15.12.2020, 18:27
(15.12.2020, 17:55)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 17:39)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 16:09)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb: Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
Eure Argumentation ist nicht zu schlagen. Ein stichhaltiges Argument nach dem anderen. Gerade "der echte Norden" scheint sich in letzter Zeit nur noch darauf zu beschränken, Leute als Referendare zu titulieren und zu behaupten das etwas nicht stimmt, ohne etwas zur Sache beizutragen. Hoffe deine Urteile schreibst du nicht aich von Gottes Gnaden.
Der Fragesteller kann sich ja überlegen was er glaubt und was nicht. Sinnvolle Motivation sich sowas auszudenken würde mir spontan nicht einfallen.
Dann poste doch mal die Stellenausschreibung, in der Richter - aber nur die besonders tollen - sich auf eine Trainee-Stelle bewerben sollen?
Die Beurteilungen aus der Probezeit dienen in der Justiz nur einem einzigen Zweck: Der Feststellung der Eignung zum Zwecke der Verplanung. Selbst wenn diese Beurteilungen feststellen sollten, dass Du über Wasser gehen kannst und Wasser in Wein verwandelst, spielen Sie für Beförderungsstellen keine Rolle. Hierfür kommt es auf den Inhalt der letzten Anlassbeurteilung an (und zwar nur auf den!). Deswegen steht übrigens in den meisten Bundesländern in den ersten Beurteilung nahezu überall das gleiche drin.
Zum Thread gilt es eigentlich nur zu sagen, dass die Justiz schlicht kein Karriere-Beruf ist. Anders als beispielsweise die Laufbahn des Beamten, erfolgt der Aufstieg in der Justiz allein durch Zeitablauf (R1 = A13-A15). Eine Beförderung ist eigentlich nicht vorgesehen. Klar kann man auch Richter am BGH werden, die eigentliche Frage sollte aber lauten, ob einem die Tätigkeit als Richter auf Dauer Freude bereiten würde. Wenn man nur bei BGH sein Glück finden würde, sollte man vermutlich lieber einen anderen Weg einschlagen, da der Aufstieg - jedenfalls über R2 hinaus - meiner Ansicht nach nicht planbar ist.
Zustimmung dazu, dass Justiz kein Karriereberuf ist.
Der Rest ist, zumindest soweit es nrw betrifft (offiziell) nicht richtig.
Und anstatt ihr nur unbelegte Behauptungen in ein Forum zu schreiben:
"Die dienstlichen Beurteilungen bilden die Grundlage für Personalentscheidungen; sie dienen der Verwirklichung des Leistungsprinzips"
Dienstliche Beurteilungen der Richterinnen und Richter
sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
AV d. JM vom 2. Mai 2005 (2000 - Z. 155) - JMBl. NRW S. 121 -
Es ist also einfach falsch soweit du schreibst, dass Beurteilung nur dem Zweck der der Verplanung schreiben. Ab und an ins Gesetz gucken schadet auch Richtern nicht;)
15.12.2020, 18:43
(15.12.2020, 18:27)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 17:55)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 17:39)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 16:09)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb: Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
Eure Argumentation ist nicht zu schlagen. Ein stichhaltiges Argument nach dem anderen. Gerade "der echte Norden" scheint sich in letzter Zeit nur noch darauf zu beschränken, Leute als Referendare zu titulieren und zu behaupten das etwas nicht stimmt, ohne etwas zur Sache beizutragen. Hoffe deine Urteile schreibst du nicht aich von Gottes Gnaden.
Der Fragesteller kann sich ja überlegen was er glaubt und was nicht. Sinnvolle Motivation sich sowas auszudenken würde mir spontan nicht einfallen.
Dann poste doch mal die Stellenausschreibung, in der Richter - aber nur die besonders tollen - sich auf eine Trainee-Stelle bewerben sollen?
Die Beurteilungen aus der Probezeit dienen in der Justiz nur einem einzigen Zweck: Der Feststellung der Eignung zum Zwecke der Verplanung. Selbst wenn diese Beurteilungen feststellen sollten, dass Du über Wasser gehen kannst und Wasser in Wein verwandelst, spielen Sie für Beförderungsstellen keine Rolle. Hierfür kommt es auf den Inhalt der letzten Anlassbeurteilung an (und zwar nur auf den!). Deswegen steht übrigens in den meisten Bundesländern in den ersten Beurteilung nahezu überall das gleiche drin.
Zum Thread gilt es eigentlich nur zu sagen, dass die Justiz schlicht kein Karriere-Beruf ist. Anders als beispielsweise die Laufbahn des Beamten, erfolgt der Aufstieg in der Justiz allein durch Zeitablauf (R1 = A13-A15). Eine Beförderung ist eigentlich nicht vorgesehen. Klar kann man auch Richter am BGH werden, die eigentliche Frage sollte aber lauten, ob einem die Tätigkeit als Richter auf Dauer Freude bereiten würde. Wenn man nur bei BGH sein Glück finden würde, sollte man vermutlich lieber einen anderen Weg einschlagen, da der Aufstieg - jedenfalls über R2 hinaus - meiner Ansicht nach nicht planbar ist.
