30.04.2020, 01:59
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, wie viel Monate im Voraus man sich bei Großkanzleien für die Wahlstation bewerben sollte.
Meine Wahlstation steht Mitte Dezember 2020 an. Aufgrund von Corona frage ich mich, ob es momentan überhaupt Sinn macht, sich zu bewerben, da ich derzeit eher Absagen befürchte oder längere Wartezeiten. Und weil ich bei meinen Anwaltsstationen bei einer mir bereits bekannten Kanzlei gemacht habe bin, musste ich mich quasi nie "richtig" bewerben und frage mich nun, wann der richtige Zeitpunkt für so eine Bewerbung ist.
Mich würde auch interessieren, wie umfangreich so ein Anschreiben aussehen sollte, dh ob ich direkten Bezug auf die Kanzlei nehmen sollte, warum ich mich gerade dort bewerbe u.Ä...
Danke schonmal
ich würde gerne wissen, wie viel Monate im Voraus man sich bei Großkanzleien für die Wahlstation bewerben sollte.
Meine Wahlstation steht Mitte Dezember 2020 an. Aufgrund von Corona frage ich mich, ob es momentan überhaupt Sinn macht, sich zu bewerben, da ich derzeit eher Absagen befürchte oder längere Wartezeiten. Und weil ich bei meinen Anwaltsstationen bei einer mir bereits bekannten Kanzlei gemacht habe bin, musste ich mich quasi nie "richtig" bewerben und frage mich nun, wann der richtige Zeitpunkt für so eine Bewerbung ist.
Mich würde auch interessieren, wie umfangreich so ein Anschreiben aussehen sollte, dh ob ich direkten Bezug auf die Kanzlei nehmen sollte, warum ich mich gerade dort bewerbe u.Ä...
Danke schonmal
06.05.2020, 10:03
ich würde mich trotz Corona schon mal bewerben, auch wenn es gerade in Großkanzleien auch 2 Monate vorher noch genügen kann.
Ich hatte immer ein Anschreiben von knapp 2 Seiten, auf dem ich meinen bisherigen Ausbildungsverlauf unter Hervorhebung der für die Kanzlei/den Fachbereich relevanten Punkte geschildert habe und kurz meine Motivation beschrieben, aber eher so allgemein blabla.
Ich weiß nicht, ob das so richtig ist. Ich denke auch, dass das andere Leute besser können als ich und da schon ganz schön was schreiben.
Bei mir hat es jedoch immer für Gesprächseinladung und anschließendem Angebot gereicht!
Ich glaube tatsächlich, dass es rein nach Noten für die Gesprächseinladung geht und im Gespräch durch totale Ausfälle aussortiert werden sollen.
Solange du keine Rechtschreibfehler oder einen ganz ungeschickten Satz reinpackst, würde ich mir keine größeren Gedanken machen und einfach ein freundlichen Schreiben mit Anlagen losschicken und abwarten.
Alles Gute!
Ich hatte immer ein Anschreiben von knapp 2 Seiten, auf dem ich meinen bisherigen Ausbildungsverlauf unter Hervorhebung der für die Kanzlei/den Fachbereich relevanten Punkte geschildert habe und kurz meine Motivation beschrieben, aber eher so allgemein blabla.
Ich weiß nicht, ob das so richtig ist. Ich denke auch, dass das andere Leute besser können als ich und da schon ganz schön was schreiben.
Bei mir hat es jedoch immer für Gesprächseinladung und anschließendem Angebot gereicht!
Ich glaube tatsächlich, dass es rein nach Noten für die Gesprächseinladung geht und im Gespräch durch totale Ausfälle aussortiert werden sollen.
Solange du keine Rechtschreibfehler oder einen ganz ungeschickten Satz reinpackst, würde ich mir keine größeren Gedanken machen und einfach ein freundlichen Schreiben mit Anlagen losschicken und abwarten.
Alles Gute!
06.05.2020, 23:08
Ich habe gehört, dass Anschreiben (egal für welchen Arbeitgeber) eigentlich nicht länger als eine Seite sein sollten. Es ist ja auch eine Fähigkeit von guten Juristen, Wichtiges kurz fassen zu können. Ich denke, das Anschreiben reißt nicht so extrem viel raus und es kommt vor allem auf die Note und sonstige interessante Stationen aus dem Lebenslauf an. Bei allzu viel "Schleimerei" im Anschreiben hätte ich Angst, dass es unglaubwürdig wirkt.
06.05.2020, 23:19
Vor allem für ne Station..