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  5. Unbezahlte Überstunden
« 1 2
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Unbezahlte Überstunden
Gast
Unregistered
 
#11
26.11.2020, 09:35
Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.
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Gast
Unregistered
 
#12
26.11.2020, 09:45
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


In der Justiz???..feste Arbeitszeiten, klar.
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Gast
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#13
26.11.2020, 09:48
(26.11.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


In der Justiz???..feste Arbeitszeiten, klar.

eS GIBT ganz klar feste arbeitszeiten nur die meisten kasteien sich selbst.
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Gast
Unregistered
 
#14
26.11.2020, 09:55
(26.11.2020, 09:48)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


In der Justiz???..feste Arbeitszeiten, klar.

eS GIBT ganz klar feste arbeitszeiten nur die meisten kasteien sich selbst.

Wer kasteit sich bitte selbst gern?
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Gast
Unregistered
 
#15
26.11.2020, 10:18
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


Bist du überhaupt Jurist? Schon mal von Kündigungsschutzgesetz gehört?
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Gast
Unregistered
 
#16
26.11.2020, 10:24
(26.11.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


In der Justiz???..feste Arbeitszeiten, klar.

Die Formulierung ist etwas unglücklich gewählt. Fest Arbeitszeiten gibt es in der Justiz in diesem Sinne nicht. Natürlich arbeiten die Proberichter im ersten Jahr deutlich mehr als manch Anwalt. Wenn man in einer spezialisierten Kammer am LG landet ist man gut und gerne auch mit 50 ++ Wochenstunden dabei. Sobald man dann allerdings am AG gelandet ist und auch dort nach einer gewissen Einarbeitungszeit sein Dezernat im Griff hat, kann man wohl von mehr als festen Arbeitszeiten sprechen. Wenn ein Richter um 11 Uhr sein Kind aus der KITA holen muss, dann macht er es. Wenn er Montags gerne bis 9 schläft, macht er auch das. Ich kenne keinen Richter am AG der Freitags nach 15 Uhr noch terminiert, geschweige denn im Büro sitzt. Bessere Arbeitszeiten als ein Richter wird man also wohl kaum bekommen können. 
Etwas anders sieht es dann vllt in der StA aus, aber auch da werden 41h Stunden geschoben und Freitags ab 14 Uhr kriegt man maximal noch den Pressesprecher an die Strippe.
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Gast
Unregistered
 
#17
26.11.2020, 10:39
(26.11.2020, 10:18)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


Bist du überhaupt Jurist? Schon mal von Kündigungsschutzgesetz gehört?


Hast du dich schon mit mehr als einem Kündigungsschutzprozess der nicht in der Klausur stattgefunden hat auseinandergesetzt? Wenn der Arbeitgeber dich nach Ablauf der Probezeit loswerden will, dann macht er das auch. Kein Junganwalt wird sich auf einen Prozess vorm Arbeitsgericht gegen seinen Arbeitgeber einlassen. Die Sache wird dann entweder per Aufhebungsvertrag gelöst, oder letztlich im Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Wie du sicher weißt, bedeutet das in letzter Konsequenz auch, dass man seinen Job los ist. Möglicherweise mit etwas mehr Geld in der Tasche. 
Ist natürlich ein ausgelutschtes Argument, aber wieviele Arbeitnehmer insbesondere Anwälte kennst du, die sich nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage wieder an ihren Schreibtisch gesetzt und für den Partner der sie vor ein paar Monaten noch kündigen wollte weitergearbeitet haben?
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Gast
Unregistered
 
#18
26.11.2020, 10:50
Weil sie direkt was neues finden können. Man kann das auch aussitzen und ausfechten. Alles eine Frage des Wollens. In GKs findet man immer wieder mal einen der nur noch Dienst nach Vorschrift macht aber keinen Kündigungsgrund liefert. Alles schon selbst gesehen und erlebt.
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Gast
Unregistered
 
#19
26.11.2020, 10:50
(26.11.2020, 10:39)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 10:18)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


Bist du überhaupt Jurist? Schon mal von Kündigungsschutzgesetz gehört?


