19.12.2020, 20:46
Moin,
mich würde es mal interessieren, wie diejenigen von euch, die als Anwälte ihre Leistungen ggü. dem Mandaten selbst abrechnen, bei nachlassender Zahlungsmoral vorgehen.
Ich bin seit zwei Jahren dabei und habe noch so manchmal erhebliche Hemmungen meine Kostennoten durchzusetzen, wenn man mit dem Mandanten eigentlich ein gutes Verhaltnis hat, dieser aber trotz freundlicher Erinnerungen, stumpf nicht bezahlt. Ich bin zwar nicht die Wohlfahrt, möchte den Mandanten aber auch nicht verprellen.
Ein Kollege berichtete, dass seine Ausstände so hoch sind, dass sein Chef ihm allmählich auf die Matte steigt.
Klar, man kann mit Vorschüssen arbeiten oder hat auch mal ne Rechtsschutz dabei.
Eine andere Sache ist bei mir, hohe Streitwerte abzurechnen, in denen man vergleichsweise nichts für machen musste.
Ich bin in Sachen Abrechnung ne richtige Pussy.
mich würde es mal interessieren, wie diejenigen von euch, die als Anwälte ihre Leistungen ggü. dem Mandaten selbst abrechnen, bei nachlassender Zahlungsmoral vorgehen.
Ich bin seit zwei Jahren dabei und habe noch so manchmal erhebliche Hemmungen meine Kostennoten durchzusetzen, wenn man mit dem Mandanten eigentlich ein gutes Verhaltnis hat, dieser aber trotz freundlicher Erinnerungen, stumpf nicht bezahlt. Ich bin zwar nicht die Wohlfahrt, möchte den Mandanten aber auch nicht verprellen.
Ein Kollege berichtete, dass seine Ausstände so hoch sind, dass sein Chef ihm allmählich auf die Matte steigt.
Klar, man kann mit Vorschüssen arbeiten oder hat auch mal ne Rechtsschutz dabei.
Eine andere Sache ist bei mir, hohe Streitwerte abzurechnen, in denen man vergleichsweise nichts für machen musste.
Ich bin in Sachen Abrechnung ne richtige Pussy.
19.12.2020, 20:49
Mehrfach erinnern. Einmal ganz freundlich, bei der zweiten Erinnerung mit Fristsetzung. Bei der dritten Erinnerung mit Mahnverfahren drohen. Dann (also ca halbes Jahr nach Rechnungsstellung) Mahnverfahren einleiten und Mandant niederlegen.
19.12.2020, 21:03
du drohst mit der niederlegung des mandates am ende der freundlichen erinnerung. sollte eine mv anstehen ist dies umso wirksamer.
19.12.2020, 21:05
Warum Mahnverfahren? Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen und vollstrecken
19.12.2020, 21:43
(19.12.2020, 21:05)Gast schrieb: Warum Mahnverfahren? Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen und vollstreckenNa bei außergerichtlicher Tätigkeit. Ansonsten natürlich kein Mahnverfahren sondern Kisten festsetzen lassen. Vorausgesetzt man rechnet nach RVG ab. Bei Vergütungsvereinbarungen geht das jedoch nicht.
Ich empfehle jeden einen Vorschuss zu fordern. Das verstehen die Mandanten auch, wenn man es ihnen nett erklärt.
19.12.2020, 22:12