29.01.2021, 15:51
Hallo allerseits!
Ich hätte eine kurze Frage zu den Ergänzungslieferungen Schönfelder / Sartorius.
Ich habe im Oktober 2020 Klausuren geschrieben. Meine mündliche Prüfung wird voraussichtlich im März 2021 stattfinden. Meine Ladung habe ich noch nicht erhalten.
Seit meinen schriftlichen Klausuren gab es Ergänzungslieferungen zum Schönfelder / Sartorius.
Nun meine Frage: Soll der Stand der Gesetzestexte in der mündlichen Prüfung dem Stand gemäß Ladung zu den schriftlichen Klausuren entsprechen? Oder kann ich mittlerweile langsam anfangen die Ergänzungslieferungen einzusortieren?
Vielen Dank im Voraus.
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29.01.2021, 15:57
Auf der Internetseite des GPA steht: Stand wie bei den schriftlichen Klausuren.
29.01.2021, 16:05
In NRW müssen wir gar keine Gesetze mitbringen. Ist das in anderen Bundesländern anders?









