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  5. Richter kraft Auftrags
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Richter kraft Auftrags
Gast
Unregistered
 
#1
19.05.2021, 09:11
Gibt es hier Erfahrungswerte, wer wo wie als Richter kraft Auftrags eingestellt wurde?
Ich würde gerne Richter werden, bin aber zur Zeit noch Beamter auf Probe in einem Bundesministerium. Ich hätte noch ein Jahr bis zur Lebenszeiternennung. Ich würde natürlich lieber dieses Jahr noch warten und dann Richter kraft Auftrags werden, weil ich im Fall der Fälle weicher fallen würde. Mir ist klar, dass dies für die Justizverwaltungen ungünstiger ist, weil sie mich an einem Gericht ernennen müssten und ich daher nicht so gute Verschiebungsmasse darstellen würde und nur zwei Jahre bis zur Lebenszeiternennung sein würden. Ich würde jedoch zustimmen, dass sie mich wie ein Proberichter in dieser Zeit umsetzen können. Das kann man ja vereinbaren, dann würde es für die keinen Unterschied machen. Ich wäre natürlich noch ein Jahr mehr Verwaltungsbeamter, was man mir bei meiner Richter-Bewerbung hinsichtlich Motivation und Eignung entgegenhalte könnte. Mir geht es um die ordentliche, nicht um Verwaltungs-, Sozial- oder Arbeitsgerichtsbarkeit. Unterstellt natürlich ich könnte mit meiner Bewerbung und im AC/Interview überzeugen.

Mich interessiert, in welchem Bundesland dies bereits mal geklappt hat? Ich weiß, dass das sicher nicht die Regel und ein Selbstläufer ist, habe aber in einigen Geschäftsverteilungsplänen von AGen und LGen durchaus auch RikrA gefunden... Weiß natürlich da nicht die Hintergründe, also möglicherweise waren es Beamte aus dem Justizministerium oder sonstige Besonderheiten.

Würde mich sehr über eure Nahbereichsempirie freuen! Danke im Voraus
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gasto
Unregistered
 
#2
19.05.2021, 09:23
Ein Freund von mir hatte diesen Weg als Staatsanwalt genommen und es war, soweit ich es mitbekommen habe, ein ziemlicher Aufwand und Kampf. Anscheinend fällt man dann in andere Töpfe und unter andere Planstellen-Regelungen, was der Justizverwaltung einfach viel Aufwand macht. Gleichzeitig kommt regelmäßig der alte Dienstherr an und möchte dich gerne zurückhaben und dann fängt das Verhandeln mit dir an iSv "Ja, wir können eine Lebenszeiternennung machen aber dafür müssen sie zustimmen auf die Stelle im unbeliebten Gericht XY versetzt zu werden usw.".
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Gast
Unregistered
 
#3
19.05.2021, 09:31
(19.05.2021, 09:23)Gasto schrieb:  Ein Freund von mir hatte diesen Weg als Staatsanwalt genommen und es war, soweit ich es mitbekommen habe, ein ziemlicher Aufwand und Kampf. Anscheinend fällt man dann in andere Töpfe und unter andere Planstellen-Regelungen, was der Justizverwaltung einfach viel Aufwand macht. Gleichzeitig kommt regelmäßig der alte Dienstherr an und möchte dich gerne zurückhaben und dann fängt das Verhandeln mit dir an iSv "Ja, wir können eine Lebenszeiternennung machen aber dafür müssen sie zustimmen auf die Stelle im unbeliebten Gericht XY versetzt zu werden usw.".

Danke schonmal! Und wie ist es ausgegangen? Ist er jetzt an einem ganz doofen Standort gelandet?
Und würdest du das Bundesland verraten und ob er in "seinem eigenen" BL von StA zu Gericht gewechselt ist oder ein BL-Wechsel?
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Gasto
Unregistered
 
#4
19.05.2021, 10:17
(19.05.2021, 09:31)Gast schrieb:  
(19.05.2021, 09:23)Gasto schrieb:  Ein Freund von mir hatte diesen Weg als Staatsanwalt genommen und es war, soweit ich es mitbekommen habe, ein ziemlicher Aufwand und Kampf. Anscheinend fällt man dann in andere Töpfe und unter andere Planstellen-Regelungen, was der Justizverwaltung einfach viel Aufwand macht. Gleichzeitig kommt regelmäßig der alte Dienstherr an und möchte dich gerne zurückhaben und dann fängt das Verhandeln mit dir an iSv "Ja, wir können eine Lebenszeiternennung machen aber dafür müssen sie zustimmen auf die Stelle im unbeliebten Gericht XY versetzt zu werden usw.".

