01.05.2015, 10:31
Grüße nochmals.
Ich habe auch mal eine Frage bezüglich der Referendarsbezüge. Diese fallen ja bekanntlich nicht übermäßig aus. Jetzt bin ich aber schon seit 2009 Selbständig gemeldet und habe auch Gewinne suggeriert.
Kennt sich jemand mit sowas aus oder hat Erfahrungen damit wie weit das Geld im Ref gekürzt wird oder sogar komplett gestrichen werden kann?
Also Ref wäre dann in Sachsen.
Danke schonmal
Ich habe auch mal eine Frage bezüglich der Referendarsbezüge. Diese fallen ja bekanntlich nicht übermäßig aus. Jetzt bin ich aber schon seit 2009 Selbständig gemeldet und habe auch Gewinne suggeriert.
Kennt sich jemand mit sowas aus oder hat Erfahrungen damit wie weit das Geld im Ref gekürzt wird oder sogar komplett gestrichen werden kann?
Also Ref wäre dann in Sachsen.
Danke schonmal
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
01.05.2015, 10:50
Hallo :)
Die Anrechnungsvorschriften unterscheiden sich ja von Bundesland zu Bundesland. Hier ist es soweit ich weiß so, dass man 50 % des Refgehalts durch eine Nebentätigkeit hinzuverdienen kann, ohne dass etwas gekürzt wird.
Ich denke, das sollte auch im Falle einer Selbständigkeit so sein. Die Frage ist halt nur, ob sie dir die genehmigen. Das kommt dann sicherlich auf den Inhalt und den Umfang der (selbständigen) Tätigkeit an.
Schönen 1. Mai euch allen!
Die Anrechnungsvorschriften unterscheiden sich ja von Bundesland zu Bundesland. Hier ist es soweit ich weiß so, dass man 50 % des Refgehalts durch eine Nebentätigkeit hinzuverdienen kann, ohne dass etwas gekürzt wird.
Ich denke, das sollte auch im Falle einer Selbständigkeit so sein. Die Frage ist halt nur, ob sie dir die genehmigen. Das kommt dann sicherlich auf den Inhalt und den Umfang der (selbständigen) Tätigkeit an.
Schönen 1. Mai euch allen!
01.05.2015, 11:15
Die Sache mit der Genehmigung sehe ich nicht wirklich als relevant an. Ich gehe der Tätigkeit ja schon seit 2009 nach und von daher. Die einschlägigen Normen beschäftigen sich doch für zukünftige Tätigkeiten.
02.05.2015, 12:39
Natürlich sind die Normen einschlägig. Es macht doch keinen Unterschied, ob Du erst im Referendariat zB eine 30 h-Tätigkeit beginnst oder ob Du diese Tätigkeit bereits vor dem Referendariat begonnen hast. So oder so beeinflusst diese Nebentätigkeit die Zeit, die Du für Dein Referendariat aufwenden kannst. Und da behält sich die Refabteilung vor, die Genehmigung zu verweigern, falls eine Ausübung der Prflichten als Referendar wegen des Nebenjobs nicht gewährleistet sein sollte.