20.10.2025, 17:52
Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag von einer Kanzlei vorliegen. Allerdings bin ich etwas verwundert, dass sich dort überhaupt keine Regelung zur Arbeitszeit findet. Also auch nicht, dass sich diese auf Montag bis Freitag oder ähnliches verteilt.
Beim Urlaub steht allerdings, dass man den Erholungsurlaub an "Arbeitstagen (Montag bis Freitag)" nehmen soll.
Ist diese nicht-vorhandene Regelung so üblich bei Kanzleien? Denn eigentlich sieht § 2 I S.7 Nr.8 NachwG ja die Aufnahme vor...
ich habe einen Arbeitsvertrag von einer Kanzlei vorliegen. Allerdings bin ich etwas verwundert, dass sich dort überhaupt keine Regelung zur Arbeitszeit findet. Also auch nicht, dass sich diese auf Montag bis Freitag oder ähnliches verteilt.
Beim Urlaub steht allerdings, dass man den Erholungsurlaub an "Arbeitstagen (Montag bis Freitag)" nehmen soll.
Ist diese nicht-vorhandene Regelung so üblich bei Kanzleien? Denn eigentlich sieht § 2 I S.7 Nr.8 NachwG ja die Aufnahme vor...
20.10.2025, 23:14
Willkommen in der Realität der Anwaltstätigkeit
21.10.2025, 08:20
das dürfte sich nur auf die Stundenzahl an sich beziehen.
Die viel spannendere Klausel ist, ob Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind oder nicht :D
bei mir steht im Nachweisblatt nach NachwG
"Ihre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den
Erfordernissen und Belangen des Betriebes und der Mandanten
von [Dein Arbeitgeber].
Die Ruhepausen und Ruhezeiten richten sich nach dem
Arbeitszeitgesetz"
Die viel spannendere Klausel ist, ob Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind oder nicht :D
bei mir steht im Nachweisblatt nach NachwG
"Ihre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den
Erfordernissen und Belangen des Betriebes und der Mandanten
von [Dein Arbeitgeber].
Die Ruhepausen und Ruhezeiten richten sich nach dem
Arbeitszeitgesetz"
21.10.2025, 09:30
(21.10.2025, 08:20)medoLAW schrieb: das dürfte sich nur auf die Stundenzahl an sich beziehen.
Die viel spannendere Klausel ist, ob Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind oder nicht :D
bei mir steht im Nachweisblatt nach NachwG
"Ihre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den
Erfordernissen und Belangen des Betriebes und der Mandanten
von [Dein Arbeitgeber].
Die Ruhepausen und Ruhezeiten richten sich nach dem
Arbeitszeitgesetz"
Auch die Abgeltungsklausel ist nicht drin 😅









