23.01.2026, 13:27
Hallo liebes Forum,
ich bin inzwischen nicht mehr super weit vom Examen entfernt und bräuchte mal eure Erfahrungsberichte: ich lese / höre immer wieder, dass es elementar ist, die Arbeit mit dem Kommentar zu erlernen. Ich habe in meinen Übungsklausuren natürich schon mit den Kommentaren gearbeitet.
Aber habt ihr diesbezüglich selbst irgendwelche Tipps bekommen, wie man damit "besser" arbeitet? Problematische Punkte oder wenn ich selbst nicht weiter weiß, lese ich bisher nach & auch von der Nutzung des Stichwortverzeichnisses habe ich schon gehört. Aber habt ihr noch andere Tipps?
Lieben Dank schon mal aus Hessen!
ich bin inzwischen nicht mehr super weit vom Examen entfernt und bräuchte mal eure Erfahrungsberichte: ich lese / höre immer wieder, dass es elementar ist, die Arbeit mit dem Kommentar zu erlernen. Ich habe in meinen Übungsklausuren natürich schon mit den Kommentaren gearbeitet.
Aber habt ihr diesbezüglich selbst irgendwelche Tipps bekommen, wie man damit "besser" arbeitet? Problematische Punkte oder wenn ich selbst nicht weiter weiß, lese ich bisher nach & auch von der Nutzung des Stichwortverzeichnisses habe ich schon gehört. Aber habt ihr noch andere Tipps?
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https://www.juristenkoffer.de/
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und einer der größten Vermieter von Kommentaren. Bereits seit 2006 vermietet Juristenkoffer.de aktuelle Kommentare an Rechtsreferendare.
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23.01.2026, 13:37
(23.01.2026, 13:27)Jurabert schrieb: Hallo liebes Forum,
ich bin inzwischen nicht mehr super weit vom Examen entfernt und bräuchte mal eure Erfahrungsberichte: ich lese / höre immer wieder, dass es elementar ist, die Arbeit mit dem Kommentar zu erlernen. Ich habe in meinen Übungsklausuren natürich schon mit den Kommentaren gearbeitet.
Aber habt ihr diesbezüglich selbst irgendwelche Tipps bekommen, wie man damit "besser" arbeitet? Problematische Punkte oder wenn ich selbst nicht weiter weiß, lese ich bisher nach & auch von der Nutzung des Stichwortverzeichnisses habe ich schon gehört. Aber habt ihr noch andere Tipps?
Lieben Dank schon mal aus Hessen!
Elementar halte ich für etwas übertrieben. Sinnvoll ist es sicherlich zum einen mit der Struktur der jeweiligen Kommentierung vertraut zu sein. So kommentiert der Fischer bspw. nach einem bestimmten Aufbau und dann weiß man direkt nicht nur zu welcher Norm, sondern auch welchem Unterabschnitt man suchen muss. Gleichermaßen kann es beim Grüneberg helfen zu wissen, wo manche Dinge kommentiert sind, das ist nämlich nicht immer so selbstverständlich. Gerade auch dabei, ob etwas unter § 249 oder Vor § 249 BGB zu finden ist, das gleiche bei § 823 oder Vor § 823 BGB usw.
Im Übrigen sollte man aber m.E. zu sehen, dass man die Standardgeschichten so weit verinnerlicht hat, dass es mehr für wirkliche Schwerpunkte der Klausur eines Blickes in den Kommentar bedarf, denn: die Zeit ist je nach Klausurtyp mitunter äußerst eng bemessen, jedes Blättern im Kommentar kostet daher wertvolle Zeit. Wenn der Blick also wirklich notwendig ist, da Klausurschwerpunkt, sollte man wenigstens wissen, wohin man direkt blättern sollte. Nicht selten steht sogar der Fall aus der Klausur im Kommentar drin und es bedarf lediglich der eigenen Entwicklung einer begründenden Argumentation.
23.01.2026, 14:35
Umso mehr du mit den Kommentaren arbeitest umso schneller bist du bei der Suche. Ich habe zu Beginn des Refs damit begonnen. Vor allem in Strafrecht konnte ich viel abschreiben im Examen. Ebenso im Zivilrecht. Im öff recht muss man Glück haben. Aber selbst da hab ich nach einer kurzen Suche in der „idiotenwiese“ viel abschreiben können. Anhand meiner Probeklausuren war schnell erkennbar: die Noten werden besser, wenn man viel einfach abschreibt. Das alleine wegen der Formulierungen und etwaigen Schlüsselwörtern.
Mir haben die Kommentare viel Sicherheit gegeben.
Mir haben die Kommentare viel Sicherheit gegeben.
23.01.2026, 15:22
(23.01.2026, 14:35)Lars123 schrieb: Umso mehr du mit den Kommentaren arbeitest umso schneller bist du bei der Suche. Ich habe zu Beginn des Refs damit begonnen. Vor allem in Strafrecht konnte ich viel abschreiben im Examen. Ebenso im Zivilrecht. Im öff recht muss man Glück haben. Aber selbst da hab ich nach einer kurzen Suche in der „idiotenwiese“ viel abschreiben können. Anhand meiner Probeklausuren war schnell erkennbar: die Noten werden besser, wenn man viel einfach abschreibt. Das alleine wegen der Formulierungen und etwaigen Schlüsselwörtern.
