13.09.2020, 08:40
Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung: Ich habe eine Beamtenstelle angeboten bekommen, die ich ganz okay finde. Zugleich habe ich noch mehrere Bewerbungen offen, die ich ansprechender finde, und bei denen ich mir auch Chancen ausmale.
Was nun tun? Die Stelle gar nicht erst zusagen, oder zusagen und schauen, wie sich alles weiterentwickelt?
Wenn ich es richtig sehe, könnte ich bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde noch einen Rückzieher machen? Ferner: Könnte ein anderer Dienstherr davon erfahren? Etwa dadurch, dass ich quasi zweimal eine Amtsarztuntersuchung hätte?
Bin dankbar für alle Ratschläge!
Was nun tun? Die Stelle gar nicht erst zusagen, oder zusagen und schauen, wie sich alles weiterentwickelt?
Wenn ich es richtig sehe, könnte ich bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde noch einen Rückzieher machen? Ferner: Könnte ein anderer Dienstherr davon erfahren? Etwa dadurch, dass ich quasi zweimal eine Amtsarztuntersuchung hätte?
Bin dankbar für alle Ratschläge!
13.09.2020, 08:55
Das Dienstverhältnis wird erst mit der Aushändigung der Urkunde an Dich persönlich begründet. Bis dahin bist Du in Deiner Entscheidung frei.
Ob der andere Dienstherr vom schon erstellten Amtsarztgutachten erfährt, ist schwer zu sagen. Kann sein, dass das Gesundheitsamt einfach das Geld mitnimmt. Sollte es den anderen Dienstherrn informieren, dass schon ein aktuelles Gutachten vorliegt, kann das auch ein Vorteil für Dich sein iSv. wer verbeamtet schneller.
Ansonsten besteht auch immer noch die Möglichkeit der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung auch während der Probezeit. Oder als letztes Mittel die Entlassung auf eigenen Antrag, damit Du beim anderen gleich wieder verbeamtet werden kannst.
Ob der andere Dienstherr vom schon erstellten Amtsarztgutachten erfährt, ist schwer zu sagen. Kann sein, dass das Gesundheitsamt einfach das Geld mitnimmt. Sollte es den anderen Dienstherrn informieren, dass schon ein aktuelles Gutachten vorliegt, kann das auch ein Vorteil für Dich sein iSv. wer verbeamtet schneller.
Ansonsten besteht auch immer noch die Möglichkeit der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung auch während der Probezeit. Oder als letztes Mittel die Entlassung auf eigenen Antrag, damit Du beim anderen gleich wieder verbeamtet werden kannst.
13.09.2020, 14:13
So ein Problem möchte ich mal haben. Zusagen. Wenn du was anderes kriegst, kannst du kündigen.Ist der normale Weg. Niemals Verbeamtung ablehnen, nur weil man sich einbildet noch was besseres zu kriegen.
13.09.2020, 16:31
Welche Nachteile sind bei einer Entlassung aus dem Beamterverhältnis denkbar? Außer Nachversicherung / Verlust Pensionsansprüche.
13.09.2020, 17:43
Das kann man bestimmt googlen.
Jedenfalls solltest du die Beamtenstelle nehmen, wenn es A13 ist. Was besseres kriegst du eh nicht außer du hast Überfliegernoten.
Jedenfalls solltest du die Beamtenstelle nehmen, wenn es A13 ist. Was besseres kriegst du eh nicht außer du hast Überfliegernoten.
13.09.2020, 19:11
Bis auf die von Dir angesprochene Nachversicherung & den Verlust der Pensionsansprüche ist der einzige Nachteil, dass Du, falls Du später noch einmal die Verbeamtung wünschen würdest, den dann neuen Dienstherrn gute Gründe für die Entlassung auf eigenen Wunsch nennen solltest. Das ist natürlich nicht relevant, wenn es nahtlos erfolgt.
29.07.2022, 07:55
Stehe vor einer ähnlichen Entscheidung wie der TE: Habe die Zusage aus einem Ministerium aber zugleich eine offene Bewerbung beim Unternehmen. Bei letzterer würde ich deutlich mehr verdienen.
Wie übel würde mir die Absage beim Ministerium genommen? Darf die Absage im Rahmen der Bestenauslese bei einer erneuten Bewerbung in ein paar Jahren berücksichtigt werden?
Wie übel würde mir die Absage beim Ministerium genommen? Darf die Absage im Rahmen der Bestenauslese bei einer erneuten Bewerbung in ein paar Jahren berücksichtigt werden?
29.07.2022, 09:40
(29.07.2022, 07:55)Gast schrieb: Stehe vor einer ähnlichen Entscheidung wie der TE: Habe die Zusage aus einem Ministerium aber zugleich eine offene Bewerbung beim Unternehmen. Bei letzterer würde ich deutlich mehr verdienen.
Wie übel würde mir die Absage beim Ministerium genommen? Darf die Absage im Rahmen der Bestenauslese bei einer erneuten Bewerbung in ein paar Jahren berücksichtigt werden?
Nein, deine Daten werden nach Rücknahme der Bewerbung gelöscht. In ein paar Jahren sollte sich auch niemand mehr an deine ehemalige Bewerbung erinnern.










