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Zulassung
Anwalt
Unregistered
 
#1
14.06.2021, 11:38
Hallo, ist vielleicht ne blöde Frage, aber hab mich damit noch nicht auseinandergesetzt, da es noch etwas dauert. Jedenfalls wollte ich wissen, ob man die Anwaltszulassung erst beantragen kann, wenn man irgwo eingestellt ist oder kann man die Zulassung auch so beantragen mach dem 2. Examen ? 

Danke schonmal !
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Gast
Unregistered
 
#2
14.06.2021, 11:43
Natürlich auch schon vorher, nicht jeder Anwalt ist ja auch in einem Anstellungsverhältnis. 

Musst halt ne Berufshaftpflicht abschließen und die Zulassungsgebühr zahlen und fertig.
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bln
Unregistered
 
#3
14.06.2021, 13:45
Du musst dir dann deine Wohnzimmerkanzlei einrichten. Du zahlst ab Zulassung Kammerbeitrag, Beitrag ins Versorgungswerk, musst dich ggf als Kleinunternehmer anmelden etc.
Alsowwenn du nicht wirklich selbständig schonFälle annimmst, warte lieber bis du einen Job findest. Sonst hast du nur Kosten     e
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Gastgastgast2021
Unregistered
 
#4
14.06.2021, 15:05
Du brauchst halt ne Kanzlei, wenn du keine Anstellung hast. Zusätzlich wie oben erwähnt Haftplicht etc.

https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...licht.html
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Gast
Unregistered
 
#5
14.06.2021, 15:33
(14.06.2021, 15:05)Gastgastgast2021 schrieb:  Du brauchst halt ne Kanzlei, wenn du keine Anstellung hast. Zusätzlich wie oben erwähnt Haftplicht etc.

https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...licht.html


Was passiert denn wenn ein RA mal 2-3 Monate arbeitslos wird?
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