• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten
Antworten

 
VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten
Gast
Unregistered
 
#1
29.03.2021, 18:34
Ich schlage mich gerade mit meiner Steuererklärung für 2020 herum und frage mich, wo genau in der ich die VG-Wort-Ausschüttung in der Anlage N angeben soll und ob hinischtlich dieser noch etwas zu beachten ist?

Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.

Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
Lieben Dank!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
29.03.2021, 19:29
Anlage S u. EÜR?!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
29.03.2021, 19:37
(29.03.2021, 18:34)Gast schrieb:  Ich schlage mich gerade mit meiner Steuererklärung für 2020 herum und frage mich, wo genau in der ich die VG-Wort-Ausschüttung in der Anlage N angeben soll und ob hinischtlich dieser noch etwas zu beachten ist?

Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.

Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
Lieben Dank!

Anlage S
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
29.03.2021, 22:04
VG Wort kommt in Anlage S.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
29.03.2021, 22:37
Hört man denn schon etwas über die Höhe der Ausschüttung 2021?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
29.03.2021, 22:43
Anfang Juni werden die Quoten idR veröffentlicht.
Zitieren
C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 368
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#7
30.03.2021, 19:31
Weiß man schon ob die Ausschüttung dieses Jahr wegen Corona und eingeschränkter Bibliotheksnutzung usw. geringer ausfallen wird?
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
30.03.2021, 19:36
Geh ich richtig in der Annahme, dass Werke bis zum 31.01.2021 hätten gemeldet werden müssen, um an der diesjährigen Ausschüttung im Juni beteiligt zu werden?
D.h. Meldung im März bedeutet Berücksichtigung erst im nächsten Jahr?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
30.03.2021, 22:29
(30.03.2021, 19:36)Gast schrieb:  Geh ich richtig in der Annahme, dass Werke bis zum 31.01.2021 hätten gemeldet werden müssen, um an der diesjährigen Ausschüttung im Juni beteiligt zu werden?
D.h. Meldung im März bedeutet Berücksichtigung erst im nächsten Jahr?


Ja, richtig (zumindest bei wiss. Büchern).
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus