22.03.2021, 15:14
Hallo
wie macht ihr das in eurem Angestelltenverhältnis als Rechtsanwalt, wenn ihr nebenbei noch eine "weitere Kanzlei" zu Hause betreibt?
Habt ihr dann die Adresse des Arbeitgebers als weitere Kanzlei angezeigt und eine zweite beA beantragt mit der Safe-ID?
VG
wie macht ihr das in eurem Angestelltenverhältnis als Rechtsanwalt, wenn ihr nebenbei noch eine "weitere Kanzlei" zu Hause betreibt?
Habt ihr dann die Adresse des Arbeitgebers als weitere Kanzlei angezeigt und eine zweite beA beantragt mit der Safe-ID?
VG
22.03.2021, 15:50
exakt.
Hierzu die RAK München:
"Für die weitere Kanzlei wird gemäß § 31a Abs. 7 S. 1 BRAO zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet. Das bedeutet, dass für eine weitere Kanzlei eine weitere SAFE-ID generiert wird und eine weitere beA-Karte bestellt werden muss."
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...nzlei.html
Hierzu die RAK München:
"Für die weitere Kanzlei wird gemäß § 31a Abs. 7 S. 1 BRAO zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet. Das bedeutet, dass für eine weitere Kanzlei eine weitere SAFE-ID generiert wird und eine weitere beA-Karte bestellt werden muss."
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...nzlei.html
22.03.2021, 17:35
(22.03.2021, 15:50)Gast schrieb: exakt.
Hierzu die RAK München:
"Für die weitere Kanzlei wird gemäß § 31a Abs. 7 S. 1 BRAO zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet. Das bedeutet, dass für eine weitere Kanzlei eine weitere SAFE-ID generiert wird und eine weitere beA-Karte bestellt werden muss."
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...nzlei.html
Und wenn die RAK so blöd war trotz anzeige einer weiteren Kanzlei eine Zweigstelle anzunehmen?
22.03.2021, 19:27
(22.03.2021, 17:35)Gast schrieb:(22.03.2021, 15:50)Gast schrieb: exakt.
Hierzu die RAK München:
"Für die weitere Kanzlei wird gemäß § 31a Abs. 7 S. 1 BRAO zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet. Das bedeutet, dass für eine weitere Kanzlei eine weitere SAFE-ID generiert wird und eine weitere beA-Karte bestellt werden muss."
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...nzlei.html
Und wenn die RAK so blöd war trotz anzeige einer weiteren Kanzlei eine Zweigstelle anzunehmen?
Dann stellt man das richtig? Die Anträge sind doch eindeutig. Als Anwalt muss man präzise arbeiten. Wenn es schon daran scheitert...