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Beförderung ÖD - Kuchen mitbringen?
Gast
Unregistered
 
#31
06.11.2020, 16:28
(06.11.2020, 09:13)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 08:55)Gast schrieb:  Anrechnung von Erfahrungszeiten.



Für was zählen Erfahrungszeiten denn alles?
Ich dachte immer, die wären nur für die Erfahrungsstufe von Bedeutung, in die man zu Beginn dann eingestuft wird.
Aber so wie das hier klingt, verkürzen sie auch die Probezeit und die Dauer bis zur Beförderung. Ist das Standard und sind sie für noch etwas wichtig?


Die Probezeit verkürzen sie natürlich. Auf die Beförderung dürften sie dagegen keine Auswirkungen haben.
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Gast
Unregistered
 
#32
07.11.2020, 02:05
(06.11.2020, 15:56)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 13:39)Gast schrieb:  Hoffentlich hatte Partner A keine Nussallergie.
Mal ehrlich ich würde keinen mitgebrachten Kuchen von irgendeinem Kollegen essen. Wer weiss, was da drin ist. Es gab ja auch schon Fälle von Abführmittel im Kaffee vom Chef etc.
Man muss ja nicht denken, dass einem jeder wohl gesonnen ist bei der Arbeit. Für manche ist man auch Konkurrent.

Wow, wie traurig ... Was musst du bloß für ein mieses Verhältnis zu deinen Arbeitskollegen haben? Bei uns gibt's quasi zu jedem Geburtstag Kuchen und ich würde niemals davon ausgehen, dass einer meiner Kollegen, mir was antun will.


Ist ja auch echt risikolos, irgendein Mittel da reinzukippen. Würde nie jemand mit dem Kuchen in Verbindung bringen, wenn alle, die den gegessen haben, die gleichen Symptome zeigen oder tot sind.
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Gast
Unregistered
 
#33
07.11.2020, 04:34
Bei Corona würde ich generell keinen Kuchen von anderen annehmen. Wer weiss, wann der Kuchenbäcker sich das letzte Mal die Hände gewaschen hat.
Ein Vorkoster bringt auch nichts bei Viren...
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Gast
Unregistered
 
#34
07.11.2020, 08:54
(06.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 09:13)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 08:55)Gast schrieb:  Anrechnung von Erfahrungszeiten.



Für was zählen Erfahrungszeiten denn alles?
Ich dachte immer, die wären nur für die Erfahrungsstufe von Bedeutung, in die man zu Beginn dann eingestuft wird.
Aber so wie das hier klingt, verkürzen sie auch die Probezeit und die Dauer bis zur Beförderung. Ist das Standard und sind sie für noch etwas wichtig?


Die Probezeit verkürzen sie natürlich. Auf die Beförderung dürften sie dagegen keine Auswirkungen haben.

Und wenn man 3 Jahre vorher etwas gemacht hat, was da angerechnet wird, dann hat man einfach gar keine Probezeit mehr?
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Gast
Unregistered
 
#35
07.11.2020, 09:48
(07.11.2020, 08:54)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 09:13)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 08:55)Gast schrieb:  Anrechnung von Erfahrungszeiten.



Für was zählen Erfahrungszeiten denn alles?
Ich dachte immer, die wären nur für die Erfahrungsstufe von Bedeutung, in die man zu Beginn dann eingestuft wird.
Aber so wie das hier klingt, verkürzen sie auch die Probezeit und die Dauer bis zur Beförderung. Ist das Standard und sind sie für noch etwas wichtig?


Die Probezeit verkürzen sie natürlich. Auf die Beförderung dürften sie dagegen keine Auswirkungen haben.

Und wenn man 3 Jahre vorher etwas gemacht hat, was da angerechnet wird, dann hat man einfach gar keine Probezeit mehr?


Bis auf wenige und seltene Ausnahmen (§ 31 Abs. 2 BLV) beträgt die Mindestprobezeit ein Jahr.
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