Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Aktenvortrag Gericht – Urteilsstil?
Antworten

 
Aktenvortrag Gericht – Urteilsstil?
Gasttt
Unregistered
 
#1
24.05.2021, 19:38
Hallo Leute, ich bin leicht verunsichert, wie ich den Aktenvortrag aus gerichtlicher Sicht (Urteil/Beschluss) oder auch aus behördlicher Sicht (Ausgangs-bzw. Widerspruchsbescheid) sprachlich angehen soll.
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil? 

Ist euch dahingehend bei Übungen o.ä. etwas als Kritik/Tip mitgegeben worden?  

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
GastGPA
Unregistered
 
#2
24.05.2021, 19:53
(24.05.2021, 19:38)Gasttt schrieb:  Hallo Leute, ich bin leicht verunsichert, wie ich den Aktenvortrag aus gerichtlicher Sicht (Urteil/Beschluss) oder auch aus behördlicher Sicht (Ausgangs-bzw. Widerspruchsbescheid) sprachlich angehen soll.
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil? 

Ist euch dahingehend bei Übungen o.ä. etwas als Kritik/Tip mitgegeben worden?  

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)


Bei uns wird gesagt idR Urteilsstil, aber an wirklich problematischen Stellen doch Gutachten, da man dem leichter folgen könne, was bei einem Vortrag ja durchaus wichtig ist
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus