• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. "Nutzen" der Diss in der Justiz
Antworten

 
"Nutzen" der Diss in der Justiz
GastU
Unregistered
 
#1
23.01.2021, 15:03
Bringt eine Diss bei der Einstellung in die Justiz oder bei der weiteren Personalauswahl im der Justiz Vorteile?

Hat man bei sonst gleichen Bedingungen bspw. bessere Chancen, in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu kommen, wenn man im ÖR promoviert wurde? Oder später auf eine Vorsitzendenstelle zu kommen?
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
23.01.2021, 16:21
Nö, eingestellt wird nach Note und Verwendung erfolgt nach Bedarf. Wünsche werden aber teilweise berücksichtigt, sind aber absolut nachrangig
Zitieren
TsagNRW
Unregistered
 
#3
23.01.2021, 18:32
(23.01.2021, 16:21)Gast schrieb:  Nö, eingestellt wird nach Note und Verwendung erfolgt nach Bedarf. Wünsche werden aber teilweise berücksichtigt, sind aber absolut nachrangig


Das ist ja nicht in jedem Bundesland gleich. In NRW schöpft die Verwaltungsgerichtsbarkeit bspw. aus einem eigenen Pool. Wer sich dort bewirbt, muss nicht damit rechnen, als Strafrichter eingesetzt zu werden, weil dort gerade bedarf ist.

Insofern kann die Diss im Ö-Recht natürlich als Beleg für ernstes Interesse an der Materie dienen.

Am Ende läuft es vermutlich so: Wenn man jemanden wirklich will, dann macht die Diss wie von Zauberhand die paar Zehntel, die bei der Note fehlen, wett. Wenn man jemanden nicht will, dann kann man immer noch sagen, dass eine Diss kein entscheidender Faktor für eine Einstellung sei.

Die VerwGerichtsbarkeit NRW fragt jedenfalls auf dem Bewerbungsbogen explizit nach Thema, Betreuer und Note der Diss.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
24.01.2021, 16:42
(23.01.2021, 15:03)GastU schrieb:  Bringt eine Diss bei der Einstellung in die Justiz oder bei der weiteren Personalauswahl im der Justiz Vorteile?

Hat man bei sonst gleichen Bedingungen bspw. bessere Chancen, in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu kommen, wenn man im ÖR promoviert wurde? Oder später auf eine Vorsitzendenstelle zu kommen?

Für die Einstellung kann die Diss schon relevant werden, nämlich wenn man kein Prädikat im Zweiten hat: "Es können aber auch solche Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können z. B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der Ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen sein, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den Bewerber herausheben."

Auf die Karriere innerhalb der Justiz hat die Diss keinen Einfluss. Die hängt von den Beurteilungen, der Erprobung, der Übernahme von Verwaltungstätigkeiten, den Examensnoten und vor allem von der Förderung durch Entscheider, für die Berufung an Bundesgerichte auch vom Parteibuch ab.
Zitieren
GastU
Unregistered
 
#5
24.01.2021, 23:41
Danke! Das sind Einschätzungen vor allem für NRW, soweit ich es sehe. Sollte es irgendwo anders sein?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
25.01.2021, 12:45
(24.01.2021, 16:42)Gast schrieb:  
(23.01.2021, 15:03)GastU schrieb:  Bringt eine Diss bei der Einstellung in die Justiz oder bei der weiteren Personalauswahl im der Justiz Vorteile?

Hat man bei sonst gleichen Bedingungen bspw. bessere Chancen, in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu kommen, wenn man im ÖR promoviert wurde? Oder später auf eine Vorsitzendenstelle zu kommen?

Für die Einstellung kann die Diss schon relevant werden, nämlich wenn man kein Prädikat im Zweiten hat: "Es können aber auch solche Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können z. B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der Ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen sein, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den Bewerber herausheben."

Auf die Karriere innerhalb der Justiz hat die Diss keinen Einfluss. Die hängt von den Beurteilungen, der Erprobung, der Übernahme von Verwaltungstätigkeiten, den Examensnoten und vor allem von der Förderung durch Entscheider, für die Berufung an Bundesgerichte auch vom Parteibuch ab.

Naja, das ist doch extra mega allgemein gehalten, um die Stellen aufzufüllen, wenn nicht genügend Bewerber 9 Punkte haben :D. Würde starr an der 9 Punkte Grenze festgehalten werden, könnte einzelne Stellen ggf. nicht besetzt werden, da nicht ausreichend "qualifizierte" Bewerber vorhanden sind. Daher will man sich für solche Fälle einfach die Möglichkeit offen halten, Leute ohne VB einstellen zu können. Und da man schlecht schreiben kann "wenn sich keiner mit 9 Punkten findet, nehmen wir auch alles was da drunter ist", nimmt man offiziell Kriterien, die ein weites Ermessen ermöglichen. Jedenfalls wird ne Diss niemals 9 Punkte im 2. ersetzen, sondern kann höchstens ausschlaggebend sein, wenn nicht genügend Bewerber VB haben. Und selbst dann wird die Diss wohl keinen Einfluss auf die Einstellung haben, sondern wird höchstens als Vorwand genutzt, um irgendwie die Einstellung des Bewerbers zu rechtfertigen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus