17.07.2025, 17:55
Kann mir jemand sagen, ob man als Richter in Hessen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine amtsärztliche Untersuchung hat, wenn man diese bereits für die Stelle als Richter auf Probe hatte?
17.07.2025, 22:18
(17.07.2025, 17:55)Nik97 schrieb: Kann mir jemand sagen, ob man als Richter in Hessen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine amtsärztliche Untersuchung hat, wenn man diese bereits für die Stelle als Richter auf Probe hatte?
Hier am Gericht bei einer Richterin gerade der Fall gewesen. Offenbar also: Ja! (aber reine "Beobachtung", weiß nicht, ob das nun immer der Fall ist).
18.07.2025, 08:44
Verstehe nicht wodurch das gerechtfertigt ist, wenn sich in der Zwischenzeit keine Hinweise auf eine Veränderung des Gesundheitszustandes (viele Krankzeiten) ergeben haben. Bin kein Richter, aber in meinem Gesundheitszeugnis für die Ernennung als BaP stand ausdrücklich auch, dass bzgl der Ernennung auf Lebenszeit keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bevor ich also noch mal einen entsprechenden Eingriff in mein allg. Persönlichkeitsrecht hinnehme, wüsste ich bei diesen Feststellungen gerne wodurch dies gerechtfertigt sein soll...
18.07.2025, 10:14
Was genau wird bei der amtsärztlichen Untersuchung fürs Richteramt denn alles durchgeführt?
Hab meine am Montag und bin seit gestern total erkältet, macht es Sinn, das lieber abzusagen?
Hab meine am Montag und bin seit gestern total erkältet, macht es Sinn, das lieber abzusagen?
18.07.2025, 12:24
Bei der amtsärtlichen Untersuchung muss man vorab ein Informationsblatt von dem zuständigen Gesundheitsblatt ausfüllen. Wenn man den Termin hat, welcher etwa 30-45 Minuten dauert, werden dann gezielt Fragen zu Vorerkrankungen gestellt. Mir wurde Blut abgenommen, ich wurde gewogen und es wurde ein Sehtest durchgeführt. Ferner wurde mein Blutdruck gemessen und ich wurde auf weitere Krankheiten, Allergien sowie den Konsum von Drogen etc befragt.