31.08.2020, 15:08
(31.08.2020, 14:59)Gast schrieb: Haltet ihr es für vertretbar, für den Verbesserungsversuch gebrauchte Exemplare aus den Vorjahren zu verwenden, sofern da nichts kommentiert ist? Oder müssen die zwingend auf dem neuesten Stand sein?
Falls ich vernünftig bestehe und den Verbesserungsversuch einfach so mache, dann habe ich das mit Altauflagen vor, die ich schon besitze. Wenn es wirklich ums Bestehen geht, würde ich wahrscheinlich kein Risiko eingehen und die neuesten Auflagen verwenden.
31.08.2020, 17:42
(31.08.2020, 14:59)Gast schrieb: Haltet ihr es für vertretbar, für den Verbesserungsversuch gebrauchte Exemplare aus den Vorjahren zu verwenden, sofern da nichts kommentiert ist? Oder müssen die zwingend auf dem neuesten Stand sein?
Also kommt natürlich darauf an, von wann die sind. Aber ich habe - weil ich es verpasst hab, mir rechtzeitig welche zu bestellen - auch schon im Ersttermin fast nur mit Altauflagen geschrieben. Würde ich immer davon abhängig machen, welche wesentlichen Änderungen so zuletzt waren.








