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  5. Steuererklärung
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Steuererklärung
Gast
Unregistered
 
#1
03.08.2020, 10:10
Mal eine kurze Frage : Ist man als Rechtsreferendar verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (nebenbei WiMi als Minijobber was ja pauschal versteuert wird ) oder geschieht dies nur auf freiwilliger Basis ?
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Gast23
Unregistered
 
#2
03.08.2020, 12:49
Warum sollte man verpflichtet sein?

Also ich sehe da keinen Anhaltspunkt. Nur nebenbei: Steuererklärung als Referendar lohnt sich idR.
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Gast678
Unregistered
 
#3
03.08.2020, 13:17
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung folgt aus § 46 II Nr. 2 EStG, wenn man mehrere Arbeitgeber hat, also als Referendar zB nebenher in einer Kanzlei arbeitet.
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Gast
Unregistered
 
#4
03.08.2020, 15:10
(03.08.2020, 13:17)Gast678 schrieb:  Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung folgt aus § 46 II Nr. 2 EStG, wenn man mehrere Arbeitgeber hat, also als Referendar zB nebenher in einer Kanzlei arbeitet.

Auch wenn die Kanzleitätigkeit ein 450 Euro Job ist ?
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Gast
Unregistered
 
#5
03.08.2020, 22:20
(03.08.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(03.08.2020, 13:17)Gast678 schrieb:  Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung folgt aus § 46 II Nr. 2 EStG, wenn man mehrere Arbeitgeber hat, also als Referendar zB nebenher in einer Kanzlei arbeitet.

Auch wenn die Kanzleitätigkeit ein 450 Euro Job ist ?

Nicht, wenn dieser pauschal vom Arbeitgeber versteuert wurde (dies ist wohl die Regel).

Wenn man (u.a.) Einkünfte in Steuerklasse VI als Nebentätigkeit hat (>450EUR-Nebenjob), dann besteht die Pflicht zur Abgabe bis zum 31.07. des Folgejahres (o. Berater).
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