11.11.2020, 14:01
(11.11.2020, 13:34)Gast schrieb:(11.11.2020, 12:09)Gast schrieb:(11.11.2020, 12:05)Gast schrieb: Der Kollege hier verteidigt seine schlechten Noten wie sein Leben.
Nope, der 2mal ausreichend Kollege ist jemand anders. Aber zur Sache du nutzt hier die Taktik des argumentum ad absurdum. Über eine Rückführung zu einer Gesprächsbasis auf der Ebene argumentum ad hominem wäre dienlich.
Es gibts kaum etwas Peinlicheres, als mit Fachwörtern um sich zu schmeißen und gleichzeitig zu vermitteln, dass man sie gar nicht verstanden hat.
B2T: Selbstverständlich gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen Noten und juristischen Fähigkeiten. Man darf auch nicht vergessen, dass es nicht etwa nur einen Versuch gibt. Allein dadurch reduziert sich der hier gern von „Schlechtnotern“ vorgebrachte Würfelfaktor des Examens erheblich.
Den Zusammenhang habe ich nicht bestritten. Aber es ist nunmal kein grundgesetz... im wahrsten Sinne des Wortes.