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  5. Zuteilung zu Richter
Antworten

 
Zuteilung zu Richter
Elena
Unregistered
 
#1
12.02.2013, 16:23
Ich werde im März mit dem Ref beginnen. An meinem Wunsch-LG, dem ich vermutlich auch zugeteilt werde, kenne ich einen Richter, dem ich gerne zugeteilt werden möchte.

Kann man Wünsche für die Zuteilung in der 1. Station äußern oder wird einem ein Richter automatisch zugewiesen? Ich habe bislang nur gelesen, dass man sich im Rahmen der Verwaltungs-, Anwalts und Wahlstation seinen Ausbilder sucht...
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Micha
Unregistered
 
#2
15.02.2013, 12:03
In den beiden ersten Wochen der Zivilrechtsstation findet regelmäßig ein Einführungslehrgang statt. Erst anschließend wird einem bekannt gegeben, zu welchem Richter man kommt. Ich würde einfach mal zu Beginn des Einführungslehrgangs bei der Referendarstelle vorbei gehen und fragen, ob Du dem Richter xy zugewiesen werden kannst.

Sofern der Richter gleichermaßen will, dass Du ihm zugewiesen wirst, kann er evtl. ja auch mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist, und ggf. Einfluss nehmen.
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Emily
Unregistered
 
#3
15.02.2013, 12:17
(12.02.2013, 16:23)Elena schrieb:  Kann man Wünsche für die Zuteilung in der 1. Station äußern oder wird einem ein Richter automatisch zugewiesen?

Das hängt stark von dem Gericht ab, an dem du bist. An "meinem" Gericht war es so, dass Zuweisungswünsche ausdrücklich nicht berücksichtigt wurden, weil gesagt wurde man wolle so ein "Gemauschel" nicht haben (denn es ist ja klar, dass man - wenn überhaupt - einen Richter angibt, den man entweder kennt oder aber zumindest von Bekannten weiß dass dieser gute Noten gibt o.ä.). Das sollte bei meinem Gericht alles zentral über die Geschäftsstelle laufen und Zuweisungswünsche waren daher nicht erlaubt.

An einem anderen Gericht wo ein Bekannter seine Station absolviert hat, waren sie dankbar wenn sich Referendar und Richter einig waren, dass eine Zuteilung erfolgen sollte. Nahm der Geschäftsstelle die Arbeit ab und war da völlig problemlos möglich.

Hängt also wirklich maßgeblich von dem Gericht ab dem du zugewiesen wirst. :-/
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Elena
Unregistered
 
#4
15.02.2013, 12:56
Vielen, vielen Dank für eure Antworten! Ich werde es dann mal am Anfang des Referendariats probieren und hoffen, dass sich die Geschäftsstelle Arbeit abnehmen lässt ;)
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Gast
Unregistered
 
#5
24.09.2018, 06:43
Hallo liebe Kollegen,
Wenn dich sie wäre würde ich direkt Kontakt zum Ausbilder nehmen und ein 4 Augengespräch halten. Einiges muss man im Referendariat hinnehmen aber nicht alles !

Viel Glück
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