Zustimmung dazu, dass Justiz kein Karriereberuf ist.
Der Rest ist, zumindest soweit es nrw betrifft (offiziell) nicht richtig.
Und anstatt ihr nur unbelegte Behauptungen in ein Forum zu schreiben:
"Die dienstlichen Beurteilungen bilden die Grundlage für Personalentscheidungen; sie dienen der Verwirklichung des Leistungsprinzips"
Dienstliche Beurteilungen der Richterinnen und Richter
sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
AV d. JM vom 2. Mai 2005 (2000 - Z. 155) - JMBl. NRW S. 121 -
Es ist also einfach falsch soweit du schreibst, dass Beurteilung nur dem Zweck der der Verplanung schreiben. Ab und an ins Gesetz gucken schadet auch Richtern nicht;)
Der echte Norden hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die dienstlichen Beurteilungen in der Probezeit gemeint sind. Diese sind richtigerweise allein relevant für die Frage der Verplanung - und die „Verplanung“ ist bereits eine solche Personalentscheidung. Die Beurteilungen NACH der Verplanung werden herangezogen, wenn es um Beförderungen geht.
15.12.2020, 18:54
Noch eine Frage an den TE: Wieso willst du denn die Stelle ablehnen und stattdessen Verbesserung schreiben? Zumindest in meinem Flächenbundesland gibt es überhaupt keine Garantie, dass man im nächsten Durchgang wieder am gleichen Ort eine Stelle bekommt. Ich würde jetzt zuschlagen, wenn es deine Wunschstelle ist. Außerdem schert sich in der Justiz wirklich keiner mehr um die Note, wenn du erstmal drin bist (wurde am Anfang des Threads ja schon erörtert).
15.12.2020, 19:25
(15.12.2020, 18:54)Gast schrieb: Noch eine Frage an den TE: Wieso willst du denn die Stelle ablehnen und stattdessen Verbesserung schreiben? Zumindest in meinem Flächenbundesland gibt es überhaupt keine Garantie, dass man im nächsten Durchgang wieder am gleichen Ort eine Stelle bekommt. Ich würde jetzt zuschlagen, wenn es deine Wunschstelle ist. Außerdem schert sich in der Justiz wirklich keiner mehr um die Note, wenn du erstmal drin bist (wurde am Anfang des Threads ja schon erörtert).
Hä das hab ich nie behauptet, zu mal ich das 2 noch schreiben muss. :)
15.12.2020, 19:35
(15.12.2020, 17:04)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:38)Gast schrieb: Examensnoten spielen keine Rolle mehr. Die sind nur an wichtig, um überhaupt in den Blickwinkel zu geraten, wobei das auch anders geht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Dass die Note für die Einstellung wichtig ist, ist mir auch klar. Mir ging es um die Beförderung.
Hintergrund ist, dass ich jetzt eine Richterstelle hätte, aber überlege, ob ich noch den Verbesserungsversuch machen soll.
Sorry an TE my bad. dachte, das käme vom TE.
Dann geht die Frage eben an den Gast :D
15.12.2020, 19:47
(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:+1(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:38)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:11)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:00)Gast schrieb: gute Beurteilungen
mit Präsi gut stellen
flexibel sein und Abordnungen mitmachen
flexibel sein und Versetzungen mitmachen
in der richtigen Partei Mitglied sein
weiblich sein
exzellente Examina
Zusatzaufgaben übernehmen
Das würde mich interessieren. Hat jemand Einblicke, welche die Examensnoten haben, wenn man einmal "drin" ist. Alles, was ich bis jetzt hörte, war, dass die übrigen Faktoren deutlich wichtiger sind.
Examensnoten spielen keine Rolle mehr. Die sind nur an wichtig, um überhaupt in den Blickwinkel zu geraten, wobei das auch anders geht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Und das hat nichts mit dem Tonfall zu tun. Ich bin seit 11 Jahren Richter und jetzt im Beförderungsamt. Ich denke, ich weiß ganz gut, wovon ich rede. Wenn dann jmd. "das ist nicht so ganz richtig " scheint und offensichtlich keine Ahnung hat, muss man auch mal was sagen dürfen.
16.12.2020, 12:03
(15.12.2020, 19:47)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:+1(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:38)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:11)Gast schrieb: Das würde mich interessieren. Hat jemand Einblicke, welche die Examensnoten haben, wenn man einmal "drin" ist. Alles, was ich bis jetzt hörte, war, dass die übrigen Faktoren deutlich wichtiger sind.
Examensnoten spielen keine Rolle mehr. Die sind nur an wichtig, um überhaupt in den Blickwinkel zu geraten, wobei das auch anders geht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Und das hat nichts mit dem Tonfall zu tun. Ich bin seit 11 Jahren Richter und jetzt im Beförderungsamt. Ich denke, ich weiß ganz gut, wovon ich rede. Wenn dann jmd. "das ist nicht so ganz richtig " scheint und offensichtlich keine Ahnung hat, muss man auch mal was sagen dürfen.
Okay, wo wir gerade mal jemanden mit Erfahrung hier haben. Ist Dir deine Examensnote bei irgendwelchen Beförderungsentscheidungen noch einmal begegnet?