27.05.2026, 10:39
Gibt es hier irgendjemanden, der nicht durch die AV-Klausur durchgefallen ist?
10.06.2026, 12:01
(27.05.2026, 10:39)Hartaberfair schrieb: Gibt es hier irgendjemanden, der nicht durch die AV-Klausur durchgefallen ist?
Was genau ist die AV-Klausur? Ich bin durch keine gefallen und kann dir daher ggf. helfen?
Im Übrigen habe ich aus Hessen gehört, dass dieser Durchgang der Schlimmste seit mehreren Jahren gewesen sein soll und überdurchschnittlich viele Personen durchgefallen sein sollen.
10.06.2026, 15:26
(10.06.2026, 12:01)Refgurke schrieb:(27.05.2026, 10:39)Hartaberfair schrieb: Gibt es hier irgendjemanden, der nicht durch die AV-Klausur durchgefallen ist?
Was genau ist die AV-Klausur? Ich bin durch keine gefallen und kann dir daher ggf. helfen?
Im Übrigen habe ich aus Hessen gehört, dass dieser Durchgang der Schlimmste seit mehreren Jahren gewesen sein soll und überdurchschnittlich viele Personen durchgefallen sein sollen.
Das ist die Anwaltsklausur im Verwaltungsrecht, das war die mit den Hunden und Betreten der Wohnung.
War die Klage verfristet, die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt, musste man die Tagebuch (Gassigehen)auflage prüfen?
10.06.2026, 16:49
(10.06.2026, 15:26)Hartaberfair schrieb:(10.06.2026, 12:01)Refgurke schrieb:(27.05.2026, 10:39)Hartaberfair schrieb: Gibt es hier irgendjemanden, der nicht durch die AV-Klausur durchgefallen ist?
Was genau ist die AV-Klausur? Ich bin durch keine gefallen und kann dir daher ggf. helfen?
Im Übrigen habe ich aus Hessen gehört, dass dieser Durchgang der Schlimmste seit mehreren Jahren gewesen sein soll und überdurchschnittlich viele Personen durchgefallen sein sollen.
Das ist die Anwaltsklausur im Verwaltungsrecht, das war die mit den Hunden und Betreten der Wohnung.
War die Klage verfristet, die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt, musste man die Tagebuch (Gassigehen)auflage prüfen?
Also es war eine FFK in analoger Anwendung (Erledigung vor Klageerhebung). Daher auch keine Verfristung, weil die analoge FFK nicht der Frist aus § 74 VwGO unterliegt. Die Lösungsskizze spricht eine Verwirkung kurz an, lehnt diese aber ab.
Die mündliche Tagebuchauflage enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, daher galt eigentlich die Jahresfrist. Mit der schriftlichen Bestätigung wurde aber eine korrekte RMB ausgesprochen, sodass die Klagefrist des § 74 VwGO ab dem 16.12.2025 zu laufen begann. Ich habe hier nur die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die Tagebuchauflage geprüft (und bejaht)
11.06.2026, 01:53
Hab’s genauso. Auch die TierSchG-EGL. Hat leider trotzdem nicht zum Bestehen gereicht. Warum auch immer.









