17.10.2020, 21:48
Moin,
ich bin gerade im dritten Monat meiner Wahlstation bei einem DAX-Konzern in NRW. Als Zusatzvergütung wurden 900€ monatlich vereinbart.
Allerdings habe ich bisher nichts davon gesehen. Als nach dem ersten Monat noch nichts kam, dachte ich, es würde sicherlich am LBV (Zahlstelle in NRW) liegen. Als auch nach dem zweiten Monat auch nichts kam, habe ich mich an die Personalabteilung des Konzerns gewandt. Dort hieß es, es gebe wohl Verständigungsprobleme zwischen der HR und der Buchhaltung. Jetzt telefoniere ich dem Geld seit zwei Wochen hinterher, aber so richtig zuständig fühlt sich dort niemand und eine zeitnahe Auszahlung erscheint mir eher unwahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang meine Fragen an Euch:
1. Hat jemand auch keine Zusatzvergütung ausgezahlt bekommen? Wie ist das Problem dann gelöst worden?
2. Sollte ich das Geld einklagen müssen, welcher Rechtsweg wäre eröffnet? Das Arbeitsgericht ist für Ansprüche von Arbeitnehmern zuständig. Ist man als Referendar AN des Unternehmens? Spontan würde ich die Frage wohl verneinen.
3. Was passiert, wenn das Geld erst nach Beendigung des Referendariats ausgezahlt wird? Wird es dann als Zusatzvergütung (Abzüge durch das LBV) oder als normales Arbeitsentgelt behandelt? Vielleicht wäre es für mich ja sinnvoll, die Auszahlung hinauszuzögern und so die Kürzung durch das LBV zu vermeiden.
Viele Grüße
ich bin gerade im dritten Monat meiner Wahlstation bei einem DAX-Konzern in NRW. Als Zusatzvergütung wurden 900€ monatlich vereinbart.
Allerdings habe ich bisher nichts davon gesehen. Als nach dem ersten Monat noch nichts kam, dachte ich, es würde sicherlich am LBV (Zahlstelle in NRW) liegen. Als auch nach dem zweiten Monat auch nichts kam, habe ich mich an die Personalabteilung des Konzerns gewandt. Dort hieß es, es gebe wohl Verständigungsprobleme zwischen der HR und der Buchhaltung. Jetzt telefoniere ich dem Geld seit zwei Wochen hinterher, aber so richtig zuständig fühlt sich dort niemand und eine zeitnahe Auszahlung erscheint mir eher unwahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang meine Fragen an Euch:
1. Hat jemand auch keine Zusatzvergütung ausgezahlt bekommen? Wie ist das Problem dann gelöst worden?
2. Sollte ich das Geld einklagen müssen, welcher Rechtsweg wäre eröffnet? Das Arbeitsgericht ist für Ansprüche von Arbeitnehmern zuständig. Ist man als Referendar AN des Unternehmens? Spontan würde ich die Frage wohl verneinen.
3. Was passiert, wenn das Geld erst nach Beendigung des Referendariats ausgezahlt wird? Wird es dann als Zusatzvergütung (Abzüge durch das LBV) oder als normales Arbeitsentgelt behandelt? Vielleicht wäre es für mich ja sinnvoll, die Auszahlung hinauszuzögern und so die Kürzung durch das LBV zu vermeiden.
Viele Grüße
20.10.2020, 18:47
Da bisher keiner geantwortet hat versuche ich mal etwas aufzuklären:
1. Dass du in einem DAX-Konzern deine vertraglich vereinbarte Zusatzvergütung nicht erhältst ist mit Sicherheit keine böse Absicht oder der Versuch, dich um deinen Lohn zu prellen. Die 900 € sind im Vergleich zur sonstigen Kostenstruktur derart lächerliche Peanuts, dass keiner auf die Idee käme, diese einzusparen und dabei einen Riesenimageschaden und Nachfragen unter den Angestellten zu provozieren. Es wird sehr wahrscheinlich ganz banale Gründe haben, wie eben die (fehlende) Kommunikation zwischen HR und Lohnbuchhaltung, Krankheit eines Sachbearbeiters, Coronachaos etc.
2. Die Frage nach dem Rechtsweg und deinem Status als Referendar hängt damit zusammen, was ihr vertraglich vereinbart habt und wie in NRW die Bewertung und Abrechnung von Zusatzverdiensten läuft. Das BSG hat ja in einem sehr kontroversen Urteil (Az. B 12 R 1/13 R) entschieden, dass auch während ihrer Station bei Kanzleien, Konzernen etc. die Schirmherrschaft über den gesamten Ausbildungsprozess der Referendare beim Land verbleibt, welches daher auch als alleiniger Arbeitgeber anzusehen ist (und daher die Sozialabgaben schuldet). Daher ist es seitdem üblich, dass man bei höheren Zuverdiensten in der Station eine gesonderte Vereinbarung mit dem Stationsarbeitgeber trifft, in der sinngemäß drinsteht, dass dieses Zusatzentgelt für einen von der Ausbildung abgegrenzten Bereich gezahlt wird, sodass für diesen Zusatzteil nur der Stationsarbeitgeber Arbeitgeber ist. Damit wärst du (wenn das bei dir auch so lief) normaler AN des Konzerns.
3. Die Bewertung hängt wie bei 2. von deinem Status ab. Herauzögern, nur um ein paar Euro zu sparen würde ich es aber nicht, immerhin gelten im Arbeitsverhältnis oft relativ kurze Ausschlussfristen für Ansprüche.
1. Dass du in einem DAX-Konzern deine vertraglich vereinbarte Zusatzvergütung nicht erhältst ist mit Sicherheit keine böse Absicht oder der Versuch, dich um deinen Lohn zu prellen. Die 900 € sind im Vergleich zur sonstigen Kostenstruktur derart lächerliche Peanuts, dass keiner auf die Idee käme, diese einzusparen und dabei einen Riesenimageschaden und Nachfragen unter den Angestellten zu provozieren. Es wird sehr wahrscheinlich ganz banale Gründe haben, wie eben die (fehlende) Kommunikation zwischen HR und Lohnbuchhaltung, Krankheit eines Sachbearbeiters, Coronachaos etc.
2. Die Frage nach dem Rechtsweg und deinem Status als Referendar hängt damit zusammen, was ihr vertraglich vereinbart habt und wie in NRW die Bewertung und Abrechnung von Zusatzverdiensten läuft. Das BSG hat ja in einem sehr kontroversen Urteil (Az. B 12 R 1/13 R) entschieden, dass auch während ihrer Station bei Kanzleien, Konzernen etc. die Schirmherrschaft über den gesamten Ausbildungsprozess der Referendare beim Land verbleibt, welches daher auch als alleiniger Arbeitgeber anzusehen ist (und daher die Sozialabgaben schuldet). Daher ist es seitdem üblich, dass man bei höheren Zuverdiensten in der Station eine gesonderte Vereinbarung mit dem Stationsarbeitgeber trifft, in der sinngemäß drinsteht, dass dieses Zusatzentgelt für einen von der Ausbildung abgegrenzten Bereich gezahlt wird, sodass für diesen Zusatzteil nur der Stationsarbeitgeber Arbeitgeber ist. Damit wärst du (wenn das bei dir auch so lief) normaler AN des Konzerns.
3. Die Bewertung hängt wie bei 2. von deinem Status ab. Herauzögern, nur um ein paar Euro zu sparen würde ich es aber nicht, immerhin gelten im Arbeitsverhältnis oft relativ kurze Ausschlussfristen für Ansprüche.
20.10.2020, 22:00
Vielen Dank für die Antwort.
Es ist mir klar, dass der Konzern das nicht vorsätzlich macht. Aber wenn dauerhaft nichts kommt und die Nachfragen erfolglos bleiben, bleibt eben nur der Klageweg.
Habe mir den Vertrag nochmal angeschaut. Es ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein „Referendarvertrag“. Es steht auch drin, dass „kein Arbeitsverhältnis begründet wird“. Ausschlussfristen sind auch nicht vereinbart.
Es ist mir klar, dass der Konzern das nicht vorsätzlich macht. Aber wenn dauerhaft nichts kommt und die Nachfragen erfolglos bleiben, bleibt eben nur der Klageweg.
Habe mir den Vertrag nochmal angeschaut. Es ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein „Referendarvertrag“. Es steht auch drin, dass „kein Arbeitsverhältnis begründet wird“. Ausschlussfristen sind auch nicht vereinbart.
20.10.2020, 22:58
(20.10.2020, 22:00)Gast schrieb: Vielen Dank für die Antwort.
Es ist mir klar, dass der Konzern das nicht vorsätzlich macht. Aber wenn dauerhaft nichts kommt und die Nachfragen erfolglos bleiben, bleibt eben nur der Klageweg.
Habe mir den Vertrag nochmal angeschaut. Es ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein „Referendarvertrag“. Es steht auch drin, dass „kein Arbeitsverhältnis begründet wird“. Ausschlussfristen sind auch nicht vereinbart.
Beantrage doch lieber einen Mahnbescheid. Da es keine böse Absicht ist werden sie es dann prüfen und du bekommst dein Geld.
21.10.2020, 22:26
(20.10.2020, 22:58)Gast schrieb:(20.10.2020, 22:00)Gast schrieb: Vielen Dank für die Antwort.
Es ist mir klar, dass der Konzern das nicht vorsätzlich macht. Aber wenn dauerhaft nichts kommt und die Nachfragen erfolglos bleiben, bleibt eben nur der Klageweg.
Habe mir den Vertrag nochmal angeschaut. Es ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein „Referendarvertrag“. Es steht auch drin, dass „kein Arbeitsverhältnis begründet wird“. Ausschlussfristen sind auch nicht vereinbart.
Beantrage doch lieber einen Mahnbescheid. Da es keine böse Absicht ist werden sie es dann prüfen und du bekommst dein Geld.
Aber gebündelt am Ende und wenn bewertet wurde.
28.10.2020, 00:37
(20.10.2020, 22:00)Gast schrieb: Vielen Dank für die Antwort.
Es ist mir klar, dass der Konzern das nicht vorsätzlich macht. Aber wenn dauerhaft nichts kommt und die Nachfragen erfolglos bleiben, bleibt eben nur der Klageweg.
Habe mir den Vertrag nochmal angeschaut. Es ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein „Referendarvertrag“. Es steht auch drin, dass „kein Arbeitsverhältnis begründet wird“. Ausschlussfristen sind auch nicht vereinbart.
Vlt liegt da der hund begraben. Nach dem og BSG Urteil wäre dein dienstherr verpflichtet weitere Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.