10.04.2020, 08:56
Danke für die umfassenden Tipps.
Dann freue ich mich auf das Programm. Meine Handschrift kann man nämlich nicht lesen.
Ich dachte den Zugang zu juris und Beck gibt es einfach so. Dann muss ich den bestimmt auch bei der IT beantragen.
Das mit dem Lesen von hinten kenne ich. Aber eine angefangene Akte nicht weglegen nicht. Das Lesen ist bestimmt Zeitverschwendung, wenn man diese nicht sofort bearbeitet.
Wie schwer war es eigentlich Urteile nicht mehr zu schreiben, sondern zu diktieren?
Dann freue ich mich auf das Programm. Meine Handschrift kann man nämlich nicht lesen.
Ich dachte den Zugang zu juris und Beck gibt es einfach so. Dann muss ich den bestimmt auch bei der IT beantragen.
Das mit dem Lesen von hinten kenne ich. Aber eine angefangene Akte nicht weglegen nicht. Das Lesen ist bestimmt Zeitverschwendung, wenn man diese nicht sofort bearbeitet.
Wie schwer war es eigentlich Urteile nicht mehr zu schreiben, sondern zu diktieren?
10.04.2020, 17:03
(10.04.2020, 08:10)GastRLP schrieb: Tipp des Jahres.
Akten immer von hinten lesen (wirklich immer) und eine einmal begonne Akte nicht mehr weg legen.
Tipp hab ich schon häufiger gehört, aber kann das mal jemand erklären? Wieso soll es sinnvoll sein, bei einer bis dahin unbekannten Akte als erstes den fünften Schriftsatz einer Partei zu lesen? Und warum sollte eine "einmal begonnene" Akte nicht weggelegt werden? Was heißt begonnen? Soll ich eine Akte nach Anordnung des schriftl. Vorverfahrens bis zum Abschluss auf dem Schreibtisch liegen lassen? Dann wirds ja ziemlich schnell ziemlich eng und voll...
10.04.2020, 18:14
Man sollte Akten immer von hinten nach vorne lesen, weil beispielsweise Erledigungserklärungen/Klagerücknahmen erst hinten auftauchen und in einem solchen Fall ein Teil des Rechtsstreits oder der ganze Rechtsstreit nicht mehr vom Richter entschieden werden bräuchte (ggf. nur noch die Kosten).
Wenn man die Akte von vorne liest und auf der letzten Seite eine (Teil-)Erledigungserklärung auftaucht, hat man sich unnötig Gedanken/Notizen zu Punkten gemacht, die gar nicht mehr relevant sind.
Ist eigentlich vergleichbar mit dem Klausurtipp, dass man zuerst die Fallfrage lesen soll, bevor man mit dem Lesen des Falls beginnt.
Und eine bereits begonnene Akte sollte man nicht mehr weglegen, weil man sich ansonsten nochmal die Zeit zum Einlesen nehmen müsste... je dicker die Akte, desto mehr Zeit braucht man dann zum erneuten Einlesen. Daher in einem Rutsch durchlesen und entscheiden, wie es weitergehen soll.
Wenn man die Akte von vorne liest und auf der letzten Seite eine (Teil-)Erledigungserklärung auftaucht, hat man sich unnötig Gedanken/Notizen zu Punkten gemacht, die gar nicht mehr relevant sind.
Ist eigentlich vergleichbar mit dem Klausurtipp, dass man zuerst die Fallfrage lesen soll, bevor man mit dem Lesen des Falls beginnt.
Und eine bereits begonnene Akte sollte man nicht mehr weglegen, weil man sich ansonsten nochmal die Zeit zum Einlesen nehmen müsste... je dicker die Akte, desto mehr Zeit braucht man dann zum erneuten Einlesen. Daher in einem Rutsch durchlesen und entscheiden, wie es weitergehen soll.
11.04.2020, 12:13
(10.04.2020, 18:14)JuristinNrw schrieb: Man sollte Akten immer von hinten nach vorne lesen, weil beispielsweise Erledigungserklärungen/Klagerücknahmen erst hinten auftauchen und in einem solchen Fall ein Teil des Rechtsstreits oder der ganze Rechtsstreit nicht mehr vom Richter entschieden werden bräuchte (ggf. nur noch die Kosten).
Wenn man die Akte von vorne liest und auf der letzten Seite eine (Teil-)Erledigungserklärung auftaucht, hat man sich unnötig Gedanken/Notizen zu Punkten gemacht, die gar nicht mehr relevant sind.
Ist eigentlich vergleichbar mit dem Klausurtipp, dass man zuerst die Fallfrage lesen soll, bevor man mit dem Lesen des Falls beginnt.
Und eine bereits begonnene Akte sollte man nicht mehr weglegen, weil man sich ansonsten nochmal die Zeit zum Einlesen nehmen müsste... je dicker die Akte, desto mehr Zeit braucht man dann zum erneuten Einlesen. Daher in einem Rutsch durchlesen und entscheiden, wie es weitergehen soll.
Also das mit dem Rückwärtslesen kann ich so nicht nachvollziehen. Wenn ich ein Dezernat übernehme und mir die Akten vorgelegt werden, dann schaue ich mir natürlich den Grund der Wiedervorlage, also in der Regel den eingegangenen Schriftsatz an. Dann weiß ich auch fast immer, was gerade Phase ist. Aber wenn ich die Akte nicht kenne und der eingegangene Schriftsatz auch auf keine bisherige Erledigung hindeutet, dann macht es aus meiner Sicht am meisten Sinn, die Akte von vorne zu lesen. Alles andere erschwert nur unnötig das Verständnis der Akte.
Zum Thema Weglegen der Akte - was heißt denn für Dich weglegen? Du behältst doch nicht allen ernstes alle Dir vorgelegten Akten bis zur Schlussbehandlung in Deinem Büro?
11.04.2020, 14:58
(10.04.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.04.2020, 08:10)GastRLP schrieb: Tipp des Jahres.
Akten immer von hinten lesen (wirklich immer) und eine einmal begonne Akte nicht mehr weg legen.
Tipp hab ich schon häufiger gehört, aber kann das mal jemand erklären? Wieso soll es sinnvoll sein, bei einer bis dahin unbekannten Akte als erstes den fünften Schriftsatz einer Partei zu lesen? Und warum sollte eine "einmal begonnene" Akte nicht weggelegt werden? Was heißt begonnen? Soll ich eine Akte nach Anordnung des schriftl. Vorverfahrens bis zum Abschluss auf dem Schreibtisch liegen lassen? Dann wirds ja ziemlich schnell ziemlich eng und voll...
Gemeint mit „weglegen“ ist wohl die nächste Entscheidung treffen (Termin, BB, HB, Urteil) und dann in den Geschäftsgang verfügen; nicht jedoch zunächst nur grob sichten und auf Too-do stapel ablegen. Final weglegen sollte man im Übrigen besser nur wenn die Sache erledigt ist ;)