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  5. Zweitkanzlei unter Privatanschrift?
Antworten

 
Zweitkanzlei unter Privatanschrift?
DerAnfänger
Unregistered
 
#1
09.06.2021, 07:02
Moin,

ich bin Berufsanfänger und berufsrechtlich alles andere als fit. Wollte mir hier mal etwas input holen. 
Hab nen guten Job in ner "Boutique Kanzlei" in einem Spezialgebiet, verdiene gutes Geld, alles supi.

Nun würde ich mich aber gern bei privaten Streitigkeiten (Stress mit dem Internetanbieter, Strafzettel bekommen etc.) gerne selbst vertreten können und das am liebsten auch gegenüber dem Gegner abrechnen. Außerdem gibts ein paar familiäre Problemchen, wo ich ebenfalls - sehr sporadisch - für Familienmitglieder tätig sein will (hauptsächlich außergerichtlich, ggf. auch gerichtlich).

So mein Kanzleisitz ist nun bei meinem Arbeitgeber natürlich. Darüber will ichs aber nicht laufen lassen weil Schnüffelsekretariat, Gerede, Arbeitszeit für den Arbeitgeber und nicht für mich etc.

Wenn ich nun aber in meiner Freizeit ab und an mal ein Fällchen bearbeiten will (wobei die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt bei den meisten Privatleuten ja schon ausreicht damit die Schiss kriegen und nachgeben) - auf was muss ich da berufsrechtlich achten?

- Zwingend Kanzleischild an Tür?
- Zwingend Gewerbe anmelden?
- Zwingend (weitere) Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
- Zwingend weiteren Kanzleisitz eintragen lassen/anmelden? 
- Sonst noch was?


Es geht halt um kaum mehr als vllt 2-3 Fälle pro Jahr. Für die Familie ohnehin pro bono (abrechnung höchstens wenn Gegner verliert)..

Bin für jeden guten Rat dankbar  Upside_down
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iusNRW
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#2
09.06.2021, 07:49
(09.06.2021, 07:02)DerAnfänger schrieb:  Moin,

ich bin Berufsanfänger und berufsrechtlich alles andere als fit. Wollte mir hier mal etwas input holen. 
Hab nen guten Job in ner "Boutique Kanzlei" in einem Spezialgebiet, verdiene gutes Geld, alles supi.

Nun würde ich mich aber gern bei privaten Streitigkeiten (Stress mit dem Internetanbieter, Strafzettel bekommen etc.) gerne selbst vertreten können und das am liebsten auch gegenüber dem Gegner abrechnen. Außerdem gibts ein paar familiäre Problemchen, wo ich ebenfalls - sehr sporadisch - für Familienmitglieder tätig sein will (hauptsächlich außergerichtlich, ggf. auch gerichtlich).

So mein Kanzleisitz ist nun bei meinem Arbeitgeber natürlich. Darüber will ichs aber nicht laufen lassen weil Schnüffelsekretariat, Gerede, Arbeitszeit für den Arbeitgeber und nicht für mich etc.

Wenn ich nun aber in meiner Freizeit ab und an mal ein Fällchen bearbeiten will (wobei die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt bei den meisten Privatleuten ja schon ausreicht damit die Schiss kriegen und nachgeben) - auf was muss ich da berufsrechtlich achten?

- Zwingend Kanzleischild an Tür?
- Zwingend Gewerbe anmelden?
- Zwingend (weitere) Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
- Zwingend weiteren Kanzleisitz eintragen lassen/anmelden? 
- Sonst noch was?


Es geht halt um kaum mehr als vllt 2-3 Fälle pro Jahr. Für die Familie ohnehin pro bono (abrechnung höchstens wenn Gegner verliert)..

Bin für jeden guten Rat dankbar  Upside_down

Einfach die zuständige RAK anrufen - manchmal haben die auch schon Merkblätter dazu auf ihrer Seite.
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Gast Gast
Unregistered
 
#3
09.06.2021, 09:07
- Zwingend Kanzleischild an Tür?

Naja, kontrolliert faktisch wohl keiner ;-)

- Zwingend Gewerbe anmelden?

Ein Anwalt ist kein Gewerbe! Google dazu mal; viele Kanzleien lagern ihre Legal Tech Einheiten extra aus, damit sie nicht selbst zum Gewerbe werden.

- Zwingend (weitere) Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

'türlich. Oder soll dein AG für deine "privaten" Sachen die Haftpftlicht zahlen? ;-)

- Zwingend weiteren Kanzleisitz eintragen lassen/anmelden? 

'türlich. Oder du musst es doch über deinen AG laufen lassen.

- Sonst noch was?

Am Besten ggü. AG anzeigen. Wir lassen unsere privaten Sachen in der Boutique alle über den AG laufen (und rechnen im Zweifel privat ab). Von mir aus kann meine PA auch wissen, dass ich mich mit meinem Internetanbieter streite...
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Gast
Unregistered
 
#4
09.06.2021, 09:50
(09.06.2021, 09:07)Gast Gast schrieb:  - Zwingend Kanzleischild an Tür?

Naja, kontrolliert faktisch wohl keiner ;-)

- Zwingend Gewerbe anmelden?

Ein Anwalt ist kein Gewerbe! Google dazu mal; viele Kanzleien lagern ihre Legal Tech Einheiten extra aus, damit sie nicht selbst zum Gewerbe werden.

- Zwingend (weitere) Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

'türlich. Oder soll dein AG für deine "privaten" Sachen die Haftpftlicht zahlen? ;-)

- Zwingend weiteren Kanzleisitz eintragen lassen/anmelden? 

'türlich. Oder du musst es doch über deinen AG laufen lassen.

- Sonst noch was?

Am Besten ggü. AG anzeigen. Wir lassen unsere privaten Sachen in der Boutique alle über den AG laufen (und rechnen im Zweifel privat ab). Von mir aus kann meine PA auch wissen, dass ich mich mit meinem Internetanbieter streite...

Ich mache das auch über die Kanzlei (größere MK). Das ist bei uns ganz offen möglich. Bei Mandaten aus dem privaten Umfeld darf man bis zu 2500 Euro Gebühren im Jahr privat abrechnen. Darüber hinaus gehts dann aber an die Kanzlei. Hat bei privaten Streitigkeiten den Vorteil, dass man auch direkt mit dem großen Briefkopf flexen kann. Das beeindruckt die unbedarften Parteien dann schon.
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