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Aktuelle Rechtsprechung
T1000
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2020
#1
31.03.2020, 18:25
Hi,

ich bin gerade in der Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch und wollte fragen, ob hier vielleicht jemand die aktuelle Rechtsprechungsliste aus dem Kaiserseminar im materiellen Zivilrecht hat und mir diese netterweise zuschicken könnte. Habe selber vor einem Jahr am Kurs teilgenommen und überlegt diesen zu wiederholen. Bis Juni wird das aber sicher nichts mehr...

Vielen Dank schonmal im Voraus!
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Gast
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#2
31.03.2020, 18:37
(31.03.2020, 18:25)T1000 schrieb:  Hi,

ich bin gerade in der Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch und wollte fragen, ob hier vielleicht jemand die aktuelle Rechtsprechungsliste aus dem Kaiserseminar im materiellen Zivilrecht hat und mir diese netterweise zuschicken könnte. Habe selber vor einem Jahr am Kurs teilgenommen und überlegt diesen zu wiederholen. Bis Juni wird das aber sicher nichts mehr...

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Nachdem sich auf diesem Portal ein Gesellschafter herumtreibt, traut sich sicher niemand, eine solche Liste hier -öffentlich- zu posten bzw. zu verschicken. 

Aber KAISERSEMINARE ist in diesen Zeiten vermutlich sehr kulant, zumal du ja bereits mit deiner Teilnehmernummer eine vorangegangene Kursteilnahme belegen kannst. Eventuell fragst du daher einfach mal bei der „Quelle der Liste“ nach? :-)
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T1000
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2020
#3
07.04.2020, 18:39
Die Quelle hat leider nur auf die Materialien auf der Webseite verwiesen... Schon schade, weil es aus wirtschaftlicher Sicht für Kaiser keinen großen Unterschied macht, wenn man die Liste für Schreiber aus dem April/Junidurchgang kostenfrei zur Verfügung stellt. Jedenfalls werden diese ohnehin nicht mehr am entsprechenden Seminar teilnehmen können. In gewisser Weise natürlich verständlich. Aber ich hätte mir da trotzdem mehr Entgegenkommen gewünscht, wenn man schon 800 Euro in Klausuren und Seminare investiert hat.
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Gast
Unregistered
 
#4
07.04.2020, 18:44
Werden nicht ohnehin alte Listen von Kaiser online gestellt? Dann macht in der aktuellen Situation das Zurückhalten der aktuellen Listen doch keinen Sinn, weil sie sich ohnehin nicht mehr als aktuell vermarkten lassen (im Kurs im Herbst)?
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 409
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#5
08.04.2020, 08:45
(07.04.2020, 18:39)T1000 schrieb:  Die Quelle hat leider nur auf die Materialien auf der Webseite verwiesen... Schon schade, weil es aus wirtschaftlicher Sicht für Kaiser keinen großen Unterschied macht, wenn man die Liste für Schreiber aus dem April/Junidurchgang kostenfrei zur Verfügung stellt. Jedenfalls werden diese ohnehin nicht mehr am entsprechenden Seminar teilnehmen können. In gewisser Weise natürlich verständlich. Aber ich hätte mir da trotzdem mehr Entgegenkommen gewünscht, wenn man schon 800 Euro in Klausuren und Seminare investiert hat.

Ich bin der Verfasser der Liste.
Hast du mir eine Email geschrieben? Wenn nein, dann tu es. Ich kann dir gerne helfen. Nur mit dem Kürzel T1000 kann ich natürlich nichts anfangen.
Gruss
T.K.
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Gast
Unregistered
 
#6
08.04.2020, 11:30
Ich wäre auch mehr als dankbar für Listen der aktuellen Rechtsprechung... zumindest für die, die schon Kurse gebucht haben (zB mündliche Prüfung) und die ausfallen...
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Gast
Unregistered
 
#7
09.04.2020, 00:37
Hallo zusammen.
Das hat zwar nichts mit aktueller Rechtsprechung zu tun, aber mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.
Prüft man im Rahmen einer gebundenen Entscheidung die VHM der Maßnahme?
Ich weiß, dass umstritten ist, ob man die VHM im Rahmen des Ermessens bei der Ermessensüberschreitung prüft, oder als separaten Punkt.
Welchen Weg geht das LJPA NRW?
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Gast
Unregistered
 
#8
09.04.2020, 00:51
Hallo Gast,

na klar kann theoretisch die Verhältnismäßigkeit auch bei einer gebundenen Entscheidung eine Rolle spielen und insofern als Prüfungspunkt auftauchen. Nur ist dann die Frage der Verfassungsmäßigkeit - die Verhältnismäßigkeit hat als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips schließlich Verfassungsrang - sehr schnell mit im Spiel. Kommst Du - trotz erfülltem Tatbestand - zur Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme, wäre es eigentlich naheliegend, dass auch die entsprechende Ermächtigungsgrundlage verfassungswidrig sein könnte. Dafür müsste aber auch eine verfassungskonforme Auslegung ausgeschlossen sein. Da in den Klausuren wohl nie eine Vorlage nach Art. 100 GG gefordert sein wird, wirst Du diese Konstellationen in Klausuren selten sehen.
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Gast
Unregistered
 
#9
09.04.2020, 10:47
Super, herzlichen Dank!
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