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  5. Richterin am Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht?
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Richterin am Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht?
Miaumiau44
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#1
23.09.2025, 08:49
Hi! Ich überlege, ob ich als Richterin am Verwaltungsgericht oder am Arbeitsgericht anfangen soll. Hab für beides eine Zusage. Mir geht es nicht um Karriereaufstieg, ich will einfach meine Arbeit vernünftig machen und danach wieder nach Hause. Ich komme aus einer ostdeutschen Kleinstadt und habe in der Anfangszeit bei der StA ziemlich gelitten, das möchte ich nicht noch einmal erleben. Deshalb ist mir wichtig, mich nicht zu überarbeiten. Hat jemand Erfahrungen, wo die Belastung realistischerweise geringer ist oder wie die Work-Life-Balance dort tatsächlich aussieht? Ich habe ein bisschen Angst, dass es wieder zu viel wird. Bin da etwas traumatisiert :(
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
blabla1337
Junior Member
**
Beiträge: 33
Themen: 5
Registriert seit: Nov 2024
#2
23.09.2025, 11:57
Bin selber als Anwalt im Arbeitsrecht unterwegs, zum Verwaltungsrecht kann ich nichts sagen. Mein Eindruck von der Richterschaft in den Arbeitsgerichten ist derjenige, dass man entspannter ist, weil alles etwas weniger förmlich und zwingend ist, als in anderen Gerichtsbarkeiten. Die erste Instanz ist eigentlich vorwiegend für Vergleiche da, da es bei streitiger Entscheidung so gut wie immer zum LAG geht. Auch lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass Arbeitsrecht deutlich weniger materielles Wissen und Recherche erfordert, als Verwaltungsrecht. Zudem gilt der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung, was als Anwalt sehr angenehm ist, da man mit schnellen Ergebnissen rechnen kann, während Verwaltungsverfahren nach dem was man so hört mitunter ewig dauern. 

Dadurch, dass so oft Vergleiche geschlossen werden, wirst du wahrscheinlich weniger Urteile schreiben müssen im Arbeitsrecht, als es im Verwaltungsrecht der Fall wäre. Auch kannst du viele Textbausteine verwursteln, da Kündigungsschutzklagen eigentlich wenig Spielraum für freien Text lassen.

Mein AG-Kumpel ist zufällig Richter am gleichen Arbeitsgericht bei dem ich regelmäßig da bin und dem scheint es sehr gut da zu gehen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2025, 11:59 von blabla1337.)
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ultimaratioregnum
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#3
23.09.2025, 15:56
Am VG ist die Abeitbelastung im Vergleich zur ordentlichen: normal. Wenn die allgemeinen Sachen sowieso schon zwei Jahre und die Asylsachen ein Jahr alt sind, hat man es nicht eilig. Hier lässt sich keiner von Beteiligten, Präsident oder Ministerium hetzen. Selbst wenn man seine Zahlen im Blick hat, kommt man gut mit 40h/Woche hin, wenn man sich nicht übermäßig verzettelt.

ArbG oder VG ist mehr eine Typfrage, würde ich sagen. Am VG wird notorisch wenig verhandelt und noch weniger verglichen; Rechtsfragen sind stärker als in anderen Gerichtsbarkeiten im Vordergrund. 
Am ArbG hat man - jedenfalls so der Kollegenbericht - viel mehr Begegnung mit Menschen und muss ordentlich was gütlich wegverhandeln.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2025, 16:00 von ultimaratioregnum.)
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Freidenkender
Posting Freak
*****
Beiträge: 767
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#4
23.09.2025, 17:28
als jemand, der lange im Arbeitsrecht unterwegs ist, würde ich dir auch zum Arbeitsgericht raten. Wenn du gut zwischen den Parteien vermitteln kannst, dann wirst du mit einer guten Vergleichsquote weit über 90% der Fälle erledigen. Im Arbeitsgerichtsverfahren gibt es kaum Zeugeneinvernahmen. Man fragt sich zwar manchmal, wie man alleine nach Parteivortrag die Verfahren ggf auch entscheiden kann, aber das ist Usus am ArbG

Ein Vorteil als Arbeitsrichter:in ergibt sich auf längere Sicht. Gute Arbeitsrichter:innen sind als Einigungsstellenvorsitzende gefragt. Darüber verdienen sich viele noch kräftig was dazu
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