsteil und miesem swp (zum glück praxisfern und völlig uninteressant).
und jetzt schriftlich im zweiten bei 7.6 bereits
hau richtig rein, dann kriegst du das auch hin!
damit sind gescheite MK möglich, in einigen BL auch die landes- und kommunalverwaltungen und wer weiß was mündlich noch geht. denke für realistisch justiz bräuchte ich schon die 9.0.
14.06.2021, 19:34
(14.06.2021, 18:55)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:31)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:08)Gast schrieb: Liebe Forummitglieder,
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
Das ist unglücklich gelaufen, denn der Staat schaut bspw. ausdrücklich auf die Gesamtnote. Dass dir gerade der Schwerpunkt diese vermiest, ist wirklich doof. Wenn du kannst, schreib den Verbesserungsversuch. Auch da wird dich dein Schwerpunkt runterziehen, logisch, aber je besser der Staatsteil ist desto eher landest du im befr.
Das zweite Examen kann eine Menge wiedergutmachen, wenn es gut ausfällt. Viele Kanzleien schauen weit überwiegend hierauf und sind von einem Leistungssprung von zB ausreichend auf oberes befr. oder gar noch besser sehr positiv überrascht. Sogar die Justiz schaut in manchen Bundesländern nur auf‘s zweite. Wenn allerdings auch dieses ein a wird, wird es deutlich schwieriger, aber auch da gibt es Jobs. Vergiss nicht: Die Anwaltschaft steht dir immer offen, und wenn man sich im Zweifel spezialisiert und ein Rechtsgebiet jahrelang gut beackert, kann man auch als selbständiger RA sehr gut davon leben.
Insofern mach dich nicht allzu verrückt. Das zweite steht noch aus, und auch da hast du nen Verbesserungsversuch, wenn nötig. Es ist
absolut nichts unwiderbringlich verloren (außer vllt Tier1-GKen und einige Bundesländer Justiz)
in der tat schaut der staat im bereich justiz in der hälfte der BL auf das 2. - die landesverwaltung will tatsächlich auch oft im ersten die 7.0p insgesamt und bundesbehörden wollen oft eine gesamtsumme aus beiden, meist 13-15P, BAMF z.B..13.
ich habe dasselbe "problem":
5.5 erstes examen, bei 6.0 staatsteil und miesem swp (zum glück praxisfern und völlig uninteressant).
und jetzt schriftlich im zweiten bei 7.6 bereits
hau richtig rein, dann kriegst du das auch hin!
damit sind gescheite MK möglich, in einigen BL auch die landes- und kommunalverwaltungen und wer weiß was mündlich noch geht. denke für realistisch justiz bräuchte ich schon die 9.0.
Ich drücke dir die Daumen. Allerdings ist ein ausreichend im ersten Examen in sehr vielen Bundesländern ein Ausschlusskriterium. Außer vielleicht in Baden in Rheinland-Pfalz.
14.06.2021, 19:34
(14.06.2021, 19:34)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:55)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:31)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:08)Gast schrieb: Liebe Forummitglieder,
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
Das ist unglücklich gelaufen, denn der Staat schaut bspw. ausdrücklich auf die Gesamtnote. Dass dir gerade der Schwerpunkt diese vermiest, ist wirklich doof. Wenn du kannst, schreib den Verbesserungsversuch. Auch da wird dich dein Schwerpunkt runterziehen, logisch, aber je besser der Staatsteil ist desto eher landest du im befr.
Das zweite Examen kann eine Menge wiedergutmachen, wenn es gut ausfällt. Viele Kanzleien schauen weit überwiegend hierauf und sind von einem Leistungssprung von zB ausreichend auf oberes befr. oder gar noch besser sehr positiv überrascht. Sogar die Justiz schaut in manchen Bundesländern nur auf‘s zweite. Wenn allerdings auch dieses ein a wird, wird es deutlich schwieriger, aber auch da gibt es Jobs. Vergiss nicht: Die Anwaltschaft steht dir immer offen, und wenn man sich im Zweifel spezialisiert und ein Rechtsgebiet jahrelang gut beackert, kann man auch als selbständiger RA sehr gut davon leben.
