05.05.2026, 19:28
Ich überlege derzeit, mich selbständig zu machen.
Es ist absehbar, dass mich auch ab und zu Anfragen aus dem Bekanntenkreis erreichen werden.
Personen, von denen ich kein Geld haben wollen würde, weil wir uns zu nah stehen. Mir wäre das sehr unangenehm.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt auf das Anwaltshonorar verzichten darf?
Es ist absehbar, dass mich auch ab und zu Anfragen aus dem Bekanntenkreis erreichen werden.
Personen, von denen ich kein Geld haben wollen würde, weil wir uns zu nah stehen. Mir wäre das sehr unangenehm.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt auf das Anwaltshonorar verzichten darf?
05.05.2026, 19:37
(05.05.2026, 19:28)Questioner schrieb: Ich überlege derzeit, mich selbständig zu machen.§ 4 RVG
Es ist absehbar, dass mich auch ab und zu Anfragen aus dem Bekanntenkreis erreichen werden.
Personen, von denen ich kein Geld haben wollen würde, weil wir uns zu nah stehen. Mir wäre das sehr unangenehm.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt auf das Anwaltshonorar verzichten darf?
05.05.2026, 20:09
Du darfst nach 4 RVG nicht mit Dumpingpreisen den Markt versauen. Aber wenn du vergisst ein Mandat abzurechnen kann dir natürlich nur schwer jemand einen Vorwurf machen. Das passiert dann ja nicht um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen
05.05.2026, 23:49
6 RDG
06.05.2026, 06:16
06.05.2026, 07:03
§ 49b I BRAO. Danach darfst Du zwar nicht von vornherein, aber nachträglich auf die Vergütung verzichten u.a. aus Gründen in der Person des Auftraggebers. In der BT-Drucksache dazu sind ausdrücklich Freunde und ich glaube auch Familienmitglieder genannt.
06.05.2026, 08:44
(06.05.2026, 06:16)Praktiker schrieb:(05.05.2026, 23:49)JuraLiebhaber schrieb: 6 RDG
Das ist eine andere Baustelle...
Ich meine, dass § 6 RDG auch für Anwälte möglich ist. Jedenfalls wird § 49 BRAO nicht angewendet, wenn man innerhalb des Familienkreises rechtlich berät. Zumal, je nach Ausgestaltung, ggf. nicht mal ein Rechtsbindungswille vorliegt (zumindest wenn es nur um eine mündliche Auskunft geht).
06.05.2026, 08:59
(06.05.2026, 08:44)stone schrieb:(06.05.2026, 06:16)Praktiker schrieb:(05.05.2026, 23:49)JuraLiebhaber schrieb: 6 RDG
Das ist eine andere Baustelle...
Ich meine, dass § 6 RDG auch für Anwälte möglich ist. Jedenfalls wird § 49 BRAO nicht angewendet, wenn man innerhalb des Familienkreises rechtlich berät. Zumal, je nach Ausgestaltung, ggf. nicht mal ein Rechtsbindungswille vorliegt (zumindest wenn es nur um eine mündliche Auskunft geht).
Das RDG betrifft Rechtsberatung ohne Anwaltszulassung. Der Kollege hat den richtigen Paragrafen bereits genannt.



