27.01.2021, 20:57
Ich arbeite als wissMit in einer mittelständischen Kanzlei nach dem zweiten Examen. Bekomme netterweise das gleiche Gehalt wie auch ein Anwalt bekommen würde: 60.000€ im Jahr.
Da ich nur 2,5 Tage arbeite bekomme ich 30.000 im Jahr, das macht etwas über 1700 netto im Monat.
Reicht mir. Arbeite von 9-18 Uhr (abwechselnd zwei/ drei volle Tage die Woche).
Da ich nur 2,5 Tage arbeite bekomme ich 30.000 im Jahr, das macht etwas über 1700 netto im Monat.
Reicht mir. Arbeite von 9-18 Uhr (abwechselnd zwei/ drei volle Tage die Woche).
28.01.2021, 01:49
Das Gehalt hängt von vielen Faktoren ab, die nicht beschrieben sind: Rechtsgebiete, Mandantenstruktur, Art der Berufsausübung (angestellt, selbstständig, Bürogemeinschaft, freie Mitarbeit etc.), musst du Mandate selbst akquirieren?
Meiner Erfahrung aus einigen Kanzleien in der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren nach geht die Rechnung (Vollzeitgehalt/5)xAnwesenheitstage nicht wirklich auf. Das liegt daran, dass nicht alle Mandanten in Kanzleien immer gleich behandelt werden bzw. die gleiche Aufmerksamkeit bekommen. Bei sog. A-Mandaten (umsatzstarke und zugleich oft umfangreiche Mandate) wird i. d. R. darauf geachtet, für den Mandanten stets (jedenfalls während der üblichen Bürozeiten und gerne auch mal danach) erreichbar zu sein. Solche Mandanten (oftmals mittelständische Unternehmer) wollen das Gefühl haben, dass der RA sich voll reinhängt. Dann kommen sie sogar wieder, wenn etwa der Rechtsstreit verloren geht (außer natürlich bei sichtbaren handwerklichen Fehlern). Hat der Mandant das Gefühl, dass der Anwalt nicht voll dabei ist, sucht er sich ggf. sogar bei positiven Ergebnissen einen anderen.
Bist du nur an drei Tagen pro Woche dabei und arbeitest an den anderen zwei Tagen an der Diss, kannst du einfach nicht voll für ihn erreichbar sein. Du kannst also einem wichtigen Mandanten schlicht nicht gerecht werden. Eine Dissertation erfordert nach meiner Erfahrung oftmals stundenlanges konzentriertes Arbeiten am Stück. Wirst du unterbrochen, brauchst du ewig, um wieder anzuknüpfen, dann dümpelt das so vor sich hin und du wirst nie fertig.
Das werden wohl auch deine Arbeitgeber wissen. Die Folge wird wahrscheinlich sein, dass du in Teilzeit an den umsatzstärksten Mandaten kaum teilhaben wirst. Auch Berufsanfänger können mal (unter Aufsicht) an A-Mandate herangeführt werden, wobei gerade von Ihnen dann die fehlende Expertise durch Erreichbarkeit kompensiert wird.
Bist du aber seltener da, wirst du wohlmöglich eher C-Mandate bearbeiten. Das sind solche, die die Kanzlei zur eigenen Profilierung bearbeitet, die aber i. d. R. nur knapp kostendeckend sind (die Hoffnung auf lukrative Nachfolgemandate bleibt natürlich). Die Folge wird sein, dass du daher weitaus weniger Umsatz generierst als ein Vollzeitanwalt. Da die Kanzlei dir nicht mehr Gehalt zahlen will, als der von dir generierte Umsatz rechtfertigt, wirst du da im Verhältnis wohl weitaus schlechter bezahlt werden.
Das war jedenfalls in den Kanzleien, in denen ich bislang gearbeitet habe, immer so. Als Berufsanfänger ohne eigene Mandate betrifft dich die Problematik ohnehin noch stärker, aber ich kann mir schlicht kaum vorstellen, dass ein Teilzeitanwalt von Partner einer Kanzlei für A-Mandate eingespannt wird. Die Gefahr, den Mandanten durch fehlende Erreichbarkeit zu verärgern, dürfte zu groß sein.
Trotzdem würde ich nicht von der Teilzeitarbeit als Anwalt abraten. Du gewinnst viel Erfahrung und lernst die Praxis kennen. Außerdem erarbeitest du dir auch bei den Mandanten mit C-Mandaten einen guten Ruf und die haben vielleicht auch mal ein B- oder sogar A-Mandat für dich, wenn du dann fertig bist. Der Dr. hilft später auch ungemein. Sieh die Zeit während der Diss einfach als Lernzeit, in der es weniger um Geldverdienen geht, sondern darum, eine noch bessere Basis zu schaffen. Du musst nur mit der Kanzlei besprechen, dass du tatsächlich an den zwei vollen Tagen auch an deiner Diss arbeiten kannst. Wenn sie sich darauf einlassen, haben sie jemanden, der in Teilzeit die unliebsamen C-Mandate bearbeitet, die aber auch nicht ganz unwichtig für eine Kanzlei sind.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Meiner Erfahrung aus einigen Kanzleien in der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren nach geht die Rechnung (Vollzeitgehalt/5)xAnwesenheitstage nicht wirklich auf. Das liegt daran, dass nicht alle Mandanten in Kanzleien immer gleich behandelt werden bzw. die gleiche Aufmerksamkeit bekommen. Bei sog. A-Mandaten (umsatzstarke und zugleich oft umfangreiche Mandate) wird i. d. R. darauf geachtet, für den Mandanten stets (jedenfalls während der üblichen Bürozeiten und gerne auch mal danach) erreichbar zu sein. Solche Mandanten (oftmals mittelständische Unternehmer) wollen das Gefühl haben, dass der RA sich voll reinhängt. Dann kommen sie sogar wieder, wenn etwa der Rechtsstreit verloren geht (außer natürlich bei sichtbaren handwerklichen Fehlern). Hat der Mandant das Gefühl, dass der Anwalt nicht voll dabei ist, sucht er sich ggf. sogar bei positiven Ergebnissen einen anderen.
Bist du nur an drei Tagen pro Woche dabei und arbeitest an den anderen zwei Tagen an der Diss, kannst du einfach nicht voll für ihn erreichbar sein. Du kannst also einem wichtigen Mandanten schlicht nicht gerecht werden. Eine Dissertation erfordert nach meiner Erfahrung oftmals stundenlanges konzentriertes Arbeiten am Stück. Wirst du unterbrochen, brauchst du ewig, um wieder anzuknüpfen, dann dümpelt das so vor sich hin und du wirst nie fertig.
Das werden wohl auch deine Arbeitgeber wissen. Die Folge wird wahrscheinlich sein, dass du in Teilzeit an den umsatzstärksten Mandaten kaum teilhaben wirst. Auch Berufsanfänger können mal (unter Aufsicht) an A-Mandate herangeführt werden, wobei gerade von Ihnen dann die fehlende Expertise durch Erreichbarkeit kompensiert wird.
Bist du aber seltener da, wirst du wohlmöglich eher C-Mandate bearbeiten. Das sind solche, die die Kanzlei zur eigenen Profilierung bearbeitet, die aber i. d. R. nur knapp kostendeckend sind (die Hoffnung auf lukrative Nachfolgemandate bleibt natürlich). Die Folge wird sein, dass du daher weitaus weniger Umsatz generierst als ein Vollzeitanwalt. Da die Kanzlei dir nicht mehr Gehalt zahlen will, als der von dir generierte Umsatz rechtfertigt, wirst du da im Verhältnis wohl weitaus schlechter bezahlt werden.
Das war jedenfalls in den Kanzleien, in denen ich bislang gearbeitet habe, immer so. Als Berufsanfänger ohne eigene Mandate betrifft dich die Problematik ohnehin noch stärker, aber ich kann mir schlicht kaum vorstellen, dass ein Teilzeitanwalt von Partner einer Kanzlei für A-Mandate eingespannt wird. Die Gefahr, den Mandanten durch fehlende Erreichbarkeit zu verärgern, dürfte zu groß sein.
Trotzdem würde ich nicht von der Teilzeitarbeit als Anwalt abraten. Du gewinnst viel Erfahrung und lernst die Praxis kennen. Außerdem erarbeitest du dir auch bei den Mandanten mit C-Mandaten einen guten Ruf und die haben vielleicht auch mal ein B- oder sogar A-Mandat für dich, wenn du dann fertig bist. Der Dr. hilft später auch ungemein. Sieh die Zeit während der Diss einfach als Lernzeit, in der es weniger um Geldverdienen geht, sondern darum, eine noch bessere Basis zu schaffen. Du musst nur mit der Kanzlei besprechen, dass du tatsächlich an den zwei vollen Tagen auch an deiner Diss arbeiten kannst. Wenn sie sich darauf einlassen, haben sie jemanden, der in Teilzeit die unliebsamen C-Mandate bearbeitet, die aber auch nicht ganz unwichtig für eine Kanzlei sind.
Ich wünsche dir viel Erfolg!