28.10.2020, 16:19
Hallo,
die Anwaltsstation (Hessen) werde ich in einer Großkanzlei machen. Man wird ja nebenbei als Wiss. Mit. bezahlt. In welche Steuerklasse gebe ich denn dann am besten die Unterhaltsbeihilfe und in welche die Zusatzvergütung für die Nebentätigkeit an? Also was in Steuerklasse 1 und 6?
Und macht es Sinn, möglichst nur während der 3 Monate Anwesenheit das Gehalt zu beziehen oder auf die gesamte Anwaltsstation verteilt? Eine Einkommenshöchstgrenze gibt es in Hessen ja nicht. Also lohnt sich die Verteilung oder Komprimierung ggf. um Steuern zu sparen?
Danke für Antworten! :D
die Anwaltsstation (Hessen) werde ich in einer Großkanzlei machen. Man wird ja nebenbei als Wiss. Mit. bezahlt. In welche Steuerklasse gebe ich denn dann am besten die Unterhaltsbeihilfe und in welche die Zusatzvergütung für die Nebentätigkeit an? Also was in Steuerklasse 1 und 6?
Und macht es Sinn, möglichst nur während der 3 Monate Anwesenheit das Gehalt zu beziehen oder auf die gesamte Anwaltsstation verteilt? Eine Einkommenshöchstgrenze gibt es in Hessen ja nicht. Also lohnt sich die Verteilung oder Komprimierung ggf. um Steuern zu sparen?
Danke für Antworten! :D
29.10.2020, 12:48
Verteilt über die Monate. Bei mir ging nur Steuerklasse 1 für Ref und 6 für Nebentätigkeit. Andersrum wäre zwar besser aber sowohl OLG als auch Kanzlei haben auf Nachfrage gesagt, dass es nicht geht (Ich habe aber von anderen gehört, dass es sehr wohl funktionieren soll).
29.10.2020, 20:13
Steuer geht ja aufs Jahr. Steuerklassen sparen in dem Sinne Steuern ja auch nur Lohn-, nicht ESt
01.11.2020, 10:18
(29.10.2020, 20:13)Gast schrieb: Steuer geht ja aufs Jahr. Steuerklassen sparen in dem Sinne Steuern ja auch nur Lohn-, nicht ESt
Und die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die ESt. Also zunächst wirst du wegen Steuerklasse 6 hohe Abzüge haben. Dann im neuen Jahr Steuererklärung machen und du wirst einen Großteil zurückerhalten.
02.11.2020, 22:18
Ref ist Haupttätigkeit daher musst du 1 machen.
11.11.2020, 17:46
(29.10.2020, 12:48)Frankfurt schrieb: Verteilt über die Monate. Bei mir ging nur Steuerklasse 1 für Ref und 6 für Nebentätigkeit. Andersrum wäre zwar besser aber sowohl OLG als auch Kanzlei haben auf Nachfrage gesagt, dass es nicht geht (Ich habe aber von anderen gehört, dass es sehr wohl funktionieren soll).
ja geht auch andersrum