Hast du dich schon mit mehr als einem Kündigungsschutzprozess der nicht in der Klausur stattgefunden hat auseinandergesetzt? Wenn der Arbeitgeber dich nach Ablauf der Probezeit loswerden will, dann macht er das auch. Kein Junganwalt wird sich auf einen Prozess vorm Arbeitsgericht gegen seinen Arbeitgeber einlassen. Die Sache wird dann entweder per Aufhebungsvertrag gelöst, oder letztlich im Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Wie du sicher weißt, bedeutet das in letzter Konsequenz auch, dass man seinen Job los ist. Möglicherweise mit etwas mehr Geld in der Tasche. 
Ist natürlich ein ausgelutschtes Argument, aber wieviele Arbeitnehmer insbesondere Anwälte kennst du, die sich nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage wieder an ihren Schreibtisch gesetzt und für den Partner der sie vor ein paar Monaten noch kündigen wollte weitergearbeitet haben?

Es heißt nur 8 Anwälte. Je nachdem, wie wie ReFa etc. vorhanden sind, ist das KSchG anwendbar. Dann ist nach der Probezeit kein einfaches Kündigen drin. Und sich auf die Begründung stützen, dass jmd. (berechtigt) verweigert, gegen das ArbZG zu verstoßen, hat eher wenig Aussicht auf Erfolgt. Nur mal nebenbei.

Dass hier eher kein Verstoß vorliegen dürfte ist eine andere Sache. 

Ich habe als Syndikus auch die bekanntermaßen unwirksame Klausel, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, obwohl ich eine Ecke von der BBG RV entfernt bin. Aber mein Job hat sonst viele Vorteile und ich schaue einfach zu, dass ich idR max. 1-3 Überstunden die Woche mache. Dass man die eierlegende Wollmilchsau findet ist eher selten und klagen empfiehlt sich nur, wenn man was Neues hat, etwas Geld mitnehmen will und die Stadt bzw. Branche nicht zu klein ist.
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Gast
Unregistered
 
#20
26.11.2020, 11:31
(26.11.2020, 10:50)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 10:39)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 10:18)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb:  Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus. 

Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.


Bist du überhaupt Jurist? Schon mal von Kündigungsschutzgesetz gehört?


Hast du dich schon mit mehr als einem Kündigungsschutzprozess der nicht in der Klausur stattgefunden hat auseinandergesetzt? Wenn der Arbeitgeber dich nach Ablauf der Probezeit loswerden will, dann macht er das auch. Kein Junganwalt wird sich auf einen Prozess vorm Arbeitsgericht gegen seinen Arbeitgeber einlassen. Die Sache wird dann entweder per Aufhebungsvertrag gelöst, oder letztlich im Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Wie du sicher weißt, bedeutet das in letzter Konsequenz auch, dass man seinen Job los ist. Möglicherweise mit etwas mehr Geld in der Tasche. 
Ist natürlich ein ausgelutschtes Argument, aber wieviele Arbeitnehmer insbesondere Anwälte kennst du, die sich nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage wieder an ihren Schreibtisch gesetzt und für den Partner der sie vor ein paar Monaten noch kündigen wollte weitergearbeitet haben?

Es heißt nur 8 Anwälte. Je nachdem, wie wie ReFa etc. vorhanden sind, ist das KSchG anwendbar. Dann ist nach der Probezeit kein einfaches Kündigen drin. Und sich auf die Begründung stützen, dass jmd. (berechtigt) verweigert, gegen das ArbZG zu verstoßen, hat eher wenig Aussicht auf Erfolgt. Nur mal nebenbei.

Dass hier eher kein Verstoß vorliegen dürfte ist eine andere Sache. 

Ich habe als Syndikus auch die bekanntermaßen unwirksame Klausel, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, obwohl ich eine Ecke von der BBG RV entfernt bin. Aber mein Job hat sonst viele Vorteile und ich schaue einfach zu, dass ich idR max. 1-3 Überstunden die Woche mache. Dass man die eierlegende Wollmilchsau findet ist eher selten und klagen empfiehlt sich nur, wenn man was Neues hat, etwas Geld mitnehmen will und die Stadt bzw. Branche nicht zu klein ist.

Dem stimme ich voll und ganz zu. Ändert aber nicht an der Tatsache, dass ein Arbeitgeber einen Junganwalt wohl los werden wird, wenn er denn möchte. Kündigungschutzgesetz hin oder her. Ist aber wie du auch schon sagtest auch nicht immer von Nachteil. Man wird wohl recht zeitnah was neues finden - Corona mal ausgeklammert.
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