11.10.2026, 23:59
Eine kurze Frage, ich wäre sehr dankbar für eine Antwort - an die Leute aus NRW, hier schreiben bzgl der Z3 die Leute aus Hessen dass da eine Widerklage in der Akte war. Ich kann mich nicht erinnern dass das auch bei uns der Fall war. Wäre jemand so lieb mir hier Auskunft zu geben: War in der Z3 in NRW auch eine Widerklage in der. Akte?
14.10.2026, 12:26
Was war denn da nochmal der Sachverhalt?
14.10.2026, 20:11
In der Z3 ging es um den Prozessvergleich nach dem Bauprozess...
20.10.2026, 15:22
(14.10.2026, 20:11)NRRref schrieb: In der Z3 ging es um den Prozessvergleich nach dem Bauprozess...
Also in einer der Klausuren habe ich Widerklage erhoben, weil es da darum ging auch eigene Ansprüche durchzusetzen, sollten diese bestehen. Aber ich erinnere mich grad nicht mehr, ob es diese Klausur war :/
21.10.2026, 14:50
Also die Z3 war ja eine Urteilsklausur, kann es sein dass Du die Z4 als Anwaltsklausur meinst (die mit den Erben die gegen die Lebensgefährtin vorgehen)? Lieben Dank auf jeden Fall schon mal für die Antwort!









