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Satorius aussortierte Gesetze
Bln3_25
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#1
08.10.2025, 20:44
Tldr: Ist das Aufenthaltsgesetz noch im Sartorius?

Ich habe kürzlich meine Gesetze bei Kleinanzeigen verscherbelt und nun Beschwerden eines Käufers gekriegt, der einige Gesetze vermisst. 

Bezüglich z.B. des AtomG bin ich mir sicher, dass das vor 'ner Weile im Rahmen einer Ergänzungslieferung zu entfernen war, kann das bezüglich des Aufenthaltsgesetzes aber nicht mehr nachprüfen. Irgendjemand hier, der einen aktuellen Sartorius hat und einmal schnell nachschauen mag?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2025, 20:45 von Bln3_25.)
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Praktiker
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#2
08.10.2025, 21:55
Seit die CDU an der Regierung ist, kommt die ausländerrechtliche Praxis ohne Gesetz aus (musste sein, weil mir neulich hier zu große CDU-Nähe attestiert wurde...).

Im Ernst: Stand Februar 2024 war es jedenfalls noch drin (https://cdn-assetservice.ecom-api.beck-s...rsicht.pdf).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2025, 21:59 von Praktiker.)
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Egal_
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#3
08.10.2025, 22:08
Du musst doch wissen, ob du Gesetze rausgenommen hast?
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Bln3_25
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#4
08.10.2025, 22:29
Ich weiß, dass ich welche rausgenommen habe, aber nicht mehr, welche es alle waren. Da hatte ich kurz vorm Examen andere Sachen im Kopf.
Online eine aktuelle Version des Inhaltsverzeichnisses zu finden ist erstaunlich schwierig. Alle Gesetze bis auf eins die fehlen sollen habe ich schon überprüft, die sind Anfang des Jahres rausgeflogen. Es geht letzten Endes nur um die neueste Nachlieferung und ob dort (auch) das Aufenthaltsgesetz rausgeflogen ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2025, 22:29 von Bln3_25.)
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Egal_
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#5
09.10.2025, 08:25
Tut mir leid, ich finde es - sagen wir mal - "grob fahrlässig", jemandem ein Gesetzesbuch verkaufen zu wollen, bei dem ich weiß, ich habe diverse Gesetze rausgenommen, diese aber nicht penibel aufbewahrt und wieder einsortiert und verkaufe jetzt auf gut Glück den Rest, in der Hoffnung, es werde schon vollständig sein. 

Der Käufer ist völlig zu recht sauer und du kannst froh sein, wenn er dir keinen Vorsatz unterstellt und dich anzeigt.
Zahle ihm sein Geld zurück. That's it.

Und lass dir das bitte eine Lehre sein. Sich vor der RAK rechtfertigen und darauf hoffen zu müssen, dass sie einem nicht die Zulassung wieder entziehen, ist nicht sehr spaßig.

Tut mir Leid. Das ist wie der Post vor einigen Monaten von jemandem, der hart an der Grenze zum strafbaren Bereich war und deswegen gelöscht wurde. Als Juristen sind wir Organ der Rechtspflege und sollten entsprechende Moralvorstellungen verinnerlicht haben, sonst haben wir den Beruf verfehlt.
Schade um den anderen angehenden Kollegen, der auf diese Weise früh lernen musste, dass man manchen Kollegen nicht vertrauen kann.

- Ende der Standpauke -
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Bln3_25
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Registriert seit: Mar 2025
#6
09.10.2025, 09:15
Bitte was?

Ich weiß nicht ob das angemessen rübergekommen ist, also nochmal: es handelt sich bei allen Gesetzen die vermisst werden - bis auf eines - definitiv um solche, die aufgrund der Nachsortieranleitung im Rahmen einer Ergänzungslieferung zu Beginn des Jahres zu entnehmen waren. Die Gesetze sind inzwischen Bestandteil des Ergänzungsbandes. Natürlich bewahre ich die dann nicht auf, hast du einen Raum in dem du jedes entnommene Blatt aus jeder Nachlieferung aus drei Gesetzen lagerst?

Ich gehe stark davon aus, dass dies auch bezüglich des Aufenthaltsgesetzes zutrifft und dass dieses im Rahmen der letzten Nachlieferung zu entfernen war und nun nicht mehr offizieller Teil des Sartorius ist. Ich kann es nur leider auf die schnelle nicht nachprüfen. Also gehe ich heute in die Bib und schaue in einem neuen Exemplar nach. 

