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Versorgungswerk Höhe der Beiträge
Gast
Unregistered
 
#1
28.02.2021, 22:41
Hallo, ich möchte mich nebenberuflich als Anwalt selbständig machen (“Wohnzimmerkanzlei”). Ich verstehe die Satzung mit der 3/10 oder 5/10-Regelung etc nicht so ganz. Daher meine Frage: wenn man zB 1000€ pro Monat (brutto=netto da Kleinunternehmer) aus nebenberuflich selbständiger RA-Tätigkeit einnimmt: wieviel entfallen davon auf das Versorgungswerk?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.02.2021, 22:43
(28.02.2021, 22:41)Gast schrieb:  Hallo, ich möchte mich nebenberuflich als Anwalt selbständig machen (“Wohnzimmerkanzlei”). Ich verstehe die Satzung mit der 3/10 oder 5/10-Regelung etc nicht so ganz. Daher meine Frage: wenn man zB 1000€ pro Monat (brutto=netto da Kleinunternehmer) aus nebenberuflich selbständiger RA-Tätigkeit einnimmt: wieviel entfallen davon auf das Versorgungswerk?


Einfach Mindestbetrag abführen und keine Einnahmen melden
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Gast
Unregistered
 
#3
28.02.2021, 23:08
Für die Feinheiten kommt es auch auf das jeweilige VW an. Im allgemeinen aber wohl ca 180 Euro, halt 18 Prozent
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Leon Kranzpiller
Unregistered
 
#4
12.03.2021, 16:59
(28.02.2021, 22:43)Gast schrieb:  
(28.02.2021, 22:41)Gast schrieb:  Hallo, ich möchte mich nebenberuflich als Anwalt selbständig machen (“Wohnzimmerkanzlei”). Ich verstehe die Satzung mit der 3/10 oder 5/10-Regelung etc nicht so ganz. Daher meine Frage: wenn man zB 1000€ pro Monat (brutto=netto da Kleinunternehmer) aus nebenberuflich selbständiger RA-Tätigkeit einnimmt: wieviel entfallen davon auf das Versorgungswerk?


Einfach Mindestbetrag abführen und keine Einnahmen melden


Hab tatsächlich gehört, dass das einige so handhaben. Mittlerweile mach ich das auch, dann kann ich Freitag auch mal früher heim und finanziell läufts trotzdem.
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
12.03.2021, 17:04
(28.02.2021, 22:41)Gast schrieb:  Hallo, ich möchte mich nebenberuflich als Anwalt selbständig machen (“Wohnzimmerkanzlei”). Ich verstehe die Satzung mit der 3/10 oder 5/10-Regelung etc nicht so ganz. Daher meine Frage: wenn man zB 1000€ pro Monat (brutto=netto da Kleinunternehmer) aus nebenberuflich selbständiger RA-Tätigkeit einnimmt: wieviel entfallen davon auf das Versorgungswerk?


Dir ist aber schon klar, dass Kleinunternehmer-Umsatz mit deinem Angestellteneinkommen zusammen gerechnet wird? 

Kleinunternehmer-Regel betrifft nur die Ust. (§ 19 UstG).
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Gast Gast
Unregistered
 
#6
12.03.2021, 17:07
(28.02.2021, 22:43)Gast schrieb:  
(28.02.2021, 22:41)Gast schrieb:  Hallo, ich möchte mich nebenberuflich als Anwalt selbständig machen (“Wohnzimmerkanzlei”). Ich verstehe die Satzung mit der 3/10 oder 5/10-Regelung etc nicht so ganz. Daher meine Frage: wenn man zB 1000€ pro Monat (brutto=netto da Kleinunternehmer) aus nebenberuflich selbständiger RA-Tätigkeit einnimmt: wieviel entfallen davon auf das Versorgungswerk?


Einfach Mindestbetrag abführen und keine Einnahmen melden

Mein VW erbittet einmal jährlich den Einkommenssteuerbescheid, um die Festsetzung der Beiträge abzugleichen.

Natürlich, du kannst auch deine Einnahmen gegenüber dem Finanzamt verschweigen und Steuerbetrug begehen. Ist richtig geil als Anwalt, weil einen sowas die Zulassung kosten kann (neben den strafrechtlichen Folgen).
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