Danke schonmal! Und wie ist es ausgegangen? Ist er jetzt an einem ganz doofen Standort gelandet?
Und würdest du das Bundesland verraten und ob er in "seinem eigenen" BL von StA zu Gericht gewechselt ist oder ein BL-Wechsel?

Es war in seinem eigenen Bundesland und nein, er konnte an seinem Standort bleiben, wo er schon Ri war. Aber da mussten beim Verhandeln mit der Verwaltung auch Aussagen gemacht werden wie "Wenn ich nicht Ri hier am Standort bleibe, scheide ich komplett aus dem Beamtenverhältnis aus und werde Anwalt" usw. 

Das kann sicher auch einfacher laufen aber du musst bedenken, dass die Verwaltung es mag, wenn die Dinge in geordneten Bahnen laufen. Beamter ist Beamter und Richter ist Richter. Alles andere geht auch, kostet einen im Zweifel halt nur Nerven.
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RichterBW
Junior Member
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Beiträge: 32
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2020
#5
19.05.2021, 11:45
(19.05.2021, 09:11)Gast schrieb:  Ich weiß, dass das sicher nicht die Regel und ein Selbstläufer ist, habe aber in einigen Geschäftsverteilungsplänen von AGen und LGen durchaus auch RikrA gefunden... Weiß natürlich da nicht die Hintergründe, also möglicherweise waren es Beamte aus dem Justizministerium oder sonstige Besonderheiten.
Zu den in einigen Geschäftsverteilungsplänen aufgeführten Richtern kraft Auftrags kann ich nur bemerken, dass es sich dabei nicht unbedingt um Fälle handeln muss, bei denen tatsächlich ein Beamter auf Lebenszeit zunächst zur "Erprobung" an ein Gericht abgeordnet wird.

Jedenfalls in BW ist es nicht unüblich, dass man als Richter kraft Auftrags ernannt wird, weil es gerade keine freie Planstelle am Gericht gibt, bei einer Staatsanwaltschaft aber schon. Man bekommt dann also eine Planstelle als Staatsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft, bei der man vielleicht nie zuvor war und wird gleichzeitig an ein Gericht als Richter kraft Auftrags abgeordnet; ggf. auch an einem Gericht, bei dem man schon längere Zeit Richter auf Probe war und sich bereits bewährt hat. Die Ernennung zum Richter kraft Auftrags dient dann aber nicht der Erprobung, sondern soll nur die Zeit überbrücken, bis eine Planstelle am Gericht verfügbar ist.
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Praktiker
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Beiträge: 2.128
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
19.05.2021, 16:53
Dem Richteramt kraft Auftrags liegt eine Abordnung zu Grunde, was von Bund zu Land schon mal schwierig sein dürfte. Wenn man die abgeordneten Staatsanwälte ausnimmt, deren Planstelle nur noch nicht frei ist, kenne ich das in der Ordentlichen nicht. Am VG könnte es eher vorkommen, aber dann eher nur als vorübergehender Einsatz.
Ich bezweifle, dass sie dich nur deshalb zum Richter Kraft Auftrags mit dem Ziel der Versetzung machen, damit Du unterdessen lebenszeitverbeamtet werden kannst...
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Gast
Unregistered
 
#7
21.05.2021, 09:13
Ich kenne zwei Fälle, in denen dies problemlos geklappt hat (NRW). Vorher waren die beiden Personen ORR in der Bundesverwaltung (die eine Person 4 Jahre, die andere sogar 10 Jahre).
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Gast
Unregistered
 
#8
21.05.2021, 12:41
(21.05.2021, 09:13)Gast schrieb:  Ich kenne zwei Fälle, in denen dies problemlos geklappt hat (NRW). Vorher waren die beiden Personen ORR in der Bundesverwaltung (die eine Person 4 Jahre, die andere sogar 10 Jahre).

Cool! Köln, DD oder Hamm?
Und wurden die dann jeweils am LG oder an einem AG zu RikrA ernannt?
Gab es einen besonderen Zusammenhang, also BMJV oder "ganz normale" Verwaltung im BM?
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Gast
Unregistered
 
#9
24.05.2021, 19:57
Kein besonderer Bezug zur Justiz. 

OLG Köln und OLG Düsseldorf. 

Beide wurden zuerst am LG eingesetzt.
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