13.06.2026, 12:03
Hallo zusammen,
ich soll eine Anklage schreiben bezüglich einer Bedrohung und Beleidigung. Die Geschädigte hat zahlreiche Sprachaufnahmen eingereicht, die das belegen, allerdings wurden diese heimlich aufgenommen. Des Weiteren hat sie bei der Polizei transkribierte Aufzeichnungen abgegeben.
Jetzt besteht ja möglicherweise ein BVV und ich weiß nicht wie ich meine Anklage nun aufbauen soll. In dem konkreten Anklagesatz habe ich den Beschuldigten wörtlich zitiert. Kann man das so machen und was soll ich jetzt bei den Beweismitteln angeben ?
LG
ich soll eine Anklage schreiben bezüglich einer Bedrohung und Beleidigung. Die Geschädigte hat zahlreiche Sprachaufnahmen eingereicht, die das belegen, allerdings wurden diese heimlich aufgenommen. Des Weiteren hat sie bei der Polizei transkribierte Aufzeichnungen abgegeben.
Jetzt besteht ja möglicherweise ein BVV und ich weiß nicht wie ich meine Anklage nun aufbauen soll. In dem konkreten Anklagesatz habe ich den Beschuldigten wörtlich zitiert. Kann man das so machen und was soll ich jetzt bei den Beweismitteln angeben ?
LG
13.06.2026, 13:42
Zuerst musst Du entscheiden, was verwertbar ist und was nicht. Davon hängt ab, ob und ggf. was Du anklagst. Soweit Du anklagst, muss das möglichst oder notfalls sinngemäß (aber eben das tatsächliche Geschehen, nicht nur Wertungen!) in den Anklagesatz, was Du mit den zulässigen Beweismitteln glaubst nachweisen zu können. Hier biete sich u.U. Tabellenform an, denn es muss ja später vorgelesen werden ("An den jeweils genannten Daten und Zeiten tätigte der Angeschuldigte gegenüber der Geschädigten die folgenden wörtlichen bzw. sinngemäßen Äußerungen:" und dann laufende Nummer/Zeit/Inhalt).
Ggf. kann man im Abschlussvermerk oder dem Wesentlichen Ergebnis darstellen, warum Du vorhandene Beweismittel nicht anbietest. Und soweit wegen Taten mangels Beweisen eingestellt wird, begründest Du es ja dort.
Ggf. kann man im Abschlussvermerk oder dem Wesentlichen Ergebnis darstellen, warum Du vorhandene Beweismittel nicht anbietest. Und soweit wegen Taten mangels Beweisen eingestellt wird, begründest Du es ja dort.









