07.07.2020, 07:19
In NRW ist es ja erlaubt, zumindest teilweise auch die Zivil- oder Strafstation schon im Ausland zu verbringen. Das Gesetz spricht hierbei von "einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle". Kommt das in der Praxis auch wirklich vor? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht, kennt jemand einen AG-Kollegen mit Erfahrungen oder sowas?
Ich verstehe den Wortlaut nun so, dass es sich nicht zwingend um ein Gericht bzw. eine Anklagebehörde handeln muss. Zumal es zumindest im überstaatlichen Bereich mit wirklichen Gerichten oder Anklagebehörden ja auch eher mager aussieht. Demnach müssten theoretisch auch andere Stellen in Frage kommen, solange ich nur das OLG davon überzeugen kann, dass diese Stelle "geeignet" ist. Oder?
Ih frage mich nun, was da für Stellen alles infrage kommen.
Was wird seitens des OLG akzeptiert?
Welche Stellen im Ausland nehmen Referendare an?
Ich dachte vor allem an Folgendes:
- EuGH als Zivilstation
- EuGH als Strafstation (Europäisches Strafrecht)
- EGMR in beiden Stationen
- IStGH als Strafstation
- Schiedsgerichtsbarkeit als Zivilstation
- ausländische Bundesgerichte usw. (angeblich zB Israel)
Problematisch erscheint mir vor allem, dass es ja nur 2 Monate in der Zivilstation und nur 3 Monate in der Strafstation sein dürfen. Verschiedene Stellen scheinen sich aber eine Mitarbeit für längere Zeit zu erhoffen. Außerdem befürchte ich, dass man dort möglicherweise nicht verstehen wird, dass ich ja "nur" Referendar bin und dann dort in Vollzeit eingespannt werde.
Gerne auch Erfahrungen aus der Wahlstation, welche dieser Stellen auf Referendare eingestellt sind. Freue mich auf Beiträge!
Ich verstehe den Wortlaut nun so, dass es sich nicht zwingend um ein Gericht bzw. eine Anklagebehörde handeln muss. Zumal es zumindest im überstaatlichen Bereich mit wirklichen Gerichten oder Anklagebehörden ja auch eher mager aussieht. Demnach müssten theoretisch auch andere Stellen in Frage kommen, solange ich nur das OLG davon überzeugen kann, dass diese Stelle "geeignet" ist. Oder?
Ih frage mich nun, was da für Stellen alles infrage kommen.
Was wird seitens des OLG akzeptiert?
Welche Stellen im Ausland nehmen Referendare an?
Ich dachte vor allem an Folgendes:
- EuGH als Zivilstation
- EuGH als Strafstation (Europäisches Strafrecht)
- EGMR in beiden Stationen
- IStGH als Strafstation
- Schiedsgerichtsbarkeit als Zivilstation
- ausländische Bundesgerichte usw. (angeblich zB Israel)
Problematisch erscheint mir vor allem, dass es ja nur 2 Monate in der Zivilstation und nur 3 Monate in der Strafstation sein dürfen. Verschiedene Stellen scheinen sich aber eine Mitarbeit für längere Zeit zu erhoffen. Außerdem befürchte ich, dass man dort möglicherweise nicht verstehen wird, dass ich ja "nur" Referendar bin und dann dort in Vollzeit eingespannt werde.
Gerne auch Erfahrungen aus der Wahlstation, welche dieser Stellen auf Referendare eingestellt sind. Freue mich auf Beiträge!
07.07.2020, 12:31
(07.07.2020, 07:19)Gast schrieb: In NRW ist es ja erlaubt, zumindest teilweise auch die Zivil- oder Strafstation schon im Ausland zu verbringen. Das Gesetz spricht hierbei von "einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle". Kommt das in der Praxis auch wirklich vor? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht, kennt jemand einen AG-Kollegen mit Erfahrungen oder sowas?
Ich verstehe den Wortlaut nun so, dass es sich nicht zwingend um ein Gericht bzw. eine Anklagebehörde handeln muss. Zumal es zumindest im überstaatlichen Bereich mit wirklichen Gerichten oder Anklagebehörden ja auch eher mager aussieht. Demnach müssten theoretisch auch andere Stellen in Frage kommen, solange ich nur das OLG davon überzeugen kann, dass diese Stelle "geeignet" ist. Oder?
Ih frage mich nun, was da für Stellen alles infrage kommen.
Was wird seitens des OLG akzeptiert?
Welche Stellen im Ausland nehmen Referendare an?
Ich dachte vor allem an Folgendes:
- EuGH als Zivilstation
- EuGH als Strafstation (Europäisches Strafrecht)
- EGMR in beiden Stationen
- IStGH als Strafstation
- Schiedsgerichtsbarkeit als Zivilstation
- ausländische Bundesgerichte usw. (angeblich zB Israel)
Problematisch erscheint mir vor allem, dass es ja nur 2 Monate in der Zivilstation und nur 3 Monate in der Strafstation sein dürfen. Verschiedene Stellen scheinen sich aber eine Mitarbeit für längere Zeit zu erhoffen. Außerdem befürchte ich, dass man dort möglicherweise nicht verstehen wird, dass ich ja "nur" Referendar bin und dann dort in Vollzeit eingespannt werde.
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Von keinem mitbekommen, dass jmd. schon im Rahmen der Zivil- oder Strafstation ins Ausland gegangen ist.
Würde spontan auch mal behaupten, dass dem § 45 II JAG NRW entgegensteht. Oder willst du für jede AG aus dem Ausland anreisen?
Würde es darüber hinaus auch nicht empfehlen, denke das würde schon zu einer sozialen Isolation von der AG führen und das Lernen schwieriger machen.
Spar lieber dein Geld und mach ne gute Wahlstation im Ausland, da kannst du hin wo du willst (fast).
07.07.2020, 16:01
(07.07.2020, 12:31)Gast23 schrieb:(07.07.2020, 07:19)Gast schrieb: In NRW ist es ja erlaubt, zumindest teilweise auch die Zivil- oder Strafstation schon im Ausland zu verbringen. Das Gesetz spricht hierbei von "einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle". Kommt das in der Praxis auch wirklich vor? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht, kennt jemand einen AG-Kollegen mit Erfahrungen oder sowas?
Ich verstehe den Wortlaut nun so, dass es sich nicht zwingend um ein Gericht bzw. eine Anklagebehörde handeln muss. Zumal es zumindest im überstaatlichen Bereich mit wirklichen Gerichten oder Anklagebehörden ja auch eher mager aussieht. Demnach müssten theoretisch auch andere Stellen in Frage kommen, solange ich nur das OLG davon überzeugen kann, dass diese Stelle "geeignet" ist. Oder?
Ih frage mich nun, was da für Stellen alles infrage kommen.
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Ich dachte vor allem an Folgendes:
- EuGH als Zivilstation
- EuGH als Strafstation (Europäisches Strafrecht)
- EGMR in beiden Stationen
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- ausländische Bundesgerichte usw. (angeblich zB Israel)
Problematisch erscheint mir vor allem, dass es ja nur 2 Monate in der Zivilstation und nur 3 Monate in der Strafstation sein dürfen. Verschiedene Stellen scheinen sich aber eine Mitarbeit für längere Zeit zu erhoffen. Außerdem befürchte ich, dass man dort möglicherweise nicht verstehen wird, dass ich ja "nur" Referendar bin und dann dort in Vollzeit eingespannt werde.
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Von keinem mitbekommen, dass jmd. schon im Rahmen der Zivil- oder Strafstation ins Ausland gegangen ist.
Würde spontan auch mal behaupten, dass dem § 45 II JAG NRW entgegensteht. Oder willst du für jede AG aus dem Ausland anreisen?
Würde es darüber hinaus auch nicht empfehlen, denke das würde schon zu einer sozialen Isolation von der AG führen und das Lernen schwieriger machen.
Spar lieber dein Geld und mach ne gute Wahlstation im Ausland, da kannst du hin wo du willst (fast).
Gast23
Gast
In NRW ist es ja erlaubt, zumindest teilweise auch die Zivil- oder Strafstation schon im Ausland zu verbringen. Das Gesetz spricht hierbei von "einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle". Kommt das in der Praxis auch wirklich vor? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht, kennt jemand einen AG-Kollegen mit Erfahrungen oder sowas?
Ich verstehe den Wortlaut nun so, dass es sich nicht zwingend um ein Gericht bzw. eine Anklagebehörde handeln muss. Zumal es zumindest im überstaatlichen Bereich mit wirklichen Gerichten oder Anklagebehörden ja auch eher mager aussieht. Demnach müssten theoretisch auch andere Stellen in Frage kommen, solange ich nur das OLG davon überzeugen kann, dass diese Stelle "geeignet" ist. Oder?
Ih frage mich nun, was da für Stellen alles infrage kommen.
Was wird seitens des OLG akzeptiert?
Welche Stellen im Ausland nehmen Referendare an?
Ich dachte vor allem an Folgendes:
- EuGH als Zivilstation
- EuGH als Strafstation (Europäisches Strafrecht)
- EGMR in beiden Stationen
- IStGH als Strafstation
- Schiedsgerichtsbarkeit als Zivilstation
- ausländische Bundesgerichte usw. (angeblich zB Israel)
Problematisch erscheint mir vor allem, dass es ja nur 2 Monate in der Zivilstation und nur 3 Monate in der Strafstation sein dürfen. Verschiedene Stellen scheinen sich aber eine Mitarbeit für längere Zeit zu erhoffen. Außerdem befürchte ich, dass man dort möglicherweise nicht verstehen wird, dass ich ja "nur" Referendar bin und dann dort in Vollzeit eingespannt werde.
Gerne auch Erfahrungen aus der Wahlstation, welche dieser Stellen auf Referendare eingestellt sind. Freue mich auf Beiträge!
Von keinem mitbekommen, dass jmd. schon im Rahmen der Zivil- oder Strafstation ins Ausland gegangen ist.
Würde spontan auch mal behaupten, dass dem § 45 II JAG NRW entgegensteht. Oder willst du für jede AG aus dem Ausland anreisen?
Würde es darüber hinaus auch nicht empfehlen, denke das würde schon zu einer sozialen Isolation von der AG führen und das Lernen schwieriger machen.
Spar lieber dein Geld und mach ne gute Wahlstation im Ausland, da kannst du hin wo du willst (fast).
Nach 35 abs. 5 jag nrw geht das schon. Die AG steht auch nicht entgegen, da ja in 45 abs. 2 eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Die bekommt auch jede*r, die oder der in der Verwaltungsstation ins Ausland geht.
Die aufgeführten Stellen dürften wohl insgesamt passen. Ich denke eher, dass es an der Umsetzbarkeit scheitert. Du musst dich ja aus irgendeiner Position heraus bewerben, um nicht als Praktikant*in geführt zu werden. Also schon im Referendariat. Eine solch knapp vorher abgegeben Bewerbung scheint mir jedoch kaum erfolgversprechend.
08.07.2020, 01:35
Grundsätzlich möglich ist es auf jeden Fall. Das JAG NRW sieht es ja ausdrücklich vor, dass auch diese Stationne (teilweise) im Ausland absolviert werden können. Die Frage ist nur im Einzelfall, was dann auch wirklich eine geeignete Station ist.
08.07.2020, 08:55
Du solltest das nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, selbst, wenn es theoretisch möglich wäre. Du verlierst den Anschluss zu den AG Kollegen, was je nach Typ auch nicht weiter wild ist. Aber viel schlimmer ist, dass du die Anfangs-AGs verpasst und die AG-Klausuren nicht mitschreiben kannst. Insbesondere die StA-Klausuren zu verpassen, die bis zum Examen zumindest in den AGs nicht mehr drankommen werden, ist fatal.
Lernen wird man im Ausland wohl auch kaum / weniger. So verlockend diese tollen Stationen im Ausland auch sein mögen, sie sind ausschließlich etwas für die Wahlstation.
Lernen wird man im Ausland wohl auch kaum / weniger. So verlockend diese tollen Stationen im Ausland auch sein mögen, sie sind ausschließlich etwas für die Wahlstation.
08.07.2020, 21:32
(08.07.2020, 08:55)GastNRW23 schrieb: Lernen wird man im Ausland wohl auch kaum / weniger. So verlockend diese tollen Stationen im Ausland auch sein mögen, sie sind ausschließlich etwas für die Wahlstation.
Warum nicht schon am Anfang der Anwaltstation? Ob ich nun in der GK bin oder im Ausland macht doch für die Lernmöglichkeit keinen Unterschied.
09.07.2020, 07:18
(08.07.2020, 21:32)Gast schrieb:(08.07.2020, 08:55)GastNRW23 schrieb: Lernen wird man im Ausland wohl auch kaum / weniger. So verlockend diese tollen Stationen im Ausland auch sein mögen, sie sind ausschließlich etwas für die Wahlstation.
Warum nicht schon am Anfang der Anwaltstation? Ob ich nun in der GK bin oder im Ausland macht doch für die Lernmöglichkeit keinen Unterschied.
Es ist Typsache. Manche brauchen die Anbindung während der AG-Zeit, andere nicht. 3 Monate in der Anwaltsstation sind mE gut machbar. Ich war in der Verwaltungsstation weg (ein anderer auch) und das hat auch nicht geschadet, da jedenfalls die Verwaltungs-AG in NRW recht nutzlos sein soll (das war die durchgängige Meinung der anderen AG-Leute)