• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. (GPA) Mündliche Prüfung, Schwerpunkt
Antworten

 
(GPA) Mündliche Prüfung, Schwerpunkt
Gast
Unregistered
 
#1
19.05.2021, 21:07
Hi,

laut Länderübereinkunft besteht die mündliche Prüfung ja aus (einem Kurzvortrag und) vier Prüfungsgesprächen - einmal jedes Rechtsgebiet plus Schwerpunkt.

Wenn man nun beispielsweise Zivilrechtspflege als Schwerpunkt wählt, hat man einfach je 1x Öff.- und Strafrecht und 2x Zivilrecht als Gespräch? Kommt mir irgendwie seltsam vor. Oder gibt es da noch irgendeine Besonderheit? Zivilrechtspflege ist ja nur definiert als gesamtes Zivilrecht ohne Familie, Wirtschaft und Arbeit.

Vielen Dank im Voraus!
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
20.05.2021, 08:52
So ist es.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
20.05.2021, 09:39
In dem Fall ist es tatsächlich eine doppelte ZR-Prüfung. Mit der Besonderheit, dass manche Prüfer bei der Prüfung im Wahlfach etwas erhöhte Ansprüche an die Prüflinge haben und die Fragen etwas schwieriger gestalten oder strenger bewerten. Das ist aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich und oft aus den Protokollen ersichtlich. Viel Erfolg!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus