18.04.2020, 15:48
Hallo,
ich habe hier in einem anderen Thread gelesen, dass ein Rechtsanwalt alles darf, was ein Steuerberater auch darf. Ist das tatsächlich korrekt? Immerhin verweist das RVG auf die StBVV. Wenn dem so ist, dann wäre ein Fachanwaltslehrgang Steuerrecht die billigere und weniger aufwendige Alternative zum Steuerberaterexamen, oder nicht?
LG
ich habe hier in einem anderen Thread gelesen, dass ein Rechtsanwalt alles darf, was ein Steuerberater auch darf. Ist das tatsächlich korrekt? Immerhin verweist das RVG auf die StBVV. Wenn dem so ist, dann wäre ein Fachanwaltslehrgang Steuerrecht die billigere und weniger aufwendige Alternative zum Steuerberaterexamen, oder nicht?
LG
18.04.2020, 16:08
Bist du Volljurist? Eigentlich sollte man Gesetze lesen können. § 3 StBerG hilft dir weiter.
18.04.2020, 16:56
Naja. Der Fachanwalt für Steuerrecht wird aber idR keine Bilanzen, Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen machen.