15.07.2025, 10:32
Hallo zusammen,
stimmt es, dass die Abordnung zur Erprobung in Berlin erst nach 8 Jahren möglich ist, während es in Hamburg schon eher der Fall ist? Spricht das, wenn man nicht aufs BL fixiert ist, eher gegen Berlin und für Hamburg? Danke.
stimmt es, dass die Abordnung zur Erprobung in Berlin erst nach 8 Jahren möglich ist, während es in Hamburg schon eher der Fall ist? Spricht das, wenn man nicht aufs BL fixiert ist, eher gegen Berlin und für Hamburg? Danke.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
15.07.2025, 11:18
Dafür müsste man wissen, ob aus früherer Erprobung auch früherere Beförderungen folgen, was auf die Zeit von jetzt in 5 bis 15 Jahren völlig offen ist, weil das mit der Haushaltslage und Geschäftszahlenentwicklung zusammenhängt und nicht damit, wie viele und wann erprobte Richter zur Verfügung stehen. Eine frühe Erprobung hat ja keinen eigenen Mehrwert.
Also: für die Einstellung würde ich das überhaupt nicht zum Kriterium machen.
Meines Wissens nach sind die 8 Jahre (ab Ernennung auf Probe!) in Berlin die Regel.
Also: für die Einstellung würde ich das überhaupt nicht zum Kriterium machen.
Meines Wissens nach sind die 8 Jahre (ab Ernennung auf Probe!) in Berlin die Regel.
15.07.2025, 19:31
Ich würde die Wahl des Bundeslandes nicht von der Erprobung abhängig machen. Das ist alles Zukunftsmusik. Die Einberufung zur Erprobung richtet sich regelmäßig nach einer gewissen Dauer im Dienst und nach der Note der relevanten dienstlichen Beurteilung. Wann man einberufen werden kann, sagt also erstmal nichts darüber aus, wann man tatsächlich einberufen wird. Denn die Voraussetzungen für eine Erprobung können (und werden) immer auch zahlreiche Kollegen neben dir erfüllen. Wenn die vorher dran sind, ist es eben so. Es kann daher sein, dass du in einem Bundesland theoretisch früher einberufen werden könntest als in einem anderen, faktisch aber erst später drankommen wirst. Nur mal als Beispiel die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW. Hier kann man theoretisch nach fünf Jahren im Dienst erprobt werden. Faktisch wird das nahezu auf niemanden zutreffen, der derzeit eingestellt wird, weil Dutzende junge Kollegen vorher dran sein werden und es einen großen Stau geben wird. Im Übrigen ist es ohnehin relativ sinnlos, sich Gedanken über eine Erprobung zu machen, wenn man noch keinen Tag als Richter gearbeitet hat.
15.07.2025, 22:27
Ohnehin ist die Erprobung ja nicht so erfreulich, dass man sie herbeisehnen müsste...
19.07.2025, 22:32
Die BL-Wahl würde ich nicht von der Zeit bis zur Erprobung abhängig machen. Bei uns (NRW) ist es so, dass wenn man Dich fördern will, Möglichkeiten geschaffen werden. Da sind (Ersatz-)Erprobungen dann auch schon mal wenige Jahre nach der Verplanung möglich. Am Ende läuft es in der Justiz, wie überall im Leben: Wer auffällt, macht seinen Weg. Ich denke nicht, dass das in anderen BL anders ist.