Mir haben die Kommentare viel Sicherheit gegeben.
Kann ich genauso unterschreiben. Auch im eigentlichen Examen habe ich in Zivilrecht und StrafR sehr viel aus dem Kommentar übernommen
23.01.2026, 15:50
Ja, auch von meiner Seite: Abschreiben ist der Schlüssel. Korrektoren lieben den "BGH-Tonfall", den kann man so direkt übernehmen
Das hat einfach einen gewissen Wiedererkennungswert. Ich würde versuchen, bei den Probeklausuren so viel wie möglich mit dem Kommentar zu arbeiten. Ich habe mir manchmal auch einfach mehr Zeit genommen, um im Kommentar zu blättern. Das hat mir geholfen, ein Gefühl für das System zu entwickeln. Irgendwann habe ich die relevanten Fundstellen dann in kürzester Zeit gefunden.
Wichtig: Das gilt explizit nicht (nur) für die "Knackpunkte" des Falls, sondern für alle Definitionen und abstrakten Ausführungen, unter die ich subsumieren musste. In vielen Klausuren kam alles "abstrakte" aus dem Kommentar und ich habe "nur noch" den konkreten Fall aus der Akte darunter subsumiert. Wenn mal etwas nicht zu finden ist, hilft diese Vorgehensweise auch, eigene Definitionen zu entwickeln. Man entwickelt irgendwann die Fähigkeit, diese selbstbewusst aufs Papier zu bringen und so klingen zu lassen, als könnten sie im Kommentar stehen.
Dass man das System der Kommentierungen verstanden hat, ist übrigens auch hilfreich, um Zusammenhänge zwischen Normen zu erkennen und ein Systemverständnis zu schaffen.
TLDR: Learning by doing, in jeder Probeklausur Kommentar dazu und den als Ausgangspunkt nehmen
Das hat einfach einen gewissen Wiedererkennungswert. Ich würde versuchen, bei den Probeklausuren so viel wie möglich mit dem Kommentar zu arbeiten. Ich habe mir manchmal auch einfach mehr Zeit genommen, um im Kommentar zu blättern. Das hat mir geholfen, ein Gefühl für das System zu entwickeln. Irgendwann habe ich die relevanten Fundstellen dann in kürzester Zeit gefunden. Wichtig: Das gilt explizit nicht (nur) für die "Knackpunkte" des Falls, sondern für alle Definitionen und abstrakten Ausführungen, unter die ich subsumieren musste. In vielen Klausuren kam alles "abstrakte" aus dem Kommentar und ich habe "nur noch" den konkreten Fall aus der Akte darunter subsumiert. Wenn mal etwas nicht zu finden ist, hilft diese Vorgehensweise auch, eigene Definitionen zu entwickeln. Man entwickelt irgendwann die Fähigkeit, diese selbstbewusst aufs Papier zu bringen und so klingen zu lassen, als könnten sie im Kommentar stehen.
Dass man das System der Kommentierungen verstanden hat, ist übrigens auch hilfreich, um Zusammenhänge zwischen Normen zu erkennen und ein Systemverständnis zu schaffen.
TLDR: Learning by doing, in jeder Probeklausur Kommentar dazu und den als Ausgangspunkt nehmen
24.01.2026, 11:23
Im Vergleich zum ersten Examen kommen noch viele prozessuale Dinge dazu, wobei das materielle Recht genau so präsent bleiben muss. In den zwei Jahren schafft man es kaum alles(!) prozessuale auswendig zu lernen + das materielle zu 100% zu behalten (oder gar zu verbessern). Deshalb ist es wichtig die Kommentare gezielt für die Wissenslücken benutzen zu können. Außerdem ist es oft so, dass in der Klausur (vor allem Zivilrecht) die Lösung des Falls, auch mal versteckt, im Kommentar steht. Wenn man die (vermeintliche) Lösung hat, bleibt nur noch das gängige Schema anzuwenden und das ganze ins prozessuale Gerüst einzubauen.
Im Strafrecht stehen die speziellen Probleme ebenfalls so gut wie immer im Kommentar. Da fehlt einem aber die Zeit danach zu suchen, wobei es natürlich viel schneller geht, wenn man sich mit den StGB/StPO Kommentaren vorher vertraut gemacht hat.
Im ÖffR ist die Kommentarnutzung eher abwegig. Da wird viel mehr auf die fallbezogene Argumentation gesetzt, die im Kommentar natürlich nicht zu finden ist.
Im Strafrecht stehen die speziellen Probleme ebenfalls so gut wie immer im Kommentar. Da fehlt einem aber die Zeit danach zu suchen, wobei es natürlich viel schneller geht, wenn man sich mit den StGB/StPO Kommentaren vorher vertraut gemacht hat.
Im ÖffR ist die Kommentarnutzung eher abwegig. Da wird viel mehr auf die fallbezogene Argumentation gesetzt, die im Kommentar natürlich nicht zu finden ist.


