• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Justiz NRW: Wie viel Zeit zwischen Zusage und Einstellung?
Antworten

 
Justiz NRW: Wie viel Zeit zwischen Zusage und Einstellung?
Weltenbummler
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2023
#1
13.12.2025, 15:20
Hallo zusammen, 

wie war das bei euch - wie viele Monate nach eurer Zusage konntet ihr anfangen? 

Ich möchte gerne nach dem zweiten Examen 3-6 Monate bei meiner Frau und unserem Baby zuhause bleiben. Bewerben möchte ich mich auf eine Stelle als Richter. Falls der ganze Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht sowieso ein paar Monate dauert, besteht dann eventuell die Möglichkeit, nach einer Zusage zu sagen, man möchte erst in drei Monaten anfangen?
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 448
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#2
13.12.2025, 17:05
(13.12.2025, 15:20)Weltenbummler schrieb:  Hallo zusammen, 

wie war das bei euch - wie viele Monate nach eurer Zusage konntet ihr anfangen? 

Ich möchte gerne nach dem zweiten Examen 3-6 Monate bei meiner Frau und unserem Baby zuhause bleiben. Bewerben möchte ich mich auf eine Stelle als Richter. Falls der ganze Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht sowieso ein paar Monate dauert, besteht dann eventuell die Möglichkeit, nach einer Zusage zu sagen, man möchte erst in drei Monaten anfangen?

Als ich vor einigen Jahren bei der StA in NRW a gefangen habe, haben die nach meinem Wunschtermin gefragt und den konnte ich dann ohne Probleme auch nehmen. Da ich damals aus der Kanzlei gewechselt bin subjektiv ein etwas anderer SV, aber für die Justiz dürfte das ja keinen Unterschied machen. Zudem findet sas alles statt nachdem du die Einstellungszusage hast (vorher besser nicht ansprechen). Damals war es aus haushalterischen Gründen aber nicht möglich, dass sich das über den Jahreswechsel zieht.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus