27.02.2026, 22:39
Hallo zusammen 
Ich habe nach dem Ref. relativ direkt als Syndikus angefangen und jetzt eine Syndikus- und Rechtsanwaltszulassung (Doppelzulassung). Jetzt hat mich ein befreundeter Anwalt gefragt, ob ich im Rahmen meiner RA-Zulassung für seine Kanzlei nebenher tätig sein möchte (nur ein paar Stunden im Monat).
Ich weiß, dass ich mit Doppelzulassung als niedergelassene RAin ohne Probleme in meiner "Wohnzimmerkanzlei" tätig werden kann, also im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwältin mit eigenen Mandaten. Hier geht es aber um eine Tätigkeit als angestellte RAin mit festem Gehalt.
Side: Thema Wettbewerbsverbot spielt keine Rolle (anderes Rechtsgebiet) und die Freistellungserklärung für die RA Tätigkeit (aka niedergelassene Einzelanwältin) wurde von meinem Arbeitgeber erteilt. Ich darf also ausdrücklich eigene Sachen annehmen und werden für Gerichtstermine auch freigestellt (das machen alle Kollegen bei uns so).
Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können.
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?
Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?
Ich habe soooo viele Fragen
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.
Ich bin wirklich dankbar für Erfahrungswerte und Tipps von den Leuten mit Doppelzulassung

Ich habe nach dem Ref. relativ direkt als Syndikus angefangen und jetzt eine Syndikus- und Rechtsanwaltszulassung (Doppelzulassung). Jetzt hat mich ein befreundeter Anwalt gefragt, ob ich im Rahmen meiner RA-Zulassung für seine Kanzlei nebenher tätig sein möchte (nur ein paar Stunden im Monat).
Ich weiß, dass ich mit Doppelzulassung als niedergelassene RAin ohne Probleme in meiner "Wohnzimmerkanzlei" tätig werden kann, also im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwältin mit eigenen Mandaten. Hier geht es aber um eine Tätigkeit als angestellte RAin mit festem Gehalt.
Side: Thema Wettbewerbsverbot spielt keine Rolle (anderes Rechtsgebiet) und die Freistellungserklärung für die RA Tätigkeit (aka niedergelassene Einzelanwältin) wurde von meinem Arbeitgeber erteilt. Ich darf also ausdrücklich eigene Sachen annehmen und werden für Gerichtstermine auch freigestellt (das machen alle Kollegen bei uns so).
Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können.
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?
Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?
Ich habe soooo viele Fragen
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.
Ich bin wirklich dankbar für Erfahrungswerte und Tipps von den Leuten mit Doppelzulassung
28.02.2026, 19:16
"Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können.
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Dann wärst du nach meinem Verständnis aber im Rahmen einer "normalen" Nebentätigkeit tätig. Dabei unterliegst du natürlich theoretisch auch einem Weisungsrecht durch die Kanzlei... bin mir nicht sicher ob das so möglich ist oder nur "voll" Selbstständig.
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Das dürfte auch im Rahmen einer normalen Nebentätigkeit, quasi als Wismit im Backoffice kein Problem sein.
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?"
"Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?"
Das geht auf jeden Fall, du würdest ja nur Räume Mieten als externer Anwalt im Rahmen deiner Selbstständigkeit. Problematisch ist das nur, sofern der Anwalt dir alle Mandate gibt und du quasi als angestellter arbeitest und keine Miete zahlst etc. Das wären dann anzeichen für eine Scheinselbststänndigkeit mM nach.
Ich habe soooo viele Fragen
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.
Das hat mehrere Gründe. Man entscheidet sich ja in der Regel bewusst dazu, im Hauptberuf als Syndikus zu arbeiten. In vielen Fällen fehlt dann schlicht die Zeit noch nebenzu als Rechtsanwalt Mandate zu betreuen, da häufig das Unternehmen die meiste Zeit auffrisst... Sonst wäre man ja im Hauptberuf Anwalt, wenn einem das wichtiger ist als die Syndiskustätigkeit. Zumal man oftmals schlicht auch nicht an die Mandate kommt ohne Hilfe von außerhalb oder von Kanzleien welche man vor der Syndikustätigkeit kannte. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es auch rechtliche Hürden gibt dort nochmal dann völlig weisungsgebunden für einen Anwalt in der Nebentätigkeit zu sein. Es ist ja schon ein erheblicher Einschnitt durch die Freistellung für Gerichtstermine usw. die der Hauptarbeitgeber eingehen muss.. Vermutlich würde das keiner Genehmigen, aber ich bin gespannt was das Forum sonst dazu sagt.
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Dann wärst du nach meinem Verständnis aber im Rahmen einer "normalen" Nebentätigkeit tätig. Dabei unterliegst du natürlich theoretisch auch einem Weisungsrecht durch die Kanzlei... bin mir nicht sicher ob das so möglich ist oder nur "voll" Selbstständig.
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Das dürfte auch im Rahmen einer normalen Nebentätigkeit, quasi als Wismit im Backoffice kein Problem sein.
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?"
"Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?"
Das geht auf jeden Fall, du würdest ja nur Räume Mieten als externer Anwalt im Rahmen deiner Selbstständigkeit. Problematisch ist das nur, sofern der Anwalt dir alle Mandate gibt und du quasi als angestellter arbeitest und keine Miete zahlst etc. Das wären dann anzeichen für eine Scheinselbststänndigkeit mM nach.
Ich habe soooo viele Fragen
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.
Das hat mehrere Gründe. Man entscheidet sich ja in der Regel bewusst dazu, im Hauptberuf als Syndikus zu arbeiten. In vielen Fällen fehlt dann schlicht die Zeit noch nebenzu als Rechtsanwalt Mandate zu betreuen, da häufig das Unternehmen die meiste Zeit auffrisst... Sonst wäre man ja im Hauptberuf Anwalt, wenn einem das wichtiger ist als die Syndiskustätigkeit. Zumal man oftmals schlicht auch nicht an die Mandate kommt ohne Hilfe von außerhalb oder von Kanzleien welche man vor der Syndikustätigkeit kannte. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es auch rechtliche Hürden gibt dort nochmal dann völlig weisungsgebunden für einen Anwalt in der Nebentätigkeit zu sein. Es ist ja schon ein erheblicher Einschnitt durch die Freistellung für Gerichtstermine usw. die der Hauptarbeitgeber eingehen muss.. Vermutlich würde das keiner Genehmigen, aber ich bin gespannt was das Forum sonst dazu sagt.
28.02.2026, 20:05
Hallo, das ist alles machbar und eigentlich gar nicht kompliziert. Du siehst nur gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht, daher würde ich dir empfehlen, nochmal in Ruhe Schritt für Schritt die einzelnen Rechtsverhältnisse durchzugehen :-) Es ist relativ unkompliziert, solange du die "Arbeitsverhältnisse" nicht vermischt.
Wenn du jeweils die Regeln beachtest, sind zwei oder drei parallele Jobs kein Problem. Du solltest darauf achten, sie voneinander abzugrenzen. Darüber hinaus gelten für das jeweilige Rechtsverhältnis eigene Regeln, die ich oben kurz erwähnt habe, hier aber aufgrund des Umfangs nicht ausführlich erläutern kann. Schau kurz bei Google,
a) wann für normale Arbeitnehmer ein Nebenjob möglich ist und
b) wann Scheinselbständigkeit vorliegt.
Sehr viel mehr ist bei dir dann auch schon gar nicht mehr zu beachten, weil dein Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit ja bereits zugestimmt hat. Ob diese Nebentätigkeit selbständig oder im Angestelltenverhältnis stattfindet, spielt für ihn vermutlich keine Rolle. Schau aber bitte noch einmal in deinen Arbeitsvertrag.
- Nebentätigkeit neben Syndikus: keine Besonderheiten zu jedem x-beliebigen Nebenjob eines normalen Arbeitnehmers. Es gelten also die gleichen Kriterien (Zustimmung oder Kenntnisnahme je nach Arbeitsvertrag, kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, was aber so gut wie nie kontrolliert wird.
- Zwei Anstellungen neben der Selbständigkeit: geht. Es schreibt dir niemand vor, wie viele Jobs du haben darfst.
- Berufshaftpflicht: für die Selbständigkeit gilt deine eigene. Für die Tätigkeit in der Kanzlei gilt die Kanzleihaftpflicht.
- Für die Kanzlei Mandate annehmen: wenn es dir erlaubt wird, ja. Es gilt das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Bitte darauf achten, nie im eigenen Namen oder wie ein Sozius aufzutreten, sonst haftest du entsprechend.
- Kanzleiadresse als Adresse für die eigene Tätigkeit: würde ich dir hier ausnahmsweise von abraten, wenn du dort auch angestellt bist. Wenn, dann sollten beide Tätigkeiten und deren Außenauftritte ganz eindeutig voneinander abgegrenzt werden, sonst kommst du in ein Haftungsproblem.
- Scheinselbständigkeit: es gelten die allgemeinen Regeln. Du solltest auf jeden Fall keine Mandate im Rahmen deiner Selbständigkeit für diese Kanzlei annehmen, während du gleichzeitig dort angestellt arbeitest. Es ist strikt auf eine Abgrenzung beider Rechtsverhältnisse zu achten. Im Übrigen gelten für die Prüfung der Scheinselbständigkeit die üblichen Kriterien wie Weisungsgebundenheit, eigene Arbeitsmittel, Einbindung in die Kanzleiabläufe usw.
Wenn du jeweils die Regeln beachtest, sind zwei oder drei parallele Jobs kein Problem. Du solltest darauf achten, sie voneinander abzugrenzen. Darüber hinaus gelten für das jeweilige Rechtsverhältnis eigene Regeln, die ich oben kurz erwähnt habe, hier aber aufgrund des Umfangs nicht ausführlich erläutern kann. Schau kurz bei Google,
a) wann für normale Arbeitnehmer ein Nebenjob möglich ist und
b) wann Scheinselbständigkeit vorliegt.
Sehr viel mehr ist bei dir dann auch schon gar nicht mehr zu beachten, weil dein Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit ja bereits zugestimmt hat. Ob diese Nebentätigkeit selbständig oder im Angestelltenverhältnis stattfindet, spielt für ihn vermutlich keine Rolle. Schau aber bitte noch einmal in deinen Arbeitsvertrag.


