27.03.2015, 11:11
Hallo zusammen,
das Referendariat in NRW wird als "öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis eigener Art" bezeichnet. Kann mir jemand sagen, ob das auch bedeutet, dass man pflicht(kranken)versichert ist, wie bei anderen Anstellungsverhältnissen?
Relevant ist das für mich, weil bei einer Pflichtversicherung die Möglichkeit einer sog. (beitragsfreien) "Nachversicherung" bei der Krankenversicherung besteht für den Zeitraum zwischen Beendigung des Studiums und Beginn des Refs.
Danke vorab!
das Referendariat in NRW wird als "öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis eigener Art" bezeichnet. Kann mir jemand sagen, ob das auch bedeutet, dass man pflicht(kranken)versichert ist, wie bei anderen Anstellungsverhältnissen?
Relevant ist das für mich, weil bei einer Pflichtversicherung die Möglichkeit einer sog. (beitragsfreien) "Nachversicherung" bei der Krankenversicherung besteht für den Zeitraum zwischen Beendigung des Studiums und Beginn des Refs.
Danke vorab!
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
27.03.2015, 12:37
Hallo!
Ich denke schon dass man pflichtversichert ist, so meine ich mich zu erinnern, wenn ich mich an mein Beratungsgespräch bei der AOK zurückerinnere.
Aber am besten besprichst Du das entweder mit Deiner Krankenkasse oder aber mit der Refabteilung, die demnächst für Dich zuständig sein wird. Die wissen da sicherlich Bescheid.
VG
Ich denke schon dass man pflichtversichert ist, so meine ich mich zu erinnern, wenn ich mich an mein Beratungsgespräch bei der AOK zurückerinnere.
Aber am besten besprichst Du das entweder mit Deiner Krankenkasse oder aber mit der Refabteilung, die demnächst für Dich zuständig sein wird. Die wissen da sicherlich Bescheid.
VG
30.03.2015, 23:32
Hallo,
ich meine auch, dass man während des Referendariats pflichtversichert ist. So habe ich es zumindest verstanden, dass ich während des Referendariats nicht weiterhin privat krankenversichert sein kann.
ich meine auch, dass man während des Referendariats pflichtversichert ist. So habe ich es zumindest verstanden, dass ich während des Referendariats nicht weiterhin privat krankenversichert sein kann.