Insofern mach dich nicht allzu verrückt. Das zweite steht noch aus, und auch da hast du nen Verbesserungsversuch, wenn nötig. Es ist
absolut nichts unwiderbringlich verloren (außer vllt Tier1-GKen und einige Bundesländer Justiz)
in der tat schaut der staat im bereich justiz in der hälfte der BL auf das 2. - die landesverwaltung will tatsächlich auch oft im ersten die 7.0p insgesamt und bundesbehörden wollen oft eine gesamtsumme aus beiden, meist 13-15P, BAMF z.B..13.
ich habe dasselbe "problem":
5.5 erstes examen, bei 6.0 staatsteil und miesem swp (zum glück praxisfern und völlig uninteressant).
und jetzt schriftlich im zweiten bei 7.6 bereits
hau richtig rein, dann kriegst du das auch hin!
damit sind gescheite MK möglich, in einigen BL auch die landes- und kommunalverwaltungen und wer weiß was mündlich noch geht. denke für realistisch justiz bräuchte ich schon die 9.0.
Ich drücke dir die Daumen. Allerdings ist ein ausreichend im ersten Examen in sehr vielen Bundesländern ein Ausschlusskriterium. Außer vielleicht in Baden in Rheinland-Pfalz.
Bayern wollte ich sagen
14.06.2021, 23:27
Danke für die vielen Antworten! Es ist ärgert mich nur so dermaßen mit dem Schwerpunkt, aber naja, kann man nicht ändern.
14.06.2021, 23:41
(14.06.2021, 19:34)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:55)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:31)Gast schrieb:(14.06.2021, 18:08)Gast schrieb: Liebe Forummitglieder,
ich weiß noch nicht so ganz was ich ich mir mit diesem Thread erhoffe, aber vllt. kann jemand positiv von seinen Erfahrungen erzählen.
Ich habe seit ein paar Tagen das erste Examen bestanden mit der Note 6,x. Im staatlichen Teil war ich im befriedigenden Bereich, bin jedoch durch den Schwerpunkt im ausreichenden Bereich gelandet, da ich den Schwerpunkt verfehlt habe. Nun möchte ich im Ref Vollgas geben und erhoffe mir da zumindest eine Note im oberen befriedigenden Bereich. Wie stehen die Chancen aber mit 2x a nach dem Zweiten Examen aus oder aber auch mit 1x a und 1x b.
Das ist unglücklich gelaufen, denn der Staat schaut bspw. ausdrücklich auf die Gesamtnote. Dass dir gerade der Schwerpunkt diese vermiest, ist wirklich doof. Wenn du kannst, schreib den Verbesserungsversuch. Auch da wird dich dein Schwerpunkt runterziehen, logisch, aber je besser der Staatsteil ist desto eher landest du im befr.
Das zweite Examen kann eine Menge wiedergutmachen, wenn es gut ausfällt. Viele Kanzleien schauen weit überwiegend hierauf und sind von einem Leistungssprung von zB ausreichend auf oberes befr. oder gar noch besser sehr positiv überrascht. Sogar die Justiz schaut in manchen Bundesländern nur auf‘s zweite. Wenn allerdings auch dieses ein a wird, wird es deutlich schwieriger, aber auch da gibt es Jobs. Vergiss nicht: Die Anwaltschaft steht dir immer offen, und wenn man sich im Zweifel spezialisiert und ein Rechtsgebiet jahrelang gut beackert, kann man auch als selbständiger RA sehr gut davon leben.
Insofern mach dich nicht allzu verrückt. Das zweite steht noch aus, und auch da hast du nen Verbesserungsversuch, wenn nötig. Es ist
absolut nichts unwiderbringlich verloren (außer vllt Tier1-GKen und einige Bundesländer Justiz)
in der tat schaut der staat im bereich justiz in der hälfte der BL auf das 2. - die landesverwaltung will tatsächlich auch oft im ersten die 7.0p insgesamt und bundesbehörden wollen oft eine gesamtsumme aus beiden, meist 13-15P, BAMF z.B..13.
ich habe dasselbe "problem":
5.5 erstes examen, bei 6.0 staatsteil und miesem swp (zum glück praxisfern und völlig uninteressant).
und jetzt schriftlich im zweiten bei 7.6 bereits
hau richtig rein, dann kriegst du das auch hin!
damit sind gescheite MK möglich, in einigen BL auch die landes- und kommunalverwaltungen und wer weiß was mündlich noch geht. denke für realistisch justiz bräuchte ich schon die 9.0.
Ich drücke dir die Daumen. Allerdings ist ein ausreichend im ersten Examen in sehr vielen Bundesländern ein Ausschlusskriterium. Außer vielleicht in Baden in Rheinland-Pfalz.
danke - A im ersten als ausschluss steht jedenfalls nirgendwo, z.B. nds 8P im zweiten - erstes bildet jedenfalls keine mindestgrenze, aber justiz ist auch nicht wirklich wunscharbeitgeber