23.05.2021, 08:20
(22.05.2021, 15:01)Gast schrieb: Selbst wenn es ne Probezeitkündigung wäre, wer will das denn rausfinden? Einfach eine Ausrede für den Lebenslauf ausdenken wie Fortbildung, Praktika oder Sabbatical, kann eh keiner nachweisen.
Wenn jemand innerhalb von 6-7 Monaten ausscheidet, liegt die Vermutung, dass es sich um eine Probezeit kündigung handelt, einfach nahe. Natürlich kann man sich eine "Ausrede" ausdenken, aber dem Gegenüber wird bei der Bewerbung klar sein, dass irgendwas schief gelaufen ist - im besten Fall hat man einen guten Bewerber vor sich, der nur mit der letzten Kanzlei nicht zusammengepasst hat. Es besteht aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Kandidat entweder kein Durchhaltevermögen hat oder andere persönliche/fachliche Defizite zeigt.
(22.05.2021, 12:53)LenaNRW schrieb: Danke für eure Infos - meint ihr es macht einen Unterschied ob das Jahr Berufserfahrung in Teilzeit oder Vollzeit erworben wurde? Bei uns werde ich aktuell in Teilzeit eingesetzt, weil ich mir das Büro mit einem Kollegen teile, der an den anderen beiden Tagen in der Woche da ist und sonst kein Arbeitsplatz frei ist...
Wenn man es nicht sieht, macht es keinen Unterschied ;) Wenn es bei dir im Zeugnis steht, dann vermutlich schon, sofern das jemandem auffällt.
23.05.2021, 08:49
Als Arbeitnehmer ist man bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit immer gehandicapt. Denn wenn man selbst kündigt, weil es einfach nicht passt, wird dennoch immer die Vermutung nahelegen, dass man gehen musste.
23.05.2021, 09:22
(23.05.2021, 08:20)Gast schrieb:Den sechsmonatigen Job kann man auch unerwähnt lassen und erzählen, dass man an einer Diss gearbeitet hat. Schon stellen sich die ganzen Fragen wegen der Probezeit nicht. Die Kollegin sollte aber zusehen, dass vorher ihr kanzleieintrag bei der BRAK aus dem Netz verschwindet und sie dort nur unter einer Privatadresse auftaucht. Ich bin geflogen und hab den neuen Arbeitgeber dermassen auf die Tour verarscht. Es geht.(22.05.2021, 15:01)Gast schrieb: Selbst wenn es ne Probezeitkündigung wäre, wer will das denn rausfinden? Einfach eine Ausrede für den Lebenslauf ausdenken wie Fortbildung, Praktika oder Sabbatical, kann eh keiner nachweisen.
Wenn jemand innerhalb von 6-7 Monaten ausscheidet, liegt die Vermutung, dass es sich um eine Probezeit kündigung handelt, einfach nahe. Natürlich kann man sich eine "Ausrede" ausdenken, aber dem Gegenüber wird bei der Bewerbung klar sein, dass irgendwas schief gelaufen ist - im besten Fall hat man einen guten Bewerber vor sich, der nur mit der letzten Kanzlei nicht zusammengepasst hat. Es besteht aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Kandidat entweder kein Durchhaltevermögen hat oder andere persönliche/fachliche Defizite zeigt.
(22.05.2021, 12:53)LenaNRW schrieb: Danke für eure Infos - meint ihr es macht einen Unterschied ob das Jahr Berufserfahrung in Teilzeit oder Vollzeit erworben wurde? Bei uns werde ich aktuell in Teilzeit eingesetzt, weil ich mir das Büro mit einem Kollegen teile, der an den anderen beiden Tagen in der Woche da ist und sonst kein Arbeitsplatz frei ist...
Wenn man es nicht sieht, macht es keinen Unterschied ;) Wenn es bei dir im Zeugnis steht, dann vermutlich schon, sofern das jemandem auffällt.
23.05.2021, 09:48
Wurde auch einmal in der Probezeit gekündigt weil es menschlich nicht passte (wollte auch selbst kündigen). Hat niemanden gestört, hab aber auch das Rechtsgebiet gewechselt. Ich glaube, frühe Wechsel sind in der GK nichts ungewöhnliches.
23.05.2021, 21:30
(23.05.2021, 09:48)Gast schrieb: Wurde auch einmal in der Probezeit gekündigt weil es menschlich nicht passte (wollte auch selbst kündigen). Hat niemanden gestört, hab aber auch das Rechtsgebiet gewechselt. Ich glaube, frühe Wechsel sind in der GK nichts ungewöhnliches.
Das ist auch nicht gleich ein Dealbreaker. Wird eben nur etwas kritischer hingeschaut. Aber es ist immernoch ein Bewerbermarkt.