Vor 8 Stunden
(02.02.2026, 19:45)csk schrieb: In NRW lief dieselbe Klausur. Viele prozessuale Probleme. Mein Aufbau sah ungefähr so aus:Moin! Ich hoffe du hast eine schöne Nachexamenszeit!
Tatbestand:
hab den VU-Teil und den Teil mit der übereinstimmenden TE in die antragsbezogene PG gepackt + den Widerruf in der mündlichen Verhandlung (weiss aber nicht, ob das eher in die große PG gehört hätte)
Entscheidungsgründe:
A. Zulässigkeit des Einspruchs
(P) Bezeichnung als "Widerspruch" unschädlich
B. Zulässigkeit der Klage
I. Statthaftigkeit: Feststellungsklage
II. Zuständigkeit
(P) Gerichtsstandsprorogation unwirksam (Vgl. § 38 ZPO)
III. Feststellungsinteresse, § 256 I ZPO
Einwand: Kl. hätte Leistungsklage erheben können
IV. Bestimmtheit, § 253 II Nr. 2 ZPO
C. Begründeheit
Ich habe die AGL aus §§ 280 I, III, 281 I 1, 631 I BGB genommen.
Schwerpunkt: Wirksamkeit der AGB-Klausel hins. Preiserhöhung + Nachweis Preiserhöhunsabrede (ich habe an der Stelle die Darlegungs- und Beweislast der Beklagten angenommen, weil die Beweisaufnahme sonst keinen Sinn gemacht hätte; i.E. aber keine Würdigung, da der Zeuge den Vortrag der Bekl. nicht bestätigt hat, sodass es auf eine Verspätung m.E. nicht mehr ankam)
D. Kostenentscheidung
I. § 91 I ZPO hinsichtlich des streitigen Teils
II. § 91a I 1 ZPO hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teil der Widerklage (m.E. war der Widerruf nicht mehr möglich, da Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar; Widerruf sah der Thomas/Putzo für die klägerseits erklärte Erledigungserklärung vor)
1. Zulässigkeit der WK unproblematisch, insb. sachliche Zuständigkeit (§ 39 ZPO)
2. Begründetheit der WK teilweise, da nach § 648 S. 3 BGB der Bekl. nur 5 % zustehen und nicht 10 %
3. Kosten der Säumnis
vV erlassen
Streitwert erlassen
Ein prozessualer Rundumflug. Totale Zeitprobleme.
Ich wünsche allen weiterhin Erfolg!
Hast du evt eine Info zu der Preisanpassungsklausel? Was war das für ein Vertrag und woher rührte der Anspruch ? Liebe Grüße und schöne Ostern!


