02.01.2026, 12:58
Ich habe die schriftlichen Examensklausuren noch vor mir und bin nun am tauchen.
Die Anwaltsstation habe ich in einer GK in einem anderen, unzusammenhängenden Rechtsgebiet absolviert. Die Wahlstation verbringe ich im Ausland (seit langer Zeit geplant), ebenfalls in einem anderen Rechtsgebiet.
Aufgrund einer Verkettung von Umständen interessiert mich jedoch mittlerweile das Wettbewerbsrecht. Ich habe mich in meiner Freizeit auch schon etwas eingelesen (Lektüre von Lehrbüchern etwa
).
Jedoch fällt es mir schwer einzuschäzen, wie die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt bzgl. intern gewünschter Qualifikationen in der Boutique, GK, MK etc. aussieht. Natürlich ist ein Dr. oder LLM wohl grundsätzlich gern gesehen, dies ist jedoch auch ein erheblicher Kosten- und Zeitfaktor.
Ich frage mich nun, ob ich die Auslandswahlstation lieber absagen sollte und stattdessen versuchen sollte, für meine Wahlstation doch noch einen Platz im Wettbewerbsrecht zu finden, um bei der derzeit schwierigen Wirtschaftslage in Deutschland noch "einen Fuß in die Tür zu bekommen"
.
Oder ob ich meine Wahlstation wie geplant absolvieren sollte und nach dem Examen versuchen sollte, durch einen entsprechenden LLM meine fehlende Arbeitserfahrung im Wettbewerbsrecht auszugleichen.
Oder kann der Einstieg nach dem zweiten Examen ins Wettbewerbsrecht auch ohne jegliche Vorerfahrung gelingen? Vielleicht hat jemand ja Einblicke, wie aktuell die Lage ist.
Die Anwaltsstation habe ich in einer GK in einem anderen, unzusammenhängenden Rechtsgebiet absolviert. Die Wahlstation verbringe ich im Ausland (seit langer Zeit geplant), ebenfalls in einem anderen Rechtsgebiet.
Aufgrund einer Verkettung von Umständen interessiert mich jedoch mittlerweile das Wettbewerbsrecht. Ich habe mich in meiner Freizeit auch schon etwas eingelesen (Lektüre von Lehrbüchern etwa
). Jedoch fällt es mir schwer einzuschäzen, wie die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt bzgl. intern gewünschter Qualifikationen in der Boutique, GK, MK etc. aussieht. Natürlich ist ein Dr. oder LLM wohl grundsätzlich gern gesehen, dies ist jedoch auch ein erheblicher Kosten- und Zeitfaktor.
Ich frage mich nun, ob ich die Auslandswahlstation lieber absagen sollte und stattdessen versuchen sollte, für meine Wahlstation doch noch einen Platz im Wettbewerbsrecht zu finden, um bei der derzeit schwierigen Wirtschaftslage in Deutschland noch "einen Fuß in die Tür zu bekommen"
. Oder ob ich meine Wahlstation wie geplant absolvieren sollte und nach dem Examen versuchen sollte, durch einen entsprechenden LLM meine fehlende Arbeitserfahrung im Wettbewerbsrecht auszugleichen.
Oder kann der Einstieg nach dem zweiten Examen ins Wettbewerbsrecht auch ohne jegliche Vorerfahrung gelingen? Vielleicht hat jemand ja Einblicke, wie aktuell die Lage ist.
02.01.2026, 13:06
Grds. würde ich das Thema Vorerfahrung nicht überbewerten, aber die daraus entstehenden Vorteile in Bezug auf die aktuelle Marktlage sind vermutlich auch nicht zu vernachlässigen. Allerdings ist es nun kein Einzelfall, dass Berufseinsteiger in Rechtsgebiete starten, mit denen sie vorher wenig bis keine Berührungspunkte hatten (war bei mir auch so, auch klar im Bewerbungsverfahren kommuniziert).
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die Entscheidung, ob ich die Stationen hiernach ausrichte, gar nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt des "Karrierevorteils" beantworten, sondern eher unter dem Gesichtspunkt, dass das Ref. eine hervorragende Gelegenheit darstellt, um sich mal unverbindlich auszutesten.
Wenn deine Auslandsstation also eher wegen der äußeren Umstände gewählt ist und weniger, weil dich das Rechtsgebiet / der konkrete Arbeitgeber dort nachhaltig interessiert, würde ich mir zumindest die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, mich im Wettbewerbsrecht mal auszuprobieren. Eine Ref-Station ist nicht lange, aber doch (so jedenfalls meine Erfahrung) bei ein wenig realistischer Selbsteinschätzung ein sehr guter Indikator, ob einem eine Arbeit zusagt oder nicht.
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die Entscheidung, ob ich die Stationen hiernach ausrichte, gar nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt des "Karrierevorteils" beantworten, sondern eher unter dem Gesichtspunkt, dass das Ref. eine hervorragende Gelegenheit darstellt, um sich mal unverbindlich auszutesten.
Wenn deine Auslandsstation also eher wegen der äußeren Umstände gewählt ist und weniger, weil dich das Rechtsgebiet / der konkrete Arbeitgeber dort nachhaltig interessiert, würde ich mir zumindest die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, mich im Wettbewerbsrecht mal auszuprobieren. Eine Ref-Station ist nicht lange, aber doch (so jedenfalls meine Erfahrung) bei ein wenig realistischer Selbsteinschätzung ein sehr guter Indikator, ob einem eine Arbeit zusagt oder nicht.
02.01.2026, 14:25
(02.01.2026, 13:06)Motali schrieb: Grds. würde ich das Thema Vorerfahrung nicht überbewerten, aber die daraus entstehenden Vorteile in Bezug auf die aktuelle Marktlage sind vermutlich auch nicht zu vernachlässigen. Allerdings ist es nun kein Einzelfall, dass Berufseinsteiger in Rechtsgebiete starten, mit denen sie vorher wenig bis keine Berührungspunkte hatten (war bei mir auch so, auch klar im Bewerbungsverfahren kommuniziert).
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die Entscheidung, ob ich die Stationen hiernach ausrichte, gar nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt des "Karrierevorteils" beantworten, sondern eher unter dem Gesichtspunkt, dass das Ref. eine hervorragende Gelegenheit darstellt, um sich mal unverbindlich auszutesten.
Wenn deine Auslandsstation also eher wegen der äußeren Umstände gewählt ist und weniger, weil dich das Rechtsgebiet / der konkrete Arbeitgeber dort nachhaltig interessiert, würde ich mir zumindest die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, mich im Wettbewerbsrecht mal auszuprobieren. Eine Ref-Station ist nicht lange, aber doch (so jedenfalls meine Erfahrung) bei ein wenig realistischer Selbsteinschätzung ein sehr guter Indikator, ob einem eine Arbeit zusagt oder nicht.
Vielen Dank für deine Perspektive. Wie konntest du damals bei Berufseinstieg das Interesse an einem dir fremden Rechtsgebiet glaubhaft begründen?
Und in der Tat interessiert mich das Rechtsgebiet meiner Wahlstation eher weniger, ich bin vor allem wegen der Auslandserfahrung als solcher dort ohne jegliche Karriereabsichten.
02.01.2026, 14:44
Wenn Du die Möglichkeit hast, deine Wahlstation an dein Interesse anzupassen, rate ich dringend dazu.
Allgemein ist es mir beim Fachbereichswechsel unmittelbar nah dem Studium durchaus als Hindernis begegnet, trotz guter Noten und Zeugnisse und ausgiebigen Motivationsschreiben, genau mit dieser Begründung.
Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll, prinzipielles Interesse und Lehrbuch mit der tatsächlichen Arbeitserfahrung abzugleichen.
Mir erschließt sich auch kein Grund für deine aktuelle Station, wenn sie nichtmal in deinen Plan B besonders gut passt?
Allgemein ist es mir beim Fachbereichswechsel unmittelbar nah dem Studium durchaus als Hindernis begegnet, trotz guter Noten und Zeugnisse und ausgiebigen Motivationsschreiben, genau mit dieser Begründung.
Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll, prinzipielles Interesse und Lehrbuch mit der tatsächlichen Arbeitserfahrung abzugleichen.
Mir erschließt sich auch kein Grund für deine aktuelle Station, wenn sie nichtmal in deinen Plan B besonders gut passt?
02.01.2026, 15:43
(02.01.2026, 14:25)Nattifftoffe schrieb:(02.01.2026, 13:06)Motali schrieb: Grds. würde ich das Thema Vorerfahrung nicht überbewerten, aber die daraus entstehenden Vorteile in Bezug auf die aktuelle Marktlage sind vermutlich auch nicht zu vernachlässigen. Allerdings ist es nun kein Einzelfall, dass Berufseinsteiger in Rechtsgebiete starten, mit denen sie vorher wenig bis keine Berührungspunkte hatten (war bei mir auch so, auch klar im Bewerbungsverfahren kommuniziert).
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die Entscheidung, ob ich die Stationen hiernach ausrichte, gar nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt des "Karrierevorteils" beantworten, sondern eher unter dem Gesichtspunkt, dass das Ref. eine hervorragende Gelegenheit darstellt, um sich mal unverbindlich auszutesten.
Wenn deine Auslandsstation also eher wegen der äußeren Umstände gewählt ist und weniger, weil dich das Rechtsgebiet / der konkrete Arbeitgeber dort nachhaltig interessiert, würde ich mir zumindest die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, mich im Wettbewerbsrecht mal auszuprobieren. Eine Ref-Station ist nicht lange, aber doch (so jedenfalls meine Erfahrung) bei ein wenig realistischer Selbsteinschätzung ein sehr guter Indikator, ob einem eine Arbeit zusagt oder nicht.
Vielen Dank für deine Perspektive. Wie konntest du damals bei Berufseinstieg das Interesse an einem dir fremden Rechtsgebiet glaubhaft begründen?
Im Zweifel hilft ehrlich sein.
Wenn man wirklich Interesse daran hat, dann kann man das ja - auch mit laienhaften Kenntnissen - versuchen zu verbalisieren, was einen daran interessiert. Ich bin dabei einfach total ehrlich damit umgegangen, dass dieses Interesse nicht geprägt ist von eigenen Erfahrungen und habe das auch so verbalisiert ("Ich stelle mir spannend vor, dass..."). Ich habe das auch teilweise einfach als Frage formuliert, weil man sich ja auch mal erkundigen kann, was das Team im Detail eigentlich genau macht, welche Mandate man hat usw. Das führte dann auch zu einem ganz lockeren Gespräch darüber, weil der Partner dann seinerseits ein bisschen von der täglichen Arbeit berichten konnte.