Wo du hier Vorsatz hinsichtlich strafbaren Verhaltens siehst erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Ich habe nie irgendwas auf eigene Faust entfernt oder auch nur umgeheftet. Im worst case ist das beim Nachsortieren in einem unaufmerksamen Moment mit rausgeflogen (was ich mir schwer vorstellen kann - daher die Fragen). Klar, das wäre fahrlässig, aber genauso fahrlässig wie ein aktuelles Gesetz für 10€ auf eBay zu schießen und sich komplett ohne Nachprüfung auf die Vollständigkeit zu verlassen...
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Fritz
Unregistered
 
#7
09.10.2025, 17:46
(09.10.2025, 08:25)Egal_ schrieb:  Tut mir leid, ich finde es - sagen wir mal - "grob fahrlässig", jemandem ein Gesetzesbuch verkaufen zu wollen, bei dem ich weiß, ich habe diverse Gesetze rausgenommen, diese aber nicht penibel aufbewahrt und wieder einsortiert und verkaufe jetzt auf gut Glück den Rest, in der Hoffnung, es werde schon vollständig sein. 

Der Käufer ist völlig zu recht sauer und du kannst froh sein, wenn er dir keinen Vorsatz unterstellt und dich anzeigt.
Zahle ihm sein Geld zurück. That's it.

Und lass dir das bitte eine Lehre sein. Sich vor der RAK rechtfertigen und darauf hoffen zu müssen, dass sie einem nicht die Zulassung wieder entziehen, ist nicht sehr spaßig.

Tut mir Leid. Das ist wie der Post vor einigen Monaten von jemandem, der hart an der Grenze zum strafbaren Bereich war und deswegen gelöscht wurde. Als Juristen sind wir Organ der Rechtspflege und sollten entsprechende Moralvorstellungen verinnerlicht haben, sonst haben wir den Beruf verfehlt.
Schade um den anderen angehenden Kollegen, der auf diese Weise früh lernen musste, dass man manchen Kollegen nicht vertrauen kann.

- Ende der Standpauke -

Mangelt es an Leseverständnis oder ist nicht bekannt, dass auch mal Gesetze ersatzlos iRd Nachlieferung rausfliegen?
Muss man so herumpoltern, wenn bereits der Mangel streitig ist?

Zumal das ohnehin eine spannende Frage ist. Darf der Käufer bei gebrauchten, mehrmals aktualisierten Gesetzen überhaupt auf Richtigkeit vertrauen? Bzw. lässt sich die Vollständigkeit durch Gewährleistungsausschluss abbedingen. Ich meine ja. Kann ja passieren, dass eine der tausenden Seiten einfach fehlt. Meinetwegen auch 20. Damit könnte die Frage des Mangels ggf. dahinstehen.

BTT: in der 144. ist es noch drin, neuere liegt mir leider nicht vor.
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Praktiker
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#8
09.10.2025, 18:27
Wenn das AsylVfG noch drin ist, wird hoffentlich auch das AufenthG drin sein, sonst macht es ja keinen Sinn. Aber vielleicht hat ja doch jemand den aktuellen Band und kann das Rätsel aufklären. 

Zur abstrakten Frage: Natürlich wäre es ein Mangel, wenn ein Gesetz entgegen der Nachlieferungsanweisung ausgeheftet worden wäre. Ob die Beschaffenheit abdingbar bzw. die Gewährleistung ausschließbar ist, ist eine eher theoretische Frage. Wäre mutig, sich für die Prüfung darauf einzulassen...
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Egal_
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#9
09.10.2025, 23:43
Ok, ich entschuldige mich. Dass sie auszusortieren waren, habe ich überlesen. Dann allerdings verstehe ich den Aufwand nicht. Wenn die Gesetze in den Ergänzungsband wandern, wird auch das Inhaltsverzeichnis geändert. Es dürfte für den Käufer leicht nachzuprüfen sein, welche Gesetze noch enthalten sein müssen.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#10
10.10.2025, 05:54
(09.10.2025, 23:43)Egal_ schrieb:  Ok, ich entschuldige mich. Dass sie auszusortieren waren, habe ich überlesen. Dann allerdings verstehe ich den Aufwand nicht. Wenn die Gesetze in den Ergänzungsband wandern, wird auch das Inhaltsverzeichnis geändert. Es dürfte für den Käufer leicht nachzuprüfen sein, welche Gesetze noch enthalten sein müssen.

Nein, er weiß ja gar nicht, ob sie auszusortieren waren, er glaubt es nur. Aber richtig: der Käufer soll das Inhaltsverzeichnis abfotografieren und schicken - am E sieht man ja, ob es jetzt in den Ergänzungsband gewandert ist, bzw. am fehlenden E dass es versehentlich ausgeheftet worden ist.

In der 144. EL war das Aufenthaltsgesetz jedenfalls noch drin, vgl. hier: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/s...pp_android

Hier lassen sich bis zu 10 Seiten nachbestellen, das ist ja schon mal ein Anfang 😁 https://becksche.de/Druck/Loseblatt/LoseblattService
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2025, 06:19 von Praktiker.)
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