05.10.2020, 07:21
Hallo,
Ich bräuchte Mal Hilfe von den Berufserfahrenen Rechtsanwälten hier, weil ich selbst jetzt vor dem Berufseinstieg in die Anwaltschaft stehe und nicht genau weiß, ob mein Vorhaben so umsetzbar ist.
Ich könnte in einer kleineren ländlichen Kanzlei anfangen. (55-60k bei Vollzeit)
Aktuell bin ich aber noch in einem von einem guten Kollegen gegründeten Unternehmen als juristischer Mitarbeiter (ohne Anwaltszulassung) in Arbeitnehmerstellung beschäftigt (nur eine geringe Stundenzahl pro Woche)
Ist es möglich (rechtlich und vorausgesetzt die Kanzlei spielt mit) dann als Anwalt zu arbeiten plus "selbstständig" meine jetzige Tätigkeit für das Unternehmen zu erbringen? Dachte da an die Vereinbarung eines Beratungshonorars etc.
Bei beiden angestellt zu sein wäre ja aufgrund der drohenden 6er Steuerklasse nicht wirklich lukrativ oder?
Ich bräuchte Mal Hilfe von den Berufserfahrenen Rechtsanwälten hier, weil ich selbst jetzt vor dem Berufseinstieg in die Anwaltschaft stehe und nicht genau weiß, ob mein Vorhaben so umsetzbar ist.
Ich könnte in einer kleineren ländlichen Kanzlei anfangen. (55-60k bei Vollzeit)
Aktuell bin ich aber noch in einem von einem guten Kollegen gegründeten Unternehmen als juristischer Mitarbeiter (ohne Anwaltszulassung) in Arbeitnehmerstellung beschäftigt (nur eine geringe Stundenzahl pro Woche)
Ist es möglich (rechtlich und vorausgesetzt die Kanzlei spielt mit) dann als Anwalt zu arbeiten plus "selbstständig" meine jetzige Tätigkeit für das Unternehmen zu erbringen? Dachte da an die Vereinbarung eines Beratungshonorars etc.
Bei beiden angestellt zu sein wäre ja aufgrund der drohenden 6er Steuerklasse nicht wirklich lukrativ oder?